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(Beirut) – Staatliche Kleriker und Institutionen in Saudi-Arabien haben zum Hass gegen und zur Diskriminierung von religiösen Minderheiten angestiftet, darunter auch gegen die schiitische Minderheit im Land, so Human Rights Wtach in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 62-seitige Bericht „‘They Are Not Our Brothers’: Hate Speech by Saudi Officials” dokumentiert, dass Saudi-Arabien von der Regierung ernannten religiösen Gelehrten und Geistlichen erlaubt, sich abwertend über religiöse Minderheiten zu äußern und diese zu dämonisieren. Dies geschieht unter anderem in offiziellen Dokumenten und religiösen Urteilen, die Einfluss auf die Entscheidungen der Regierung haben. In den vergangenen Jahren nutzten Kleriker der Regierung das Internet und soziale Medien, um schiitische Muslime zu dämonisieren und zum Hass gegen diese und andere anzustiften, die nicht in ihr Weltbild passen.



„Saudi-Arabien hat in den letzten Jahren unaufhörlich eine Reform im öffentlichen Diskurs vorangetrieben. Dennoch ist es Klerikern, die in Verbindung zur Regierung stehen, erlaubt, religiöse Minderheiten wie die Schiiten offen zu dämonisieren. Gleiches geschieht in Lehrbüchern“, so Sarah Leah Whitson, Direktorin der Nahost-Abteilung von Human Rights Wtach. „Diese Hassreden setzen die systematische Diskriminierung der schiitischen Minderheit fort und werden schlimmstenfalls von gewalttätigen Gruppen genutzt, die diese Minderheiten angreifen.

Human Rights Watch fand heraus, dass die Anstiftung, zusammen mit einer anti-schiitischen Voreingenommenheit des Strafrechtssystems und des religiösen Lehrplans des Bildungsministeriums, die Diskriminierung schiitischer Muslime in Saudi-Arabien verschärft. Kürzlich dokumentierte Human Rights Watch abfällige Bemerkungen im religiösen Bildungslehrplan über andere Religionsgemeinschaften, u.a. über das Judentum, das Christentum und den Sufismus.



Staatliche Kleriker, hierbei handelt es sich ausnahmslos um Sunniten, nennen Schiiten häufig rafidha oder rawafidh (Verweigerer) und stigmatisieren deren Glauben und Praktiken. Zudem verurteilen sie Ehen zwischen Partnern verschiedener Religionsgruppen. Ein Mitglied des Ältestenrat der islamischen Gelehrten, der höchsten geistlichen Instanz in Saudi-Arabien, antwortete bei einer öffentlichen Veranstaltung auf eine Frage zu Schiiten: „Sie sind nicht unsere Brüder… vielmehr sind sie die Brüder Satans…“

Solche Hassreden können verheerende Folgen haben, wenn bewaffnete Gruppen wie der sog. Islamische Staat (ISIS) oder Al-Qaida sie nutzen, um Angriffe auf schiitische Zivilisten zu rechtfertigen. Seite Mitte 2015 hat ISIS sechs schiitische Moscheen und religiöse Einrichtungen in Saudi-Arabiens östlicher Provinz und Najran angegriffen. Hierbei wurden mehr als 40 Menschen getötet. In seinen Bekennerschreiben behauptete ISIS, die Angreifer hätten es auf „Gebäude des shirk” (Polytheismus) und rafidha abgesehen. Beide Begriffe werden in saudischen Religionsbüchern verwendet, um Schiiten anzugreifen.  


Saudi-Arabiens ehemaliger Großmufti, Abdulaziz Bin Baz, der 1999 starb, hatte Schiiten in zahlreichen Fällen verurteilt. Seine Fatwas und Schriften sind nach wie vor öffentlich zugänglich auf der Website des Ständigen Ausschusses Saudi-Arabiens für islamische Forschung und die Erstellung von Fatwas.

Einige Geistliche legen in ihren Äußerungen nahe, dass es sich bei der Schia um eine Verschwörung gegen den Staat handele, eine fünfte Kolonne des Iran, die von Natur aus illoyal sei. Die Regierung gestattet zudem, dass andere Geistliche, denen teils Millionen von Menschen in sozialen Netzwerken folgen, Schiiten stigmatisieren. Auch andere Medien tun dies und werden hierfür ebenfalls nicht belangt.

