Was ist die Executive Order 14,203?
Was ist der IStGH?
Wer wurde mit Sanktionen belegt?
Welche Strafen sind vorgesehen?
Warum ist das Dekret von Bedeutung?
Wer hat die Klage eingereicht?
Wer sind die Angeklagten?
Was sind die wichtigsten Rechtsansprüche?
Welche Rechtsbehelfe streben die Kläger an?
In welchen Fällen ist der IStGH zuständig?
Wie ist das Verhältnis der USA zum IStGH?
Kann der IStGH gegen US-Bürger*innen ermitteln?
Überblick
Am 11. August 2026 reichten das American Friends Service Committee (AFSC), das Center for Constitutional Rights (CCR), Human Rights Watch und das Open Society Institute (OSI) eine Klage ein, mit der sie die von Präsident Donald Trump am 6. Februar 2025 unterzeichnete Executive Order 14,203 sowie die auf deren Grundlage verhängten Sanktionen anfechten.
In der Klage wird argumentiert, dass das Präsidialdekret unrechtmäßig Sanktionen gegen Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und andere Personen autorisiert, die daran beteiligt sind, die Verantwortlichen für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen. Das zuständige Bezirksgericht, bei dem die Klage eingereicht wurde, wird aufgefordert, das Sanktionsregime in seiner Gesamtheit aufzuheben.
Das Präsidialdekret Nr. 14,203 zur Verhängung von Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ermächtigt zur Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte IStGH-Amtsträger*innen sowie andere nicht US-amerikanische Personen und Organisationen, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten.
Die Regierung hat die Verordnung damit begründet, dass jegliche Bemühungen des IStGH, Staatsangehörige der Vereinigten Staaten oder bestimmter verbündeter Länder zu untersuchen, einen „nationalen Notstand“ darstellten, und verweist dabei ausdrücklich auf die Haftbefehle des Gerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant.
Das Ergebnis ist ein Angriff auf unabhängige internationale Justizakteure und -mechanismen. Die Verordnung setzt zudem in den USA ansässige Personen und Organisationen zivil- und strafrechtlichen Sanktionen aus, wenn sie Dienstleistungen für oder zugunsten von sanktionierten Personen erbringen.
Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Gericht, das Personen strafrechtlich belangt, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. Der gemäß dem Römischen Statut von 1998 gegründete IStGH fungiert als Gericht letzter Instanz, wenn nationale Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, solche Verbrechen ernsthaft zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen.
Die Regierung hat folgende Personen sanktioniert:
- Acht Richter*innen des IStGH
- den ehemaligen IStGH-Chefankläger Karim Khan
- Die beiden stellvertretenden Ankläger des IStGH
- die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese
- Drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen:
- Al-Haq
- Das Al-Mezan-Zentrum für Menschenrechte
- Das Palästinensisches Zentrum für Menschenrechte (PCHR)
Die Verordnung ermächtigt den US-Außenminister, weitere Organisationen auf die Liste zu setzen.
US-Bürger*innen, die gegen die durch das Dekret auferlegten Beschränkungen verstoßen, müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren und Geldstrafen von bis zu 1 Million US-Dollar rechnen.
Das Dekret verbietet unter anderem die Unterstützung von sanktionierten Ankläger*innen und Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sowie aller anderen sanktionierten Personen, einschließlich Organisationen, die sich für die Dokumentation und Ahndung schwerer internationaler Verbrechen einsetzen. Sanktionierte Personen verlieren den Zugang zu Bankgeschäften, Finanztransaktionen, Technologiedienstleistungen, Kooperationen und anderen Formen der Zusammenarbeit. Die Verordnung hat tiefgreifende abschreckende Auswirkungen auf die allgemeinen Bemühungen um Menschenrechte und Rechenschaftspflicht.
Die Sanktionen haben die Kläger unter anderem bereits daran gehindert:
- Opfer vor dem IStGH rechtlich zu vertreten
- politische und rechtliche Stellungnahmen beim IStGH einzureichen
- mit palästinensischen Menschenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten, unter anderem bei der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen
- humanitäre und Advocacy-Arbeit zu leisten
Die vier Kläger sind:
- American Friends Service Committee
- Center for Constitutional Rights
- Human Rights Watch
- Open Society Institute
Sie werden von Foley Hoag LLP vertreten.
Die Klage wurde beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereicht.
In der Klage werden Präsident Donald Trump und hochrangige Regierungsbeamte in ihrer offiziellen Funktion genannt: Außenminister Marco Rubio, Finanzminister Scott Bessent, Generalstaatsanwalt Todd Blanche und der Direktor des Amtes für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (OFAC), Bradley Smith. Ebenfalls genannt werden das Außen-, das Finanz- und das Justizministerium sowie das OFAC.
Die Kläger machen Folgendes geltend:
- Die Sanktionen überschreiten die Befugnisse des Präsidenten gemäß dem „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA).
- Die Sanktionen sind willkürlich und mutwillig, verstoßen gegen das Gesetz und stellen einen Ermessensmissbrauch im Sinne des „Administrative Procedure Act“ dar.
- Die Sanktionen verstoßen gegen die durch den Ersten Verfassungszusatz garantierten Rechte der Kläger auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sowie gegen die Rechte der AFSC auf Religionsfreiheit gemäß dem „Religious Freedom Restoration Act“.
- Die durch die Sanktionen auferlegten Beschränkungen seien gemäß dem Fünften Verfassungszusatz verfassungswidrig unbestimmt.
Die Kläger beantragen beim Gericht:
- das Sanktionsregime für rechtswidrig zu erklären;
- der US-Regierung zu untersagen, ihre Sanktionsentscheidungen durchzusetzen und weitere Sanktionen zu verhängen; und
- der US-Regierung zu untersagen, zivil- oder strafrechtliche Sanktionen wegen Verstößen gegen die Exekutivverordnung zu verhängen.
Der Gerichtshof kann grundsätzlich Straftaten untersuchen und strafrechtlich verfolgen, wenn sie:
- auf dem Hoheitsgebiet von IStGH-Mitgliedstaaten begangen wurden oder
- von Staatsangehörigen von IStGH-Mitgliedstaaten begangen wurden, oder
- in jedem beliebigen Land, jedoch nur, wenn der UN-Sicherheitsrat (in dem die USA ständiges Mitglied sind) dies genehmigt.
Der IStGH hat derzeit 125 Mitgliedsstaaten.
Die Vereinigten Staaten sind keine Vertragspartei des Römischen Statuts.
Die Politik der USA gegenüber dem IStGH hat sich im Laufe der Zeit verändert. Zwar haben sich US-Regierungen gegen bestimmte Aspekte der Arbeit des Gerichtshofs ausgesprochen, doch haben sowohl republikanische als auch demokratische Regierungen bestimmte Ermittlungen und Bemühungen des IStGH zur Rechenschaftspflicht unterstützt, unter anderem in Darfur, Libyen und der Ukraine.
Der IStGH kann seine Zuständigkeit gegenüber Staatsangehörigen von Nichtmitgliedstaaten, einschließlich US-Bürger*innen, ausüben, wenn die mutmaßlichen Straftaten auf dem Hoheitsgebiet eines IStGH-Mitgliedstaats begangen wurden und in die Zuständigkeit des Gerichts fallen. In solchen Fällen könnten US-Bürger*innen auch vor den Gerichten des betreffenden Landes vor Gericht gestellt werden.