(Berlin) – Europäische Regierungen sollen den Tag der Arbeit am 1. Mai 2014 zum Anlass nehmen, um ihr Engagement für neue, rechtsverbindliche Normen zur Prävention von Zwangsarbeit sowie zum Schutz und zur Entschädigung von Opfern zu unterstreichen, so Human Rights Watch. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit 20,9 Millionen Frauen, Männer und Kinder in Zwangsarbeit gefangen.
Die ILO schätzt, dass es in der Europäischen Union 880.000 Opfer von Zwangsarbeit gibt, weitere 1,6 Millionen in Mittel- und Südosteuropa und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten.
„Millionen Menschen auf der ganzen Welt sind immer noch in ausbeuterischen Zwangsarbeitsverhältnissen gefangen, die geradezu erschütternd sind“, so Nisha Varia, Frauenrechtsexpertin von Human Rights Watch. „Die Mitgliedstaaten der ILO sollen darauf drängen, dass den Regierungen wirksame Normen an die Hand gegeben werden. Europäische Länder sollen dabei eine führende Rolle einnehmen, da sie bereits eine ganze Reihe von erfolgreichen Maßnahmen umsetzen.“
Die ILO-Konvention Nr. 29 über Zwangsarbeit wurde 1930 angenommen und ist eines der wichtigsten Übereinkommen zum internationalen Arbeitsrecht. Bisher haben 177 Staaten die Konvention ratifiziert, viele Bestimmungen sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Im Juni treffen sich in Genf Vertreter von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und verhandeln über zusätzliche Standards zur besseren Bekämpfung aktueller Formen von Missbrauch. Human Rights Watch fordert, dass diese neuen Normen rechtlich bindend sein sollen.
Die ILO-Mitgliedstaaten werden darüber abstimmen, ob die zusätzlichen Standards die Form eines rechtsverbindlichen Protokolls erhalten, das zur Ratifizierung aufliegen würde, oder die Form einer nicht verbindlichen Empfehlung. Ersten Angaben zufolge vertreten die Regierungen, auch die in Europa, unterschiedliche Positionen: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Russland, Brasilien, China, Mexiko, Südafrika und die Vereinigten Staaten sind beispielsweise für rechtsverbindliche Standards. Zu den Ländern, die eine nicht verbindliche Empfehlung bevorzugen, gehören die Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich, Argentinien, Australien, Indien, Indonesien, Katar und die Philippinen.
„Ein Engagement für grundlegende Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Zwangsarbeit darf nicht optional sein“, kritisiert Varia. „Es ist erschreckend, dass Staaten wie Norwegen, Schweden, Spanien und die Niederlande starke Schutzmaßnahmen auf globaler Ebene nicht unterstützen wollen, obwohl in ihrem eigenen Land strenge Normen gelten und sie sich öffentlich zur Bekämpfung von Zwangsarbeit verpflichtet haben.“
In Europa gibt es eine Reihe regionaler Instrumente zur Bekämpfung von Zwangsarbeit und Menschenhandel, dazu gehören die Europäische Menschenrechtskonvention, die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005) und eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011).
Aufgrund der starken Überschneidungen bei Zwangsarbeit und Menschenhandel würde eine Aktualisierung der bestehenden internationalen Standards zu Zwangsarbeit die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergänzen und stärken. Allerdings liegt der Schwerpunkt in vielen Ländern bisher auf der Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, die Identifizierung und der Schutz von Opfern des Menschenhandels zum Zweck der Zwangsarbeit wurde dabei oft vernachlässigt. Schätzungen der ILO zufolge sind von den mehr als 18 Millionen Menschen, die in der Privatwirtschaft ausgebeutet werden, 4,5 Millionen Menschen Opfer von sexueller Ausbeutung und 14,2 Millionen Opfer von Arbeitsausbeutung.
Human Rights Watch hat in einem im März veröffentlichten Bericht dokumentiert, wie Arbeitsmigranten, die als Hausangestellte arbeiten und mit ihren Arbeitgebern nach Großbritannien eingewandert sind, unter schweren Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Zwangsarbeit, leiden.
