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Syrien: Wiederaufbauabkommen ohne verbindlichen Menschenrechtsrahmen

Regierung, Geber und Investoren sollten sicherstellen, dass die Menschen in Syrien vom Wiederaufbau profitieren

Eine zerstörte Schule im Dorf Ghadfa im Umland von Idlib, Syrien. © 2026 Ali Haj Suleiman/Human Rights Watch

(Amman, 27. September 2026) – Die syrische Übergangsregierung unterzeichnet Wiederaufbauverträge in Milliardenhöhe, ohne dass ein Menschenrechtsrahmen vorhanden ist, der sicherstellt, dass beim Wiederaufbau die Rechte der betroffenen Menschen geachtet, geschützt und gewahrt werden, erklärte Human Rights Watch heute.

Im März 2026 stellte die Übergangsregierung einen nationalen Wiederaufbauplan vor. Darauf folgten internationale Hilfszusagen in Milliardenhöhe sowie Finanzierungs- und Investitionszusagen. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichten weder die Regierung noch Bauträger dazu, betroffene Menschen, einschließlich der weiterhin Vertriebenen, vor der Genehmigung von Wiederaufbauprojekten anzuhören. Der Wiederaufbauprozess sollte außerdem gewährleisten, dass Entschädigungen ausgehandelt und nicht aufgezwungen werden und dass Betroffene unabhängige Möglichkeiten haben, Entscheidungen über ihre Häuser und ihren Grundbesitz anzufechten.

„Der Wiederaufbau in Syrien kommt nur schleppend voran. Doch wenn die Rechte der Betroffenen dabei nicht geschützt werden, drohen viele Syrer*innen auf der Strecke zu bleiben“, sagte Hiba Zayadin, leitende Nahost-Beraterin bei Human Rights Watch. „Die Regeln, die derzeit für den Wiederaufbau festgelegt werden, werden darüber entscheiden, wessen Häuser wieder aufgebaut werden, wessen Ansprüche anerkannt werden und wessen Stimmen Gehör finden.“

Im Mai 2026 führte Human Rights Watch Recherchen vor Ort in Syrien durch, darunter Interviews mit Bewohner*innen des Dorfes Ghadfa im Umland von Idlib, die aus Vertriebenenlagern zurückgekehrt waren. Zudem sprach Human Rights Watch mit einer Aktivistin bzw. einem Aktivisten, deren bzw. dessen Identität aus Schutzgründen nicht offengelegt wird. Die Person fordert die Aufhebung des Dekrets 66 sowie die Wiederherstellung der Eigentumsrechte in Marota City.

Human Rights Watch wertete Erklärungen und Dokumente der syrischen Regierung aus, darunter die von der Syrian Arab News Agency veröffentlichten Äußerungen von Präsident al-Sharaa vom März 2026 zum Wiederaufbau sowie die Verfassungserklärung vom März 2025. Human Rights Watch wertete zudem Berichte und Daten der Weltbank, des International Rescue Committee, der Internationalen Organisation für Migration, des UNHCR, von OCHA, der Arab Reform Initiative und von The Syria Report aus.

Menschen, die in ihre Gemeinden zurückkehren, finden zerstörte Häuser und Dörfer ohne Wasser, Strom oder medizinische Versorgung vor. Ansprüche auf Wohnraum, Land und Eigentum aus der Assad-Ära sind nach wie vor ungeklärt. Wiederaufbauprojekte werden ohne sinnvolle Beteiligung der betroffenen Bewohner*innen in Angriff genommen.

In Jobar, einem Stadtteil östlich des Zentrums von Damaskus, wurden laut „The Syria Report“ etwa 95 Prozent der Gebäude zerstört. Bewohner*innen des Dorfes Ghadfa im Umland von Idlib, die nach ihrer Vertreibung zurückgekehrt waren, berichteten Human Rights Watch im Mai 2026, dass es weiterhin an grundlegender Infrastruktur fehle. Sie hätten weder Zugang zu fließendem Wasser und einem funktionierenden Stromnetz noch zu angemessenen sanitären Einrichtungen, Schulen oder medizinischer Versorgung in erreichbarer Nähe.

