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Weißer Phosphor: Neue Einsätze und katastrophale Auswirkungen unterstreichen die Notwendigkeit eines Gesetzes

UN-Generalversammlung sollte auf wachsende weltweite Besorgnis reagieren

Während eines israelischen Bombardements am 31. Oktober 2024 explodiert eine mit weißem Phosphor gefüllte Munition in der Luft über Gebäuden in der Stadt Khiam im Südlibanon. © 2024 AFP via Getty Images
  • Der jüngste Einsatz von Munition mit weißem Phosphor durch die israelischen Streitkräfte im Libanon unterstreicht die Notwendigkeit neuer internationaler Vorschriften für den Einsatz dieser verheerenden Waffe.
  • Munition mit weißem Phosphor kann schwerste Verbrennungen verursachen und lebenslange körperliche, psychische und sozioökonomische Folgen nach sich ziehen.
  • Staaten sollten den fortgesetzten Einsatz von Weißphosphor-Munition verurteilen, weitere internationale Beratungen zu diesem Thema unterstützen und sicherstellen, dass das Völkerrecht den inakzeptablen menschlichen Folgen dieser Waffe angemessen Rechnung trägt.

(New York, 9. September 2026) – Der jüngste Einsatz von Munition mit weißem Phosphor durch die israelischen Streitkräfte im Libanon macht deutlich, dass dringend neue internationale Regeln für den Einsatz dieser Waffe erforderlich sind. Das erklärten Human Rights Watch und die International Human Rights Clinic der Harvard Law School in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Organisationen riefen die Staaten dazu auf, die Abrüstungsdebatte der UN-Generalversammlung im Oktober 2026 in New York zu nutzen, um das Thema aufzugreifen und die Entwicklung neuer rechtlicher Vorgaben voranzutreiben.

Der 45-seitige Bericht „Uncontrolled Burn: The Inhumane Effects of White Phosphorus Munitions and the Need for Stronger Law“ dokumentiert 23 bestätigte Vorfälle des Einsatzes dieser Munition durch Israel im Südlibanon zwischen März und Mai 2026. Der Bericht beschreibt detailliert die verheerenden humanitären Folgen, die Munition mit weißem Phosphor in bewaffneten Konflikten der vergangenen Jahre verursacht hat. Die Munition entzündet sich beim Kontakt mit Sauerstoff und kann Brände sowie schwerste Verletzungen verursachen. Dennoch unterliegt sie bislang keinem spezifischen internationalen Vertrag. 

„Munition mit weißem Phosphor kann schwerste Verbrennungen verursachen und lebenslange körperliche, psychische und sozioökonomische Folgen nach sich ziehen“, sagte Bonnie Docherty, leitende Expertin für Waffenfragen in der Abteilung Krisen, Konflikte und Waffen von Human Rights Watch und Dozentin an der International Human Rights Clinic der Harvard Law School. „Staaten sollten den fortgesetzten Einsatz von Munition mit weißem Phosphor verurteilen, weitere internationale Gespräche zu diesem Thema vorantreiben und sicherstellen, dass das Völkerrecht den inakzeptablen menschlichen Folgen dieser Waffe angemessen Rechnung trägt.“

Die Ergebnisse des Berichts basieren auf juristischen Analysen, Open Source Recherchen, 16 persönlichen und Ferninterviews, der Beobachtung diplomatischer Verfahren sowie Sekundärrecherchen. 

Zu den seit 2000 gemeldeten weiteren Einsätzen von Munition mit weißem Phosphor zählen unter anderem der Einsatz durch Israel im Gazastreifen in den Jahren 2008–2009 und 2023; durch die von den USA geführten Koalitionsstreitkräfte gegen den Islamischen Staat (IS) im Irak und in Syrien im Jahr 2017; durch die von Saudi-Arabien geführten Koalitionsstreitkräfte im Jemen im Jahr 2016; durch äthiopische Streitkräfte in Somalia im Jahr 2007; durch NATO-Streitkräfte, vor allem aus den Vereinigten Staaten, sowie durch oppositionelle Streitkräfte in Afghanistan zwischen 2005 und 2011; sowie durch die Vereinigten Staaten im Irak im Jahr 2004.