Anti-schiitische Haltungen finden sich auch im Rechtssystem, das vom religiösen Establishment kontrolliert wird und Schiiten häufig diskriminiert oder schiitische Praktiken willkürlich bestraft. So verurteilte etwa ein Gericht im Jahr 2015 einen Schiiten zu zwei Monaten Haft und 60 Peitschenhieben, da dieser private schiitische Gebetsgruppen im Haus seines Vaters aufgenommen hatte. 2017 verurteilte ein Gericht einen Sunniten, da er „mit Schiiten zusammen gewesen war“.

Der Lehrplan des saudischen Bildungsministeriums al-tawhid (Monotheismus), der in allen Grundschulen und weiterführenden Schulen unterrichtet wird, verwendet eine verschleierte Sprache, um schiitische Praktiken als shirk oder ghulah (Übertreibung) anzuprangern. Religiöse Lehrbücher richten ihre Kritik gegen die schiitische und sufistische Praxis, Gräber und religiöse Schreine zu besuchen. Ebenso wird die Praxis der tawassul (Fürbitte) kritisiert, die dazu dient, den Propheten oder seine Familienmitglieder als Vermittler zu Gott anzurufen. Laut den Lehrbüchern sind diese Praktiken, die sowohl Sunniten als auch Schiiten als schiitisch ansehen, Gründe dafür, vom Islam ausgeschlossen und damit bestraft zu werden, die Ewigkeit in der Hölle  zu verbringen.  

Internationale Menschenrechtsstandards verbieten Regierungen „jede Befürwortung von Rassenhass, nationalem oder religiösem Hass, der eine Anstiftung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt darstellt.” Dieses Verbot wird nicht einheitlich umgesetzt und manchmal auch als Vorwand genutzt, um die Meinungsfreiheit einzuschränken oder gegen Minderheiten vorzugehen. Jedes Vorgehen gegen Hassreden muss im Einklang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit erfolgen.

Um dieses Problem in Angriff zu nehmen, haben Experten in den vergangenen Jahren einen Test vorgeschlagen, anhand dessen bestimmt werden soll, ob eine bestimmte Rede rechtmäßig begrenzt werden kann. Legt man diese Formel zugrunde, so entsprechen einige Äußerungen von religiösen Gelehrten, die Human Rights Watch dokumentierte, Hassreden oder der Anstiftung zu Hass oder Diskriminierung. Andere Äußerungen fallen zwar nicht in diese Kategorie, jedoch sollten die Behörden diese öffentlich zurückweisen und ihnen entgegenwirken. Angesichts des weitreichenden Einflusses dieser Gelehrten sind ihre Äußerungen als Teil einer systematischen Diskriminierung von Schiiten anzusehen.   

Die saudischen Behörden sollen ein sofortiges Ende dieser Hassreden von staatlich ernannten Geistlichen und Regierungsbehörden anordnen.

Die United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) hat Saudi-Arabien wiederholt als ein Land eingestuft, „das Anlass zu besonderer Besorgnis gibt”. Dies entspricht der schärfsten Beurteilung von Ländern, die gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Der International Religious Freedom Act von 1998 erlaubt es dem US-Präsidenten jedoch, eine Verzichtserklärung auszustellen und ein Land somit vor den sonst obligatorischen Sanktionen zu bewahren. Eine solche Erklärung kann ausgestellt werden, wenn sie „den langfristigen Zielen des Gesetzes dient“ oder wenn „das vorrangige nationale Interesse der Vereinigten Staaten eine solche Verzichtserklärung gebietet“. Seit 2006 stellen die US-Präsidenten solche Verzichte für Saudi-Arabien aus.

Die US-Regierung soll den Sanktionsverzicht aufheben und mit den saudischen Behörden zusammenarbeiten, um der Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung von Schiiten, Sufis und anderen Religionen ein Ende zu setzen. Die USA sollen ferner darauf drängen, dass sämtliche Kritik an und Stigmatisierung von schiitischen und sufistischen Praktiken, ebenso von Praktiken anderer Religionen, aus den saudischen Lehrplänen entfernt wird.

„Obwohl die Religionsfreiheit in Saudi-Arabien stark eingeschränkt ist, haben die USA Saudi-Arabien vor möglichen Sanktionen gemäß US-Recht geschützt”, so Whitson. „Die USA sollen ihre eigenen Gesetze anwenden, um ihren saudischen Verbündeten zur Verantwortung zu rufen.“ 

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