Syrien erholt sich von einem mehr als zehn Jahre andauernden Konflikt, der in weiten Teilen des Landes Städte, Wohnhäuser und Infrastruktur massiv zerstört hat.

Im Oktober 2025 schätzte die Weltbank den Sachschaden auf 108 Milliarden US-Dollar und die durchschnittlichen Wiederaufbaukosten auf 216 Milliarden US-Dollar, wobei die Spanne insgesamt zwischen 140 Milliarden und 345 Milliarden US-Dollar lag. Die Übergangsregierung hat rasch Maßnahmen ergriffen, um Investitionen für den Wiederaufbau zu gewinnen. Sie stellte erfolgreich diplomatische Beziehungen wieder her und warb um ausländisches Kapital, nachdem die USA und europäische Länder die weitreichenden Sanktionen aufgehoben hatten, die Investitionen jahrelang blockiert und die syrische Bevölkerung in die Armut getrieben hatten. 

Die Golfstaaten haben bei den Investitionen eine Vorreiterrolle übernommen. Saudi-Arabien hat 6,4 Milliarden US-Dollar für die Bereiche Immobilien, Infrastruktur, Telekommunikation und Energie zugesagt; gemeinsam mit Katar hat das Land im April 2025 Syriens Zahlungsrückstände in Höhe von 15,5 Millionen US-Dollar bei der Weltbank beglichen und ebnete damit nach 14 Jahren Suspendierung den Weg für eine erneute Zusammenarbeit. Katar hat 4 Milliarden US-Dollar zugesagt, und DP World aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sicherte sich eine 30-jährige Konzession für den Hafen von Tartus. 

Die Weltbank hat seitdem Projekte im Wert von über 1 Milliarde US-Dollar aus Zuschüssen genehmigt, und der Internationale Währungsfonds hat ein Programm zur technischen Zusammenarbeit mit Damaskus ins Leben gerufen. Unter den europäischen Ländern haben sich Frankreich, Deutschland in geringerem Maße auch Italien als die aktivsten bilateralen Partner hervorgetan.

Die EU, die für den Zeitraum 2026 bis 2027 insgesamt 620 Millionen Euro (rund 713 Millionen US-Dollar) für humanitäre Hilfe und den sozioökonomischen Wiederaufbau zugesagt hat, kündigte für 2027 eine Investitionskonferenz in Syrien an und vertieft ihre politischen Beziehungen zum Land. Die EU-Mitgliedstaaten können dabei eine Vorreiterrolle übernehmen und weitere Geber mobilisieren, um sicherzustellen, dass menschenrechtliche Standards fest im Wiederaufbau und in der Erholung Syriens verankert werden.

Doch wie das Global Governance Institute im August 2026 feststellte, haben die Zusagen und Ankündigungen die tatsächlichen Investitionen vor Ort bei weitem übertroffen, und nennenswerte Auszahlungen seitens internationaler Geldgeber werden erst erfolgen, sobald die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind. 

Laut einem Bericht des International Rescue Committee vom Juli 2026 sind seit Dezember 2024 über 3,5 Millionen Geflüchtete und Binnenvertriebene aus Syrien an ihre Herkunftsorte zurückgekehrt. Doch nicht alle Rückkehrer*innen kehrten freiwillig zurück. Viele sahen sich durch die zunehmend schwierigen Lebensbedingungen für Vertriebene, den Rückgang humanitärer Hilfe, einen prekären Aufenthaltsstatus und unerschwingliche Mieten an ihren bisherigen Wohnorten dazu gezwungen.

Syrien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 definiert der zuständige UN-Ausschuss das Recht auf angemessenen Wohnraum als das Recht auf Wohnsicherheit sowie auf Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Bewohnbarkeit und einen geeigneten Standort. Syrien ist zudem Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf garantiert. Beide Abkommen verpflichten Syrien, die darin verankerten Rechte ohne Diskriminierung, unter anderem aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religion, zu gewährleisten.

