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The ruins of a market and bakery in Tabqa after an airstrike, in all likelihood carried out by US-led coalition forces, on March 22, 2017. © Ole Solvang/Human Rights Watch

(Washington, DC, 25. September 2017) – Bei zwei Luftangriffen nahe der syrischen Stadt Rakka wurden im März mindestens 84 Zivilisten, darunter 30 Kinder, getötet. Die Angriffe geben Anlass zur Sorge, dass die US-geführten Koalitionstruppen bei der Bekämpfung der bewaffneten Extremistengruppe Islamischer Staat (auch ISIS) keine angemessenen Vorkehrungen getroffen haben, um zivile Opfer zu vermeiden, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dies ist das Ergebnis einer vor Ort durchgeführten Untersuchung der Angriffe.

Der 42-seitige Bericht „All Feasible Precautions? Civilian Casualties in Anti-ISIS Coalition Airstrikes in Syria“ dokumentiert Luftangriffe der Koalition auf eine Schule in Mansura, in der vertriebene Familien untergebracht waren, sowie auf einen Markt und eine Bäckerei in Tabka im März. Beide Städte liegen westlich von Rakka. Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass sich dort zwar ISIS-Kämpfer aufhielten, jedoch auch Dutzende, wenn nicht gar Hunderte Zivilisten. Die Koalition soll die Angriffe rasch, sorgfältig und von unabhängigen Experten untersuchen lassen und alles in ihrer Macht stehende tun, um vergleichbare Luftschläge künftig zu verhindern. Zudem soll sie allen Personen, die infolge der Militäroperationen der Koalition Verluste erlitten haben, ein Entschädigung oder Schmerzensgeld zahlen.

„Diese Angriffe haben Dutzende Zivilisten getötet, die in einer Schule Schutz suchten bzw. vor einer Bäckerei Schlange standen, unter ihnen auch Kinder“, so Ole Solvang, stellvertretender Direktor der Abteilung Krisenregionen von Human Rights Watch. „Wenn die Koalitionstruppen wirklich nicht wussten, dass dort Zivilisten waren, müssen sie ihre Zielaufklärung überprüfen, denn sie hat offensichtlich versagt.“

Human Rights Watch hat auch drei weitere Angriffe in der Region untersucht, die zu erheblichen zivilen Verlusten führten.

Die Angriffe erfolgten im Rahmen der Großoffensive der Koalitionstruppen zur Einnahme von Rakka, der „Hauptstadt“ von ISIS. Mitarbeiter von Human Rights Watch besuchten vom 1. bis 4. Juli die Schauplätze der Angriffe und befragten 16 Anwohner, darunter Opfer, Augenzeugen, Ersthelfer und medizinisches Personal.

Alle Befragten sagten, an dem Ort des Angriffs seien zwar einige ISIS-Mitglieder gewesen, aber auch Dutzende Zivilisten. Die Schule in Mansura habe eine große Zahl von Zivilisten beherbergt, darunter viele Personen ohne jede Verbindung zu ISIS. Auf dem Markt in Tabka, zu dem auch eine Bäckerei gehörte, hätten fast ausschließlich Zivilisten eingekauft. Viele seien zum Zeitpunkt des Luftschlags vor der Bäckerei Schlange gestanden, so die Befragten.

Die „Combined Joint Task Force“ der Koalition gegen ISIS bestätigte den Angriff auf die Schule in Mansura und erklärte, der Angriff sei unter der Annahme erfolgt, dass sich dort ein ISIS-Kommandozentrum befinde und keine Zivilisten anwesend seien. Zu dem Angriff auf den Markt in Tabka erklärten die Koalitionstruppen, sie prüften die Anschuldigungen, wonach die Flugzeuge der Koalition Dutzende Zivilisten getötet hätten. Angesichts der Umstände des Angriffs ist es jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass ein anderer Akteur verantwortlich ist.

Das Völkerrecht verpflichtet Konfliktparteien, zu jeder Zeit alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um zivile Opfer so weit wie möglich zu verhindern, in jedem Fall aber zu minimieren. Falls Zweifel daran bestehen, dass es sich bei einer Person um einen Zivilisten handelt, muss diese als Zivilist behandelt werden. Befinden sich Zivilisten in unmittelbarer Nähe eines militärischen Ziels, müssen die Koalitionstruppen klarstellen, ob die möglichen zivilen Schäden durch einen geplanten Angriff gegenüber dem zu erwartenden konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil verhältnismäßig sind.