Munition mit weißem Phosphor, die über besiedelten Gebieten in der Luft explodiert, wirkt unterschiedslos – das heißt, sie kann nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden – und verstößt somit gegen das humanitäre Völkerrecht. Doch trotz ihrer Brandwirkung fällt Munition mit weißem Phosphor nicht unter das Protokoll III von 1980 zum Übereinkommen über konventionelle Waffen (CCW), das sich speziell mit der Regulierung von Brandwaffen befasst.

Das Protokoll definiert Brandwaffen als Waffen, die „in erster Linie dazu bestimmt“ sind, Brände zu entfachen und Menschen zu verbrennen. Diese Definition schließt Waffen aus, die für andere Zwecke konzipiert sind, selbst wenn sie dieselben Brandwirkungen hervorrufen. Sie umfasst keine Munition mit weißem Phosphor, da diese in erster Linie dazu bestimmt ist, militärische Aktionen zu verdecken oder zu beleuchten.

Human Rights Watch und die Harvard Clinic haben Munition mit weißem Phosphor unter dem Gesichtspunkt der Martens-Klausel bewertet, einer Bestimmung des humanitären Völkerrechts, die besagt, dass Zivilisten und Kombattanten, sofern es zu einem Thema keinen spezifischen Vertrag gibt, durch die Grundsätze der Menschlichkeit und die Gebote des öffentlichen Gewissens geschützt sind.

Munition mit weißem Phosphor löst die Martens-Klausel aus, so die Organisationen in ihrem Bericht. Die dadurch verursachten unmenschlichen und schwer zu behandelnden Verletzungen sind mit den Grundsätzen der Menschlichkeit unvereinbar. Weißer Phosphor kann Menschen bis auf die Knochen verbrennen, und in einer Wunde zurückgebliebene Partikel können sich erneut entzünden, wenn der Verband entfernt wird und sie mit Sauerstoff in Kontakt kommen.

Einwände von Staaten, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Gruppen, medizinischen Fachkräften und Finanzinstituten belegen, dass diese Munition den Geboten des öffentlichen Gewissens zuwiderläuft. Um diese Probleme anzugehen, seien strengere und spezifischere völkerrechtliche Vorschriften erforderlich, erklärten Human Rights Watch und die Harvard Clinic.

„Diplomat*innen, Ärzt*innen, UN-Ermittler*innen und andere haben die verheerenden Folgen von Munition mit weißem Phosphor wiederholt angeprangert“, sagte Docherty. „Staaten haben Verträge über Chemiewaffen und blendende Laserwaffen verabschiedet, weil diese Waffen unmenschliches Leid verursachen und dem öffentlichen Gewissen widersprechen. Sie sollten nun auch internationale Regeln für Munition mit weißem Phosphor schaffen.“

Da Munition mit weißem Phosphor aufgrund ihrer brennenden Wirkung und nicht wegen ihrer Giftigkeit eingesetzt wird, gilt sie nicht als Chemiewaffe und fällt somit nicht unter das Chemiewaffenübereinkommen.

Ein Großteil der bisherigen Diskussionen über Munition mit weißem Phosphor fand im Rahmen des Übereinkommens über konventionelle Waffen (CCW) statt. Dutzende Länder haben die dadurch verursachten Schäden verurteilt und gezielte Gespräche zu diesem Thema gefordert.

Die CCW-Sitzungen basieren jedoch auf dem Konsensprinzip, und Russland sowie andere Gegner einer strengeren Gesetzgebung haben Vorschläge blockiert, Zeit für die Erörterung der humanitären Auswirkungen von Brandwaffen und Waffen mit Brandwirkung sowie der Unzulänglichkeiten des Protokolls III einzuräumen.

Trotz dieser Hindernisse sollten Länder, die Maßnahmen gegen weißen Phosphor unterstützen, dieses Thema auch auf der alle fünf Jahre stattfindenden Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ansprechen, die vom 16. bis 20. November bei den Vereinten Nationen in Genf geplant ist.

„Letztlich braucht es verbindliche internationale Regeln, die die bestehenden Lücken im Völkerrecht schließen und den Einsatz von Munition mit weißem Phosphor untersagen“, sagte Docherty. „Ein umfassendes Verbot der Herstellung, Weitergabe und des Einsatzes dieser Waffen würde das menschliche Leid am wirksamsten verhindern.“

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