Die Grundprinzipien und Leitlinien der Vereinten Nationen zu entwicklungsbedingten Vertreibungen enthalten klare Vorgaben für die Konsultation der Betroffenen, Entschädigungen und rechtsstaatliche Verfahren vor Vertreibungen zu Entwicklungszwecken. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Binnenvertreibungen sowie die Pinheiro-Prinzipien zu Wohnraum-, Land- und Eigentumsrestitution legen klare Standards dafür fest, wie Staaten Rückkehr und Wiederaufbau nach Konflikten gestalten sollten.

Internationale Geber sollten sicherstellen, dass ihre Finanzmittel einen menschenrechtskonformen Wiederaufbau unterstützen und weder zu Menschenrechtsverletzungen beitragen noch solche begünstigen. Unternehmen und Investoren sollten vor dem Abschluss von Wiederaufbauvereinbarungen und während ihrer gesamten Umsetzung menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durchführen.

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau Syriens werden derzeit noch ausgearbeitet“, sagte Zayadin. „Darin liegt eine Chance – allerdings nur, wenn die internationale Gemeinschaft und die Übergangsregierung sie nutzen, um die Rechte der betroffenen Menschen wirksam zu schützen. Ob der Wiederaufbau nachhaltig gelingt, hängt davon ab, dass jetzt die richtigen Weichen gestellt werden.“

Rubble and damaged buildings in Ghadfa village, Idlib countryside, Syria, May 2026. © 2026 Ali Haj Suleiman/Human Rights Watch

Hintergrund

Im Oktober 2025 stellte die Internationale Organisation für Migration fest, dass die Bedingungen für Syrer*innen, die in ihre Gemeinden zurückkehren, weiterhin prekär sind: weit verbreitete Streitigkeiten um Wohnraum, Land und Eigentum, eingeschränkter Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie die allgegenwärtige Kontamination durch explosive Kampfmittel behindern die sichere Bewegungsfreiheit und die Sicherung des Lebensunterhalts.

 

Zur Jahresmitte 2026 war der humanitäre Appell der Vereinten Nationen für Syrien zu knapp einem Drittel finanziert. Seit Mai hat das Welternährungsprogramm die Nahrungsmittelsoforthilfe in Syrien von 1,3 Millionen Menschen auf 650.000 halbiert. Nach dem operativen Lagebericht des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, vom März sind weiterhin etwa 5,5 Millionen Menschen Binnenvertriebene.

Die Kluft zwischen zugesagten Mitteln und deren tatsächlicher Bereitstellung hat konkrete Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen. Zwar können betroffene Bewohner*innen grundsätzlich Einzelfälle vor syrische Gerichte bringen, doch ist die Justiz nach wie vor unterfinanziert und für die meisten Eigentumsstreitigkeiten unzugänglich, wobei die Anforderungen an die Dokumentation für viele Rückkehrer*innen unüberwindbar sind. Es gibt keinen praktischen Weg, um Wiederaufbauentscheidungen in allgemeinerer Form anzufechten, und es wurde bislang noch kein spezieller Beschwerdemechanismus für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau eingerichtet.

Einige Wiederaufbaumaßnahmen sind bereits im Gange. Die Al-Rastan-Brücke in Homs, eine wichtige wirtschaftliche Verkehrsader, die mehrere syrische Provinzen miteinander verbindet, wurde im Juni 2026 nach einer Sanierung wiedereröffnet, die vom Syrien-Humanitären Fonds in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) finanziert wurde. Die Rashid-Brücke über den Euphrat in Raqqa wurde im Juli 2026 nach einem viermonatigen Wiederaufbauprojekt wiedereröffnet. Zudem genehmigte die Weltbank im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 146 Millionen US-Dollar zur Sanierung der nationalen Stromübertragungsinfrastruktur. 

