(New York) – Große Automobilkonzerne, darunter General Motors, Tesla, BYD, Toyota und Volkswagen, versäumen es, das Risiko uigurischer Zwangsarbeit in ihren Aluminiumlieferketten zu minimieren, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der 99-seitige Bericht, „Asleep at the Wheel: Car Companies' Complicity in Forced Labor in China“ stellt fest, dass einige Automobilhersteller dem Druck der chinesischen Regierung nachgeben und in ihren chinesischen Joint Ventures schwächere Standards bezüglich der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Beschaffung anwenden als in anderen globalen Betriebsstätten. Das erhöht das Risiko von Zwangsarbeit in Xinjiang. Die meisten der betroffenen Konzerne tun zu wenig, um ihre Aluminiumlieferketten lückenlos zu erfassen und Verbindungen zu Zwangsarbeit zu identifizieren.
„Automobilfirmen wissen einfach nicht um das Ausmaß ihrer Verbindungen zu Zwangsarbeit in Xinjiang in ihren Aluminium-Lieferketten“, sagte Jim Wormington, Senior Researcher für Unternehmensverantwortung bei Human Rights Watch. „Die Verbraucher*innen sollten wissen, dass ihre Autos möglicherweise Materialien enthalten, die mit Zwangsarbeit oder anderen Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang in Verbindung stehen.“
Die Verbindung zwischen Xinjiang, einer Region im Nordwesten Chinas, der Aluminiumindustrie und Zwangsarbeit zeigt sich in den von der chinesischen Regierung unterstützten Arbeitstransferprogrammen, mittels derer Uigur*innen und andere turkstämmige Muslim*innen gezwungen werden, in Xinjiang und anderen Regionen zu arbeiten.
Human Rights Watch untersuchte Online-Artikel der chinesischen Staatsmedien, Unternehmensberichte und Regierungserklärungen und fand glaubwürdige Beweise dafür, dass Aluminiumhersteller in Xinjiang an diesen Arbeitstransfers beteiligt sind. Human Rights Watch hat zudem Beweise dafür gefunden, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe an Aluminiumproduzenten in Xinjiang liefern, Arbeiter*innen aus Transferprogrammen in Kohleminen einsetzen. Die Aluminiumschmelzwerke in Xinjiang sind auf die reichlich vorhandenen und hochgradig umweltschädlichen Kohlevorräte der Region angewiesen, um die energieintensive Aluminiumproduktion zu betreiben.
Im Jahr 2023 produzierten und exportierten in- und ausländische Hersteller in China mehr Autos als in jedem anderen Land. Seit 2017 begeht die chinesische Regierung in Xinjiang Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter willkürliche Inhaftierungen, gewaltsames Verschwindenlassen sowie kulturelle und religiöse Verfolgung. Zudem zwingt die Regierung Uigur*innen und andere turkstämmige muslimische Gemeinschaften zur Arbeit innerhalb und außerhalb Xinjiangs.
Die chinesische Regierung will aus Xinjiang eine Industriehochburg machen, während sie gleichzeitig die Übergriffe gegen Uigur*innen ausweitet. Die Aluminiumproduktion in Xinjiang ist von etwa einer Million Tonnen im Jahr 2010 auf sechs Millionen Tonnen im Jahr 2022 gestiegen. Mehr als 15 Prozent des in China produzierten Aluminiums bzw. 9 Prozent des gesamten Weltmarkts stammen mittlerweile aus der Region. Aluminium wird für Dutzende Automobilteile verwendet, von Motorblöcken und Fahrzeugrahmen bis hin zu Reifen und Folien für Elektrobatterien, die sowohl von Herstellern in China verwendet als auch an internationale Automobilhersteller exportiert werden.
Das meiste Aluminium aus Xinjiang wird aus der Region verschifft und mit anderen Metallen vermischt, um in anderen Teilen Chinas Aluminiumlegierungen herzustellen, auch für die Automobilindustrie. Sobald ein Aluminiumbarren eingeschmolzen und mit anderen Materialien vermischt ist, lässt sich nicht mehr feststellen, ob oder wie viel davon aus Xinjiang stammt, so dass problematisches Aluminium unentdeckt in die nationalen und globalen Lieferketten gelangen kann.
Aluminiumbarren aus Xinjiang werden von Rohstoffhändlern gekauft und verkauft, wodurch die Verbindungen zwischen Xinjiang und den globalen Lieferketten weiter verschleiert werden. Glencore, ein weltweit tätiger Rohstoffhändler, erklärte gegenüber Human Rights Watch, dass er Aluminium von einer Schmelze in Xinjiang für den Verkauf an inländische Kunden in China kauft, dass er aber „die Risiken von Zwangsarbeit im Zusammenhang mit Xinjiang anerkennt“. Glencore gab an, in den Anlagen des Zulieferers in Xinjiang eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt zu haben.
Gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sind Automobilunternehmen verpflichtet, Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Das Ausmaß an Unterdrückung und Überwachung in Xinjiang, einschließlich der Bedrohung von Arbeiter*innen und Prüfer*innen, macht es den Unternehmen unmöglich, Vorwürfe der Zwangsarbeit glaubhaft zu untersuchen und mögliche Abhilfemaßnahmen in Betracht zu ziehen. Die Automobilhersteller sollten stattdessen ihre Lieferketten lückenlos erfassen und sich von allen Zulieferern trennen, die nachweislich Teile oder Materialien aus Xinjiang beziehen.