Sollten die Koalitionstruppen die Anwesenheit Dutzender oder sogar Hunderter Zivilisten an den beiden Angriffszielen nicht bemerkt haben, wäre dies hoch problematisch. Dann muss bezweifelt werden, ob die Koalition zuverlässig Aufklärungsarbeit darüber leistet, inwieweit sich Zivilisten im Umfeld eines Ziels befinden, und ob sie alle möglichen Vorkehrungen trifft, um zivile Schäden so gering wie möglich zu halten. Zudem stellt sich die Frage, wie die Koalition feststellt, wer Zivilist und wer Kombattant ist, und inwieweit die Koalitionstruppen ihrer Verpflichtung nachkommen, zwischen Zivilisten und Kämpfern zu unterscheiden und Personen im Zweifelsfall als Zivilisten zu behandeln.

Wenn die Koalitionstruppen tatsächlich von der Anwesenheit der Zivilisten wussten und sich dennoch zum Angriff entschieden, haben sie damit möglicherweise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Die Angriffe sind keine Einzelfälle. So beschoss am 16. März 2017 ein Flugzeug des US-Militärs eine Moschee nahe Al-Jinah westlich von Aleppo und tötete Dutzende Menschen, die von Anwohnern als Zivilisten identifiziert wurden. Eine anschließende Untersuchung des Militärs ergab, dass die Befehlsinstanz, die grünes Licht für den Angriff gab, nicht wusste, dass es sich bei dem Ziel um eine Moschee handelte. Der Untersuchungsbericht leugnete die Anwesenheit einer großen Zahl von Zivilisten und bestätigte lediglich ein ziviles Todesopfer.

In ihrer Korrespondenz mit Human Rights Watch erklärten die Koalitionstruppen, es habe keine Änderungen an den Einsatzbestimmungen der Koalition oder an ihren Maßnahmen zur Einhaltung der Kriegsvölkerrechts gegeben. US-Verteidigungsminister James Mattis sagte, Präsident Donald Trump habe das Militär angewiesen, die Kampagne zu beschleunigen und die Befugnis zur Freigabe von Angriffen an untergeordnete Befehlsebenen zu delegieren. Laut Mattis könnten die Streitkräfte so „aggressiv und zeitnah gegen Schwachstellen des Feindes vorgehen“. Bereits im Dezember 2016 hatte die damalige US-Regierung ähnliche Änderungen vorgenommen.

Solange keine weiteren Details über diese Vorgaben der US-Regierung vorliegen, bleibt es schwierig, ihre genauen Auswirkungen zu bewerten. Die Koalition muss jedoch dafür sorgen, dass die Delegierung von Angriffen an niederrangige Befehlsebenen mit dem Ziel einer „aggressiveren“ Bekämpfung des Feindes nicht dazu führt, dass Maßnahmen geschwächt werden, durch die zivile Opfer verhindert werden sollen, weder im Hinblick auf ihr Ausmaß noch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.

Die von Human Rights Watch dokumentieren Fälle machen deutlich, wie beschränkt die Methodik der Koalitionstruppen ist, wenn es darum geht aufzuklären, ob bei ihren Luftangriffen Zivilisten verletzt oder getötet wurden. In den beiden Fällen, in denen die Koalition bislang selbst solche Beurteilungen vorgenommen hat – der Angriff auf die Schule in Mansura am 20. März und der Luftschlag gegen den Markt in Takba im Dezember –, kam die Koalition zu dem Ergebnis, die Berichte über zivile Opfer seien nicht glaubwürdig. Die von den Koalitionstruppen bereitgestellten Informationen legen nahe, dass sie weder die Angriffsschauplätze inspizierte noch Anwohner oder Augenzeugen befragte, obwohl das Gebiet bereits seit Wochen unter der Kontrolle verbündeter Kräfte stand.

„Hätte die Koalition vor Ort ermittelt und mit Augenzeugen gesprochen, wäre sie auf zahlreiche Beweisen dafür gestoßen, dass bei den Angriffen Zivilisten getötet wurden“, so Solvang. „Die Koalition sollte unsere Spuren weiterverfolgen, umfassende Ermittlungen durchführen und ihre Methoden zur Abschätzung und Analyse ziviler Schäden verbessern.“

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