Zwar sind diese Infrastrukturprojekte von Bedeutung, doch bleiben die Anstrengungen im Verhältnis zum Ausmaß des Bedarfs bescheiden, und es gibt keinen Rahmen, der sicherstellt, dass die Projekte im Zuge des Wiederaufbaus die Rechte der Syrer*innen wahren.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Wiederaufbau

Gemäß dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem Syrien 1969 beigetreten ist, sowie gemäß Artikel 12 der syrischen Verfassungserklärung vom März 2025 ist die syrische Regierung verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte während des gesamten Wiederaufbauprozesses zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Dazu gehört das Recht auf angemessenen Wohnraum, Wasser und sanitäre Einrichtungen, Strom, Gesundheit, Bildung, Nahrung und soziale Sicherheit. Strom ist zudem für die Verwirklichung vieler anderer Rechte unverzichtbar, darunter die Versorgung von Wasser- und Sanitärsystemen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Haushalten. Die Regierung sollte sicherstellen, dass all diese Rechte ohne jegliche Diskriminierung, etwa aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder anderer Merkmale, gewährleistet werden.

Die von Human Rights Watch in Rückkehrgebieten dokumentierten Zustände gefährden diese Rechte erheblich. In Ghadfa berichteten die Bewohner*innen, dass sie weder Zugang zu fließendem Wasser und einem funktionierenden Stromnetz noch zu angemessenem Wohnraum, Schulen oder medizinischer Versorgung in ihrer Nähe hätten. Sie müssen Wasser privat erwerben und Geld zusammenlegen, um die Gehälter von Lehrkräften zu bezahlen. Dadurch werden die Kosten für öffentliche Dienstleistungen auf Haushalte abgewälzt, die ohnehin mit schweren wirtschaftlichen Belastungen zu kämpfen haben.

Human Rights Watch zufolge sollte die Regierung so viele ihrer verfügbaren Ressourcen wie möglich für die vollständige Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einsetzen. Darüber hinaus sollte sie ein Mindestmaß dieser Rechte gewährleisten. Wiederaufbaupläne und -budgets sollten transparente und rechtskonforme Kriterien anwenden, um die schwerwiegendsten Rechtsverletzungen vorrangig zu beheben.

Syrien ist zudem verpflichtet, das Recht auf Eigentum, einschließlich gemeinsam gehaltenen Eigentums, ohne Diskriminierung zu achten. Dieses Recht wird durch Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 5(d)(v) des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dem Syrien 1969 beigetreten ist, sowie in Artikel 31 der Arabischen Charta der Menschenrechte, die Syrien 2007 ratifiziert hat, geschützt.

Das Recht auf Mitbestimmung  

Die internationalen Menschenrechtsstandards verlangen, dass von Wiederaufbaumaßnahmen betroffene Menschen vor entsprechenden Entscheidungen wirksam an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre Wohnungen, ihr Land und ihr Lebensumfeld betreffen. Zu den einschlägigen Rechtsinstrumenten gehören Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der das Recht auf angemessenen Wohnraum garantiert und so ausgelegt wird, dass er eine echte Beteiligung an wohnungsbezogenen Entscheidungen erfordert; die Grundprinzipien und Leitlinien der Vereinten Nationen zu entwicklungsbedingten Vertreibungen und Umsiedlungen, die festlegen, dass Konsultationen sinnvoll, rechtzeitig und in der Lage sein müssen, die Ergebnisse zu beeinflussen; sowie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Binnenvertreibungen, die verlangen, dass Vertriebene an der Planung und Steuerung ihrer Rückkehr und Wiedereingliederung beteiligt werden. In Syrien werden diese Standards nicht eingehalten.

Präsident Ahmed al-Sharaa erklärte im März 2026, die Regierung könne den Wiederaufbau in Städten, die zu 90 bis 100 Prozent zerstört seien, nicht allein finanzieren. Daher ziehe sie ein investitionsgestütztes Wiederaufbaumodell in Betracht, während die rechtlichen Rahmenbedingungen noch ausgearbeitet werden.