Andrea N, eine philippinische Hausangestellte, zog mit ihrem Arbeitgeber, einem Diplomaten, und dessen Familie aus einem Golfstaat nach London. Sie kümmerte sich um die Kinder, kochte und putzte sieben Tage pro Woche, ohne einen freien Tag, von 6 Uhr morgens bis 10 oder 11 Uhr nachts. „Bevor wir hierher kamen, sollte ich laut Vertrag einen Lohn von monatlich 1.000 £ bekommen, doch sie bezahlten mir nur 200 £”, berichtet Andrea N. „Sie haben mich in dem Haus in London eingesperrt, und wenn wir das Haus verließen, bekam ich mitunter keine Verpflegung.“
Human Rights Watch hat in den letzten zehn Jahren 49 Berichte zum Thema „Zwangsarbeit“ veröffentlicht, unter anderem zu organisiertem Betteln mit Kindern, Ausbeutung von Angestellten im Haushalt, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und im Bergbau, Zwangsarbeit in Gefängnissen und Hafteinrichtungen für Drogenkonsumenten sowie unbefristeter Wehrpflicht. Die Opfer haben oft lange Arbeitszeiten, arbeiten unter gefährlichen Bedingungen und erhalten wenig oder gar keinen Lohn. Sie werden psychisch, physisch oder sexuell missbraucht und können ihren Arbeitsplatz nicht einfach verlassen, weil sie eingesperrt oder zwangsverschuldet sind, Vergeltungsmaßnahmen oder andere Strafen angedroht bekommen.
Meist findet dieser Missbrauch hinter verschlossenen Türen statt und ist mit finanziellen Kosten für die Opfer und die Gesellschaft verbunden. Die ILO schätzt, dass sich die Lohneinbußen von Arbeitern, die Zwangsarbeit leisten, auf jährlich 21 Milliarden US-Dollar belaufen, während diejenigen, die für Zwangsarbeit verantwortlich sind, 44 Milliarden US-Dollar an illegalen Profiten erzielen. Den Staaten entgehen mehrere Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen.
Beispiele für Zwangsarbeit aus Human Rights Watch-Berichten
Im Senegal werden mindestens 50.000 Kinder, die Koranschulen besuchen, durch Zwangsarbeit ausgebeutet. Sie werden zum Betteln gezwungen, müssen ein bestimmtes Tagessoll an erbetteltem Essen und Geld erfüllen und dieses dann bei ihren Lehrern abliefern. Ibrahima T., ein 13 Jahre alter Junge, berichtete Human Rights Watch:Wenn ich mein Tagessoll bis 10 Uhr nicht erfüllte, brachte mich einer der großen Talibés [Hilfslehrer] in einen Raum und legte mir die Füße in Ketten. Dann schlug er mich mit einem Elektrokabel oder einem Stück Schlauch – es waren unendlich viele Hiebe ... Die gleiche Bestrafung gab es für Zuspätkommen. Wenn ich nach 10 Uhr zurückkam, wurde ich bis abends angekettet und geschlagen, selbst wenn ich mein Soll erfüllt hatte.
In Vietnam sind die staatlichen Hafteinrichtungen, in denen Drogenkonsumenten „behandelt“ und „rehabilitiert“ werden sollen, letztendlich Zwangsarbeitslager. Die Betroffenen arbeiten sechs Tage pro Woche, sie verarbeiten Cashewnüsse, nähen Bekleidung oder fertigen andere Dinge an. Vu Ban war Ende 20, als er für fünf Jahre in der Einrichtung Nr. 2 (Lam Dong-Provinz) inhaftiert war. Er berichtete Human Rights Watch: „Ich hatte ein tägliches Soll von 30 Kilo [Cashewnüssen] und arbeitete so lange, bis das Soll erfüllt war. Wenn man die Arbeit verweigerte, landete man in einem Züchtigungsraum und nach einem Monat [da drin] war man froh, wieder zu arbeiten.“
Raju S., ein 20 Jahre alter Mann aus Nepal, berichtete, ein Vermittler habe ihm eine Stelle in einem Büro in Katar versprochen, wo er 1.200 Riyal (329 US-Dollar) pro Monat verdienen sollte. Die Vermittlungsgebühr betrug 130.000 Nepalesische Rupien (1.781 US-Dollar). Als er in Katar ankam, musste er stattdessen auf dem Bau arbeiten und erhielt nur 600 Riyal (165 US-Dollar) monatlich. Als er sich gegen diese Bedingungen weigern wollte, verlangte sein Arbeitgeber zusätzlich 1.000 Riyal (275 US-Dollar) für die Auflösung seines Vertrags. Raju S. sagte, er musste bleiben, um das Geld, das er sich geliehen hatte, zurückzahlen zu können.