Einige Automobilhersteller machen geltend, dass sie, da sie ihre chinesischen Joint Ventures nicht selbst betreiben oder kontrollieren, weniger in der Lage sind, die Verbindungen der Joint Ventures zu Xinjiang in der Lieferkette zu untersuchen. Volkswagen, das 50 Prozent der Anteile an seinem Joint Venture mit dem chinesischen Automobilhersteller SAIC hält, erklärte gegenüber Human Rights Watch, dass es nach dem deutschen Lieferkettengesetz rechtlich nicht für Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette des Joint Ventures verantwortlich sei, da das Gesetz nur für Tochtergesellschaften gelte, auf die Unternehmen „entscheidenden Einfluss“ hätten.
Der Leitfaden der deutschen Regierung enthält jedoch eine Reihe von Kriterien, um festzustellen, ob ein Unternehmen einen solchen „entscheidenden Einfluss“ hat, darunter die Frage, „ob die Tochtergesellschaft die gleichen Produkte herstellt und verwertet oder die gleichen Dienstleistungen erbringt wie die Muttergesellschaft“. SAIC-Volkswagen stellt unter der Marke Volkswagen Autos für den chinesischen Markt her. Das Gesetz gilt also auch für die direkten Zulieferer von Volkswagen, zu denen auch SAIC-Volkswagen gehören könnte.
Unternehmen, die an Joint Ventures beteiligt sind, haben nach den UN-Leitprinzipien ebenfalls die Verantwortung, ihren Einfluss geltend zu machen, um das Risiko von Zwangsarbeit in der Lieferkette des Joint Ventures zu minimieren. Volkswagen sagte, dass das Unternehmen „die Verantwortung übernimmt ... seinen Einfluss auf seine chinesischen Joint Ventures zu nutzen, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen.“ Doch auf die Frage nach möglichen Verbindungen zwischen dem Joint Venture SAIC-Volkswagen und einem Aluminiumhersteller in Xinjiang antwortete Volkswagen: „Wir haben keinerlei Einblick in die Zulieferbeziehungen der SAIC-Volkswagen, an der wir keine Kontrollbeteiligung halten.“ Volkswagen sagte zwar, dass die direkt kontrollierten Betriebe außerhalb Chinas die Lieferkettenerfassung für Aluminiumteile priorisiert hätten, räumte aber ein, dass es "blinde Flecken" hinsichtlich der Herkunft des Aluminiums in ihren Autos gebe.
General Motors, Toyota und das chinesische Automobilunternehmen BYD antworteten nicht auf Fragen zur Übersicht chinesischer Joint Ventures, zur Erfassung der Lieferkette oder zur Herkunft ihres Aluminiums. General Motors dagegen erklärte: „GM verpflichtet sich zur Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen und zur Zusammenarbeit mit Industriepartnern, Interessengruppen und Organisationen, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit in unserer Lieferkette anzugehen.“
Tesla, das in seiner Gigafactory in Shanghai Autos für den chinesischen Binnenmarkt und für den Export herstellt, sagte, dass es „in mehreren Fällen“ seine Aluminium-Lieferkette lückenlos dokumentiert und keine Beweise für Zwangsarbeit gefunden habe. Das Unternehmen gab jedoch nicht an, wie viel des Aluminiums in seinen Fahrzeugen unbekannter Herkunft ist.
Beschäftigte der Automobilindustrie und Expert*innen für verantwortungsvolles Sourcing, die anonym bleiben wollten, sagten, dass die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen durch die chinesische Regierung die Unternehmen davon abhält, mit ihren in China ansässigen Lieferanten und Joint Ventures über deren mögliche Verbindungen zu Zwangsarbeit in Xinjiang zu sprechen. Die chinesische Regierung hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen und Einzelpersonen eingeleitet, die Unternehmen helfen, ihre möglichen Verbindungen zu Menschenrechtsverletzungen in China, einschließlich Zwangsarbeit in Xinjiang, zu untersuchen.
Das Versagen der Automobilhersteller, gegen Zwangsarbeit in ihren Lieferketten vorzugehen, zeigt, wie notwendig Lieferkettengesetze sind, um gegen die Mitschuld von Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Die Europäische Union hat sich im Dezember 2023 auf einen Gesetzesvorschlag geeinigt, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der Unternehmen dazu verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten vorzugehen.
Am 23. Januar sprach sich jedoch die FDP in letzter Minute gegen das Gesetz aus und behauptete, es würde Unternehmen unverhältnismäßig belasten. Zivilgesellschaftliche Gruppen in Deutschland weisen darauf hin, dass das EU-Lieferkettengesetz unerlässlich ist, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu bekämpfen. Die SPD und die Grünen unterstützen das Gesetz ebenfalls. Bundeskanzler Olaf Scholz und andere europäische Staats- und Regierungschefs werden am 9. Februar über das Gesetz abstimmen.
Außerdem verhandelt die EU zurzeit über ein Gesetz, das den Import oder Export von Produkten verbietet, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen. Die Bundesregierung hat das Gesetz unterstützt, allerdings haben sich die europäischen Regierungen bisher nicht darauf geeinigt, spezifische Maßnahmen in dem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Gesetz zu unterstützen, um staatlich angeordneter Zwangsarbeit der Art, wie sie in Xinjiang verübt wird, entgegenzuwirken.
„Deutschlands Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz und ein robustes Gesetz gegen Zwangsarbeit ist entscheidend, um Arbeitnehmer*innen zu beschützen und zu verhindern, dass Verbraucher*innen in der EU Produkte kaufen, die mit Zwangsarbeit und anderen Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen“, sagte Wormington. „Die Einhaltung der Menschenrechte sollte eine Voraussetzung für den Zugang zu den europäischen Märkten sein.“