Die Arab Reform Initiative kam auf Grundlage von 45 Interviews mit Anwohner*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Regierungsvertreter*innen, Investor*innen und weiteren Beteiligten, die zwischen Juli 2024 und Mai 2026 geführt wurden, zu dem Schluss, dass Entscheidungen über den Wiederaufbau bereits ohne Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, ohne klare Standards für Entschädigungen und ohne zugängliche Beschwerdemechanismen getroffen werden.

Sie dokumentiert, wie diese Lücke bereits Konflikte hervorruft. In Homs, Aleppo und Damaskus haben ohne vorherige Konsultation der Bevölkerung angekündigte Wiederaufbauprojekte Proteste ausgelöst, teilweise zu einem Rückzug der Behörden geführt und das Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen verstärkt.

In Damaskus wurde das 2012 erlassene Dekret 66 aus der Assad-Ära genutzt, um Tausende Menschen ohne ordnungsgemäßes Verfahren oder angemessene Entschädigung zu vertreiben. Die Übergangsregierung hat das Dekret bislang nicht aufgehoben. Zwar setzte der Gouverneur von Damaskus seine Umsetzung im Oktober 2025 aus, bis eine rechtliche Überprüfung abgeschlossen ist. Ein Präsidialdekret, das seinen rechtlichen Status klärt, steht jedoch weiterhin aus, während die durch das Dekret ermöglichten Projekte nach wie vor gegenüber Investoren vermarktet werden.

Mit dem Gesetz Nr. 10 von 2018 wurde das Modell des Dekrets 66 auf ganz Syrien ausgeweitet. Bewohner*innen mussten innerhalb kurzer Fristen ihr Eigentum nachweisen, andernfalls konnten sie ihre Rechte verlieren. Dies traf Menschen, die durch den Konflikt vertrieben worden waren, besonders hart.

Laut der Arab Reform Initiative werden Wiederaufbauprojekte aus der Kriegszeit, darunter die Entwicklungsprojekte Marota City und Basilia City in Damaskus, inzwischen als Investitionsmöglichkeiten für den Privatsektor und ausländische Regierungen vermarktet. Dadurch besteht die Gefahr, dass frühere Enteignungen nachträglich legitimiert werden, anstatt den Betroffenen Wiedergutmachung zu verschaffen. Beide Projekte werden von Damascus Cham Holding verwaltet, einem unter Assad gegründeten Unternehmen, das nun unter der Übergangsregierung tätig ist.

Im Dezember 2025 wurde ein Präsidialausschuss gebildet, um die Verfahren des Dekrets 66 zu überprüfen, und im Mai 2026 wurden einige Entschädigungsentscheidungen erlassen; doch der rechtliche Rahmen für beide Projekte ist nach wie vor ungeklärt, und die betroffenen Bewohner*innen warten weiterhin auf eine dauerhafte Lösung. 

In Jobar, dem Stadtteil östlich des Zentrums von Damaskus, in dem etwa 95 Prozent der Gebäude zerstört wurden, teilten die Behörden den Bewohner*innen laut dem „Syria Report“ und Al Jazeera mit, dass sie selbst auf eigene Initiative nicht wieder aufbauen dürften und dass ein vorgeschlagenes, von ausländischen Akteuren unterstütztes Projekt ihnen neue Wohnungen mit einer Wohnfläche bereitstellen würde, die nur 50 Prozent der Fläche ihrer früheren Wohnungen entspräche.

Ehemalige Hausbesitzer*innen würden als Entschädigung neue Wohnungen erhalten, deren Fläche nur 50 Prozent der ihrer früheren Häuser entspricht; Bewohner*innen informeller Siedlungen würden 30 Prozent ihrer Grundstücksfläche erhalten, wobei darauf errichtete Bauten nicht anerkannt würden; und Mieter*innen würden gar nichts erhalten.

