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Usbekistan: Folter tief im Strafjustizsystem verwurzelt

UN-Komitee soll Taschkent zur öffentlichen Verurteilung und Beendigung von Folter drängen

Usbekistans Regierung erlaubt weiterhin Folter und Misshandlung im Strafjustizsystem, ohne die Täter zur Verantwortung zu ziehen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Am 9. November wird Usbekistan von dem UN-Komitee gegen Folter behandelt. Im November jährt sich auch der Besuch des UN-Sonderberichterstatters zu Folter zum fünften Mal, der zu dem Schluss gekommen war, dass Folter in Usbekistan „systematisch“ angewendet wird.

Der 90-seitige Bericht „Nowhere to Turn: Torture and Ill-Treatment in Uzbekistan“ dokumentiert die weit verbreitete Folterpraxis in Usbekistan, die weitgehend ungestraft bleibt. Der Bericht macht deutlich, dass Folter und Misshandlung von Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern nicht beachtet und von den Medien und der Regierung generell vertuscht werden.

„Usbekistan will seinen multilateralen Partnern vortäuschen, dass es der Folter einen Riegel vorgeschoben hat”, sagte Holly Cartner, Direktorin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Aber die offiziellen Erklärungen haben nichts mit der Realität zu tun.“

Der Bericht beschreibt detailliert den Ablauf von Misshandlungen, die bei der Verhaftung einer Person beginnen und sich während des Gerichtsverfahrens oder sogar danach fortsetzen, um Geständnisse oder andere Aussagen zu erzwingen. In vielen von Human Rights Watch dokumentierten Fällen hielten Polizeibeamte Inhaftierte davon ab, mit dem Anwalt ihrer Wahl in Verbindung zu treten. Sie schlugen und bedrohten die Häftlinge kurz nach deren Verhaftung, wenn diese keinen Zugang zu unabhängigen Parteien hatten, bei denen sie Einspruch einlegen konnten.

Polizei- und Sicherheitsbeamte misshandeln Häftlinge und bedrohen Zeugen, Familienangehörige und manchmal sogar Anwälte, um sie daran zu hindern, den Vorfällen nachzugehen.

„Dies ist kein Randproblem”, sagt Cartner. „Das Komitee gegen Folter muss anerkennen, dass Misshandlung in Usbekistan tief im Strafjustizsystem verwurzelt ist und nicht nur von einer Hand voll Schurken verursacht wird.“

Während die usbekische Regierung auf einzelne Polizeibeamten verweist, die wegen Folter vor Gericht gekommen sind, ist bisher kein Beamter zur Rechenschaft gezogen worden, der an von Human Rights Watch dokumentierten Fälle beteiligt war. Kein Richter hat die Anschuldigungen von Angeklagten untersucht, die vor Gericht vorgebracht worden sind. Sie alle behaupteten, die Angeklagten würden lügen, oder erklärten, sie hätten bereits während der Untersuchungen Beschwerde einreichen müssen. Ein 39-jähriger Angeklagter erklärte in einer von Human Rights Watch beobachteten Gerichtsverhandlungen, weshalb er keine Beschwerde eingereicht hat: „Ich hatte kein einziges vertrauenswürdiges Treffen mit einem Anwalt. Ich weiß, dass der Druck verstärkt worden wäre, wenn ich mich beschwert hätte. Ich bin nur ein Mensch. Ich bin nicht aus Eisen. Sogar Tiere schreien, wenn man sie schlägt. Ich hatte Angst. Deshalb habe ich mich nicht beschwert.”

Gängige Foltermethoden sind Schläge mit Knüppeln und Wasserflaschen, Elektroschocks, vorgetäuschtes Ersticken mit Hilfe von Plastiktüten und Gasmasken, sexuelle Erniedrigung und die Drohung, der Familie etwas anzutun.

Der Bericht fordert die Regierung Usbekistans auf, Folter zu beenden. Außerdem soll die usbekische Regierung:

• sofortige und konkrete Schritte unternehmen, um die Verpflichtungen gemäß des Abkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung zu erfüllen;
• die vom UN-Sonderberichterstatter im Februar 2003 nach seinem Besuch in Usbekistan ausgesprochenen Empfehlungen über Folter gänzlich umsetzen;
• öffentlich den Umfang der Anwendung von Folter in Usbekistan zugeben;
• eine intensive landesweite Untersuchung über Misshandlungen und Folter durchführen;
• die Maßnahmen bekannt geben, wodurch die uneingeschränkte Einhaltung des Folterverbots und des Verbots anderer Misshandlung sichergestellt wird;
• diese Informationen der usbekischen Bevölkerung durch die Medien und andere geeignete Mittel zugänglich machen;
• sicherstellen, dass Gefangene über ihre Rechte informiert werden und dass sie vertrauliche Treffen mit einem Anwalt ihrer Wahl abhalten und mit diesem auch während des Verfahrens ungehindert kommunizieren können;
• die Verantwortlichen für Folter und andere Misshandlungen dem Gesetz entsprechend zur Rechenschaft ziehen und sicherstellen, dass Gefangene Beschwerde wegen Folter einlegen können, ohne Vergeltung befürchten zu müssen.

Der Bericht fordert zudem das UN-Komitee gegen Folter dazu auf, die sich aus den eigenen Nachforschungen ergebene Möglichkeit zu nutzen, seine Besorgnis über den andauernden, verbreiteten Einsatz von Folter auszudrücken. Es soll die Regierung auf höchster Ebene dazu auffordern, den Einsatz von Folter öffentlich zu verurteilen. Das Komitee soll außerdem die wichtige Rolle betonen, die zivilgesellschaftliche Gruppen, unabhängige Medien und internationale Organisationen bei der Bekämpfung von Folter und Misshandlung spielen. Auch soll die usbekische Regierung sicherstellen, dass diese Akteure unabhängig und wirksam arbeiten können

Human Rights Watch fordert außerdem die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Organe der UN im Kampf gegen Folter zu unterstützen. Deren Empfehlungen sollen in die Politik gegenüber der usbekischen Regierung einbezogen werden.

„Internationale Akteure sollen eine prinzipientreue Haltung einnehmen und die Beendigung des Einsatzes von Folter zu einer Schlüsselkomponente in jedem Dialog mit der Regierung Usbekistans machen“, so Cartner.

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