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Deutschland: Besorgniserregende Abschiebung von tadschikischem Aktivisten

Abgeschobener an unbekanntem Ort festgehalten, es droht Folter

Unterstützende des tadschikischen Aktivisten Abdullohi Shamsiddin halten in Dortmund Plakate mit der Frage, wo Shamsiddin ist, und fordern seine Rückkehr nach Deutschland, sowie ein Verhindern von weiteren Abschiebungen und stattdessen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Betroffene. © 2023 Cornelia Suhan

Update: Am 29. März 2023 verurteilte ein Gericht im tadschikischen Duschanbe Abdullohi Shamsiddin nach Artikel 307 des Strafgesetzbuchs wegen "öffentlicher Aufrufe zur gewaltsamen Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung Tadschikistans". Er wurde zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Es wurden keine glaubwürdigen Beweise für die Verurteilung öffentlich gemacht. Der Prozess begann am 28. März und entsprach nicht den Standards für ein faires Verfahren, einschließlich des Rechts der Angeklagten, die gegen sie verwendeten Beweise auf Grundlage der verfügbaren Informationen anzufechten. Die Behörden sollten die Beweise, die für seine Verurteilung herangezogen wurden, öffentlich vorlegen. In der Zwischenzeit sollte er unverzüglich aus der Haft entlassen werden.

Vor zwei Monaten haben deutsche Behörden Abdullohi Shamsiddin, einen in Deutschland lebenden tadschikischer Oppositionsaktivist, nach Tadschikistan abgeschoben.

Seit er am 18. Januar in ein Flugzeug gesetzt wurde und in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe angekommen ist, ist sein genauer Aufenthaltsort nicht bekannt. Berichte deuten darauf hin, dass er sich in einem Gefängnis in der Hauptstadt befindet.

In Tadschikistan, einem Land mit einer entsetzlichen Menschenrechtsbilanz, in dem Oppositionsaktivist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen aufgrund politischer Anschuldigungen inhaftiert sind, besteht ernsthafte und begründete Sorge um sein Wohlergehen. In vielen Gefängnissen wird gefoltert.  

Es stellt sich die Frage, warum die deutschen Behörden Shamsiddin abgeschoben haben, obwohl das Völkerrecht die Zurückweisung in ein Land, in dem der Person Folter oder eine andere grausame und unmenschliche Behandlung droht, verbietet. Dieses Abschiebungsverbot ist Teil mehrerer Verträge, denen sich Deutschland verpflichtet hat.

Der 33-jährige Shamsiddin, der seit 2009 in Deutschland lebte, war in Deutschland in der Islamischen Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) aktiv, die früher die wichtigste Oppositionspartei Tadschikistans war, aber 2015 verboten wurde. Viele IRPT-Führungsfiguren und ihre Familienmitglieder sitzen dort im Gefängnis, einige mit langen Haftstrafen. Shamsiddins Vater, ein Flüchtling in Deutschland, ist ein führendes Parteimitglied.

Shamsiddin hat dreimal erfolglos Asyl in Deutschland beantragt. Deutsche Behörden und Gerichte haben Medien gegenüber erklärt, dass sie nicht davon ausgehen, dass Shamsiddin gefoltert wird, weil sie Zweifel an seiner Identität haben. Sein Fall ist komplex, wie hier dargelegt, da er seinen Namen geändert hat und in Deutschland mehrfach vorbestraft ist.

Trotz dieser Komplexität sind einige Dinge klar. Einem Bericht zufolge wussten die deutschen Behörden von seiner Identität als Abdullohi Shamsiddin, da Tadschikistan dies nach einer Anhörung von Flüchtlingen im vergangenen Jahr bestätigt hatte. Deutsche Behörden wussten auch von der Gefahr der Folter. Das Bundesaußenministerium berichtete kürzlich, dass es in Tadschikistan keine Rechtsstaatlichkeit und keine unabhängige Justiz gibt und verwies auf Beweise für Folter in Gefängnissen und die Inhaftierung von IRPT-Anhängern.

Deutschland hat von Tadschikistan die Zusicherung erhalten, dass Shamsiddin im Falle einer Rückführung nicht misshandelt würde, wie mit dem Fall vertraute Personen berichten. Bei einem Land wie Tadschikistan, das eine schreckliche Bilanz in Sachen Folter aufweist, haben solche Zusicherungen jedoch weder in der Praxis noch rechtlich Gewicht. Deutschland sollte die tadschikischen Behörden dazu drängen, Shamsiddin freizulassen oder den Grund für seine Inhaftierung klarzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass er nicht misshandelt wird.

Die deutschen Behörden sollten eine Untersuchung der Umstände seiner Abschiebung einleiten und prüfen, warum sie die Abschiebung einer Person in ein Land zulassen, in dem eindeutig die Gefahr der Folter besteht.

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