Das Recht auf Rückkehr in Sicherheit und Würde

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Binnenvertreibung und die Flüchtlingskonvention von 1951 legen fest, dass die Rückkehr von Vertriebenen und Geflüchteten freiwillig, sicher und in Würde erfolgen muss. Um freiwillig zu sein, muss die Entscheidung zur Rückkehr frei und in voller Kenntnis der Sachlage getroffen werden und darf nicht durch sich verschlechternde Bedingungen im Vertreibungsort bedingt sein. Sicherheit setzt voraus, dass bei der Rückkehr angemessener Wohnraum und öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Würde erfordert, dass Eigentumsrechte geachtet werden und dass die Ansprüche der Bewohner*innen entgegengenommen und fair entschieden werden. Obwohl das UNHCR erklärt hat, dass die wirtschaftlichen Bedingungen in Syrien weiterhin katastrophal sind, nimmt der politische Druck zur Förderung von Rückkehrbewegungen zu.

Während des Staatsbesuchs von Präsident al-Sharaa in Berlin im März 2026 erklärten er und Bundeskanzler Friedrich Merz, sie strebten an, dass innerhalb von drei Jahren 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer*innen zurückkehren. Merz stellte später klar, dass es sich bei dieser Zahl eher um eine politische Zielmarke als um eine verbindliche Vorgabe handele.

Eine Umfrage des UNHCR vom September 2025 ergab, dass zwar 18 Prozent der syrischen Geflüchteten den Wunsch äußerten, innerhalb von 12 Monaten zurückzukehren. Die am häufigsten genannten Bedenken unter denjenigen, die eine Rückkehr in Erwägung zogen, waren jedoch die Verfügbarkeit von Wohnraum, begrenzte Beschäftigungsmöglichkeiten, fehlende finanzielle Mittel und unzureichender Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.

Viele Rückkehren, sei es von Geflüchteten oder Binnenvertriebenen, erfolgen keineswegs freiwillig. Mittelkürzungen für Geflüchtetenlager im Nordwesten Syriens, darunter der fast vollständige Wegfall der humanitären Hilfe der USA im Jahr 2025, haben viele Menschen faktisch dazu gezwungen, an Orte zurückzukehren, die noch nicht in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken. 

Die Initiative „Syrien ohne Lager“ der Übergangsregierung zielt darauf ab, die Geflüchtetenlager bis 2027 vollständig abzubauen. Doch den Gemeinden, in die die Vertriebenen zurückkehren sollen, fehlt es oft an der notwendigen Infrastruktur und den öffentlichen Dienstleistungen, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.

Während des Besuchs in Ghadfa befragte Human Rights Watch drei Bewohner*innen, die aus Geflüchtetenlagern zurückgekehrt waren und dort weder fließendes Wasser noch Strom noch funktionierende Schulen vorfanden. Sie berichteten, dass sie Wasser privat mit Lastwagen herbeischaffen und Geld zusammenlegen, um die Gehälter der Lehrkräfte zu bezahlen. Einzelne Solarmodule auf Gebäuden haben das nicht funktionierende Stromnetz ersetzt.

Noureddine Othman, Vorsitzender des Gemeinderats von Ghadfa, berichtete, dass das Dorf vor dem Krieg rund 8.500 Einwohner*innen hatte sowie mindestens fünf Schulen und ein Krankenhaus, das die umliegende Region versorgte. Heute leben dort seinen Schätzungen zufolge etwa 13.000 Menschen. Von den rund 1.500 Häusern verfügen jedoch nur sieben über ein Betondach. Viele Bewohner*innen haben dort Zelte errichtet, wo einst ihre Häuser standen, oder leben in beschädigten Gebäuden ohne Dach. 

A roofless home covered with tarp beside a tent in Ghadfa village, Idlib countryside, Syria, May 2026. © 2026 Ali Haj Suleiman /Human Rights Watch

„Nach dem Sturz [Assads] kehrte ich zurück, fand aber nichts vor – nicht einmal einen Raum, in dem ich mich ausruhen konnte. Deshalb ging ich für weitere fünf oder sechs Monate wieder ins Exil“, sagte er. „Meine Frau und ich sind schließlich zurückgekehrt und leben nun in einem einzigen Raum, ohne Küche und ohne Bad. Wir sind zurückgekommen in der Hoffnung, dass Gott uns eine Organisation oder jemanden schickt, der uns hilft, wieder auf die Beine zu kommen.“

