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EU sollte Vollstreckung von IStGH-Haftbefehlen unterstützen

Wirksame Strategien zur Durchführung von Festnahmen gewährleisten

Die Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind, während Fußgänger am Hauptsitz der EU in Brüssel vorbeigehen, Mittwoch, 20. September 2023. © 2023 AP Photo/Virginia Mayo, File

Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am 21. November Haftbefehle gegen führende israelische Politiker und einen Anführer der Hamas erlassen hatte, stellte der Hohe Vertreter der EU für Außenpolitik, Josep Borrell, umgehend klar, dass „die Entscheidungen des IStGH für alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts verbindlich sind, also auch für alle EU-Mitgliedstaaten“. Seine Aussage ist eine Aufforderung an die EU und ihre Mitgliedstaaten, den IStGH entschieden zu unterstützen, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Haftbefehlen geht. 

Im Laufe der Jahre haben die EU und ihre Mitgliedstaaten diverse Strategien und Praktiken entwickelt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Vollstreckung von IStGH-Haftbefehlen zu unterstützen. So haben etwa EU-Regierungen ihre Verpflichtung als IStGH-Mitglieder bekräftigt, entsprechende Festnahmen innerhalb ihrer Landesgrenzen vorzunehmen. Ferner unterstützen sie andere IStGH-Mitgliedsländer dabei, ihren Verpflichtungen gegenüber dem IStGH nachzukommen.

Dennoch hat etwa der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, gegen den ein entsprechender Haftbefehl vorliegt, bereits zu einem Besuch nach Ungarn eingeladen und erklärt, er werde diesen nicht vollstrecken. Einige weitere EU-Länder haben sich nicht ausdrücklich zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet, obwohl sie ihre Unterstützung für den IStGH bekräftigt haben. Dies verstärkt den Eindruck, dass bei der Unterstützung des IStGH mit zweierlei Maß gemessen wird. 

Um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedsländer in allen Fällen des IStGH entschlossen für Gerechtigkeit eintreten, haben wir in einem neuen Informationspapier die Verpflichtungen und die Politik der EU in Bezug auf die Festnahmestrategien dargelegt. Entschlossene staatliche Unterstützung kann zu Fortschritten führen. Der russische Präsident Wladimir Putin, gegen den ein Haftbefehl des IStGH wegen des Vorwurfs schwerer Verbrechen in der Ukraine vorliegt, blieb kürzlich dem G-20-Gipfel in Brasilien, einem IStGH-Mitglied, fern. Dennoch werden entsprechende Verhaftungen wahrscheinlich weiterhin eine Herausforderung darstellen. So reiste Putin zwar nicht nach Brasilien, besuchte aber die Mongolei, ebenfalls ein IStGH-Mitglied, ohne dass ihm dort eine Festnahme drohte. Dies wurde von der EU und den Richter*innen des Gerichtshofs zu Recht scharf kritisiert.

Alle ausstehenden Haftbefehle des Gerichtshofs stellen eine besondere Herausforderung dar, und wenn sie nicht vollstreckt werden, entsteht ein Klima der Straflosigkeit. Die jüngsten Versuche, den IStGH zu untergraben, unter anderem durch Israel und Russland, und die Androhung von Sanktionen durch US-Gesetzgeber bergen die Gefahr, dass die Investitionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den Gerichtshof zunichte gemacht werden. 

Um sicherzustellen, dass Haftbefehle des IStGH vollstreckt werden können, muss der Gerichtshof gegen Druck von außen und Zwangsmaßnahmen verteidigt werden. Das bedeutet, dass die Unterstützung der EU bereits jetzt die Bereitschaft beinhalten sollte, Maßnahmen zum Schutz des Gerichtshofs vor möglichen US-Sanktionen zu ergreifen.

Es steht viel auf dem Spiel, aber wenn die EU – gemeinsam mit anderen Regierungen weltweit, die für Gerechtigkeit einstehen – eine Führungsrolle bei der Unterstützung des Gerichtshofs übernimmt, kann sie selbst die schwierigsten Umstände positiv beeinflussen. 

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