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IStGH: Gute Fortschritte trotz Fehltritten in ersten fünf Jahren

Gerichtshof benötigt weiterhin internationale Unterstützung für künftige Herausforderungen

(Den Haag) - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat trotz politischer und praktischer Fehler beachtliche Fortschritte dabei gemacht, schwere Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen.

Der 244-seitige Bericht „Courting History: The Landmark International Criminal Court’s First Years“ untersucht die Leistungen und Defizite des IStGH seit Beginn seiner Arbeit im Jahr 2003. Der Gerichtshof wurde gegründet, um für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit zu schaffen. Bis heute hat der Gerichtshof Haftbefehle gegen Verdächtige in vier Ländern erlassen, wenngleich keiner dieser Verdächtigen bislang vor Gericht gestellt wurde.

„Der Internationale Strafgerichtshof ist in dem Bemühen, den Opfern schrecklicher Misshandlungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ein gutes Stück vorangekommen – trotz gewaltiger Hindernisse“, so Richard Dicker, Direktor der Abteilung für Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Dennoch sollte das Gericht vorhandene Defizite in Angriff nehmen, damit seine Arbeit in den Ländern nachhaltig wirken kann, in denen besonders schwere internationalen Verbrechen zu beklagen sind“.

Neben Fortschritten bei den Ermittlungen nennt Human Rights Watch als Beispiele für die bisherigen Erfolge des Gerichts die Einrichtung von Zeugenschutzprogrammen, effektive Maßnahmen zur Unterstützung von Angeklagten und die Implementierung eines komplexen Systems, das die Opfer in die Gerichtsverfahren einbindet.

Human Rights Watch stellte auch fest, dass Vertreter des IStGH beim Aufbau einer Institution, die es in dieser Form bisher noch nicht gab, Fehler gemacht haben. So stellte das Gericht vor kurzem das Verfahren gegen den wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten angeklagten kongolesischen Kriegsführers Thomas Lubanga vorläufig ein, weil der Ankläger dem Gerichtshof Informationen vorenthalten hatte, die den Beschuldigten möglicherweise entlastet hätten. Als weitere Mängel wurden die äußerst zurückhaltende Informationspolitik des Gerichts sowie gewisse problematische Ermittlungsmethoden des Anklägers benannt. Der Bericht gibt Empfehlungen, um diese und andere Problemen zu beheben.

Durch die Arbeit vor Ort mit Vertretern der betroffenen Bevölkerungsgruppen in der Demokratischen Republik Kongo, im Norden Ugandas und im Osten des Tschad erfuhr Human Rights Watch, wie die Arbeit des IStGH von den betroffenen Personen wahrgenommen wird. In einigen Fällen, etwa im Kongo, wurde legitime Kritik am strategischen Vorgehen bei der Auswahl von Fällen durch den Chefankläger geäußert.

„Für die zukünftige Arbeit erwarten wir von den Vertretern des IStGH, dass sie aus ihrem schweren Anfang lernen und ihre Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit den Bevölkerungsgruppen verbessern, die am schwersten von den Verbrechen betroffen sind, die der Gerichtshof verfolgt“, so Dicker. „Schließlich wurde der IStGH gegründet, um eben diesen Personen zu helfen“.

Der 17. Juli 2008 ist der zehnte Jahrestag des Römischen Statuts, durch das der Internationale Strafgerichtshof in Den Hag gegründete wurde. Human Rights Watch weist besonders darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft dem IStGH die nötige diplomatische Unterstützung gewähren soll, auch bei der Vollstreckung von Haftbefehlen. Zudem soll der Gerichtshof auch weiterhin finanziell durch die Unterzeichnerstaaten unterstützt werden.

„Vor nunmehr zehn Jahren haben sich 120 Staaten dazu verpflichtet, dass die Opfer schlimmster Gewalttaten beim ersten ständigen Strafgerichtshof Gerechtigkeit finden würden“, sagt Dicker. „Nun ist es an den Unterzeichnerstaaten des Gerichtshofs und an der UN, ihren Einfluss geltend zu machen, sodass der IStGH die kommenden Herausforderungen bewältigen kann“.

Hintergrund

Der Chefankläger des IStGH hat Ermittlungen in der Demokratischen Republik Kongo, im Norden Ugandas, in Darfur und in der Zentralafrikanischen Republik eingeleitet. Auf Grundlage dieser Ermittlungen wurden zwölf Haftbefehle erlassen.

Vier der Angeklagten befinden sich zurzeit in Den Haag im Gewahrsam des IStGH, darunter Jean-Pierre Bemba, früherer Vizepräsident Kongos, wegen angeblicher Beteiligung an Verbrechen in der Zentralafrikanischen Republik.

Der Prozess des IStGH gegen Thomas Lubanga – der erste Prozess in der Geschichte des Gerichts – sollte Juni 2008 eröffnet werden. Der Prozessbeginn wurde jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt, weil die Anklagebehörde dem Gericht entlastende Informationen vorenthalten hatte und das Gericht vor diesem Hintergrund einen fairen Prozess nicht garantieren konnte.

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