Sohaib al-Othman, ein Einwohner von Ghadfa, der kürzlich mit 13 Familienmitgliedern, darunter drei Kinder mit Behinderungen, zurückgekehrt war, sagte: „Nach Jahren im Exil kehrte ich nach Hause zurück und fand das Haus völlig zerstört vor. Uns fehlt alles, was für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist: Wasser, Abwasserentsorgung, Strom, medizinische Versorgung. Am meisten macht mir zu schaffen, dass die nächstgelegene funktionierende medizinische Versorgungsstelle 50 Kilometer entfernt ist und ich kein Auto habe.“ 

Die Übergangsregierung sollte die Wiederherstellung der öffentlichen Versorgung als unmittelbare Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte betrachten und nicht als eine zukünftige Phase des Wiederaufbaus, so Human Rights Watch. 

Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf

Das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantierte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf erfordert zugängliche, unabhängige und wirksame Mechanismen, damit Menschen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau anfechten können. Syriens Wiederaufbaurahmen sieht solche Mechanismen bislang nicht vor. Gemeinden, die von Entscheidungen über ihr Land, ihre Häuser und ihre Stadtviertel betroffen sind, verfügen über keinen unabhängigen formellen Weg, diese Entscheidungen anzufechten. Stattdessen sind sie auf Proteste, Druck über soziale Medien und politische Vermittlung angewiesen, wie Berichten zufolge die Bewohner*innen von Jobar, Marota City und Basilia City.

Ein*e Aktivist*in, der*die die Aufhebung des Dekrets 66 und die Wiederherstellung der Eigentumsrechte der Bewohner*innen in Marota City in Damaskus forderte, erklärte gegenüber Human Rights Watch am 20. Juni, dass Einsprüche über offizielle Kanäle unbeantwortet geblieben seien. Die Behörden hatten wiederholt politische Instabilität und das Fehlen einer Volksversammlung als Gründe für die Verzögerung angeführt. Die Volksversammlung nahm im Juli ihre Arbeit auf.

„Dann waren wir schockiert, als wir erfuhren, dass die Damascus Cham Holding Company Investitionsmöglichkeiten für Investoren aus den Golfstaaten bewarb, zu denen auch der Verkauf unseres Landes gehörte“, sagte er. „Wir trafen uns mit dem Justizminister, der versprach, unseren Fall an die Präsidentschaft weiterzuleiten. Dies blieb jedoch nur ein Versprechen, und es wurden keine Maßnahmen ergriffen.“

