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Das Verfassungsgericht in Wien, Österreich. Am 4. Dezember 2017 urteilte das Gericht, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe gegen die Verfassung verstößt. ©2016 Reuters

 

(Amsterdam, 6. Dezember 2017) – Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes am 4. Dezember 2017, dass ein Ausschluss homosexueller Paare von der Ehe das Diskriminierungsverbot verletzt, ist ein bedeutender Sieg für das Recht auf Ehe für alle, so Human Rights Watch heute. Erstmalig stellte ein europäisches Verfassungsgericht fest, dass das Eheverbot für homosexuelle Paare verfassungswidrig ist. Die österreichische Regierung und das Parlament sollen nun rasch ein Gesetz über die Ehe für alle verabschieden.

Konkret urteilte das Gericht, dass das Ehegesetz, das die Ehe auf eine Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann begrenzt, das in der österreichischen Verfassung verbriefte Diskriminierungsverbot verletzt. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass ein Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare impliziere, dass lesbische, schwule oder bisexuelle Menschen heterosexuellen Personen nicht gleichgestellt seien, und urteilte, dass dies diskriminierend sei.

„Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es das Grundprinzip der Gleichbehandlung verletzt, wenn gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten dürfen, und dass der Staat kein Recht dazu hat, Menschen auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaften zu diskriminieren“, so Boris Dittrich, Advocacy-Direktor der Abteilung für die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller und Trans-Personen (LGBT) bei Human Rights Watch. „Schwule, lesbische und bisexuelle Österreicher warten seit langem auf die Ehe für alle. Jetzt muss das Parlament liefern und ein entsprechendes Gesetz vorlegen.“

Das Gericht setzte der Regierung und dem Parlament eine Frist bis zum 1. Januar 2019, um ein Gesetz zu beschließen, das die Ehe für gleichgeschlechtlichen Paare öffnet. Wenn die Regierung bis dahin nicht handelt, wird das existierende Ehe-Gesetz verfassungswidrig.

Die Entscheidung angestoßen hatten zwei Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebten und heiraten wollten. Das Magistrat der Stadt Wien hatte ihnen die Zulassung zur Ehe verweigert, genau wie das Wiener Verwaltungsgericht.

Im Jahr 2010 verabschiedete Österreich ein Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften, das diese ausschließlich für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Das Gesetz sollte die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare reduzieren, während eine Eheschließung weiterhin nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen stand.

In seinem Urteil vom 4. Dezember argumentierte der Verfassungsgerichtshof, dass die Unterschiede zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft inzwischen minimal sind. Beispielsweise haben gleichgeschlechtliche Paare seit dem Jahr 2016 das Recht, Kinder zu adoptieren, und alle Paare haben gleichen Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung.

Weiter urteilte das Gericht, dass es verschiedengeschlechtliche Paare diskriminiert, wenn nur gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen können. Falls die Regierung und das Parlament bis dahin nicht aktiv werden, wird daher die eingetragene Lebenspartnerschaft am 1. Januar 2019 für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet.

Die Ehe für alle gibt es bereits in 24 Ländern. Es ist davon auszugehen, dass Australien diesem Trend rasch folgen wird, nachdem der Senat im November für ein entsprechendes Gesetz stimmte. Das Repräsentantenhaus diskutiert diese Woche über den Entwurf. Auch in anderen Ländern, darunter Chile und Taiwan, sind entsprechende Gesetze in Arbeit.

Viele westeuropäische Länder haben die Ehe für alle eingeführt. Weltweite Vorreiter waren die Niederlande, deren Gesetz über die Ehe für alle im Jahr 2001 in Kraft trat. Dieses Jahr wurden auch Deutschland und Malta zu Ländern, in denen alle Paare, die heiraten wollen, gleich behandelt werden.

Zudem urteilten die Verfassungsgerichte von Südafrika, Kolumbien und Taiwan, dass Eheverbote für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig sind.

„Das österreichische Verfassungsgericht hat klar und deutlich entschieden, dass ‚unterschiedlich‘ nicht ‚gleich‘ ist, wenn es um den Rechtsstatus von Beziehungen geht“, so Dittrich. „Das kann gleichgeschlechtliche Paare in anderen Ländern darin bestärken, ihr Recht auf eine Ehe für alle vor Gericht einzufordern.“

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