Empfehlungen

An die Übergangsregierung Syriens
  • Sicherstellen, dass die in Artikel 12 der Verfassungserklärung vom März 2025 garantierten Rechte und Freiheiten, einschließlich der Rechte aus den von Syrien ratifizierten internationalen Menschenrechtsverträgen, bei allen Wiederaufbau- und Sanierungsmaßnahmen uneingeschränkt geachtet werden; hierfür vorläufige Leitlinien verabschieden, die alle am Wiederaufbau beteiligten staatlichen Stellen verpflichten, diese Vorgaben ohne Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder der politischen Überzeugung einzuhalten;
  • Verbindliche Beteiligungsanforderungen in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Planungsprozesse aufnehmen, sodass betroffene Menschen konsultiert werden, bevor Wiederaufbauprojekte genehmigt, vergeben oder potenziellen Investoren vorgestellt werden;
  • Vertreibungen im Rahmen des Wiederaufbaus nur als letztes Mittel zulassen, der Rückgabe von Eigentum und der Rückkehr Vertriebener Vorrang einräumen und dort, wo eine Rückkehr nicht möglich ist, klare und faire Entschädigungsstandards festlegen, die die tatsächliche Nutzung und Bewohnung von Wohnraum und Grundstücken berücksichtigen, einschließlich der Rechte informeller Nutzerinnen und von Mieterinnen;
  • Ein Moratorium für Abrissmaßnahmen verhängen, solange Eigentumsverhältnisse und Entschädigungsregelungen nicht öffentlich geklärt und mit den betroffenen Anwohner*innen abgestimmt worden sind;
  • Dekret Nr. 66 sowie Gesetz Nr. 10 von 2018, das dessen Bestimmungen auf ganz Syrien ausweitet, aufheben oder einer unabhängigen Überprüfung unterziehen, um die Ansprüche der betroffenen Anwohner*innen auf Rückgabe und Wiedergutmachung zu bewerten;
  • Zugängliche, unabhängige und wirksame Beschwerdemechanismen für alle Wiederaufbauprojekte schaffen;
  • Sicherstellen, dass Wiederaufbauprozesse mit Maßnahmen der Übergangsjustiz im Bereich Wohnen, Land- und Eigentumsrechte verknüpft werden;
  • Der unverzüglichen Wiederherstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich Wasser- und Abwasserversorgung, Strom, Bildung und Gesundheitsversorgung, in Gebieten mit aktiver Rückkehr Vorrang einräumen und diese nicht auf spätere Phasen des Wiederaufbaus verschieben.
An internationale Geber und Investoren
  • Die Einhaltung der Menschenrechte zur verbindlichen Voraussetzung für die Finanzierung des Wiederaufbaus machen, einschließlich der Konsultation betroffener Gemeinden, des Schutzes von Eigentumsrechten und der Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen;
  • Menschenrechtliche Folgenabschätzungen verlangen, bevor Projekte in Gebieten finanziert werden, in denen Vertreibungen nicht aufgearbeitet oder Eigentumsfragen ungeklärt sind;
  • Die geplante EU-Syrien-Investitionskonferenz nutzen, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu einer Voraussetzung und nicht zu einer nachträglichen Erwägung zu machen, und teilnehmende Unternehmen dazu anhalten, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen;
  • Sich mit anderen internationalen Gebern abstimmen, um sicherzustellen, dass die Finanzierung des Wiederaufbaus über bilaterale und multilaterale Kanäle hinweg konsequent an die Einhaltung von Menschenrechtsstandards geknüpft wird;
  • Darauf bestehen, dass die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und würdevolle Rückkehr in allen politischen Planungen und Vereinbarungen zur Rückkehr erfüllt werden;
  • Die Wiederherstellung öffentlicher Dienstleistungen parallel zu Investitionen in den Wiederaufbau finanzieren und die humanitäre Hilfe auch bei zunehmenden Wiederaufbaumaßnahmen aufrechterhalten. 
An die internationalen Finanzinstitutionen
  • Vor der Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, Privatisierungen oder der Einführung von Nutzungsgebühren menschenrechtliche Folgenabschätzungen durchführen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nicht diskriminierend wirken, keine ungerechtfertigten Rückschritte bei der Verwirklichung von Rechten verursachen und niemandem den unverzichtbaren Mindestzugang zu Wasser, Gesundheitsversorgung, Wohnraum oder anderen grundlegenden Rechten verwehren;
  • Sicherstellen, dass Finanzierungs- und Programme zur technischen Unterstützung menschenrechtliche Folgenabschätzungen sowie den Schutz von Wohn-, Land- und Eigentumsrechten als zentrale Voraussetzungen und nicht als nachrangige Erwägungen verankern;
  • Die Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Beilegung von Eigentumsstreitigkeiten als Bestandteil von Reformen im Bereich der Regierungsführung unterstützen.
An Unternehmen und Finanzakteure
  • Vor dem Abschluss von Wiederaufbauvereinbarungen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durchführen, einschließlich einer Bewertung umstrittener Eigentumsverhältnisse sowie möglicher Einwände und Bedenken betroffener Gemeinden;
  • Vor Investitionsentscheidungen den Nachweis verlangen, dass betroffene Gemeinden konsultiert wurden und wirksame Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen;
  • Vereinbarungen über Land oder Eigentum nur dann abschließen, wenn Mechanismen zur Klärung von Ansprüchen betroffener Gemeinden auf Land, Wohnraum oder Eigentum bestehen, gegebenenfalls einschließlich Entschädigungen oder der Bereitstellung von Ersatzland.

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