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Kirgisien/Deutschland: Menschenrechte nicht vernachlässigen

Bei Besuch des kirgisischen Präsidenten weitere politische und rechtsstaatliche Reformen ansprechen

(Berlin) – Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel soll am 11. Dezember 2012 ernsthafte Menschenrechtsprobleme während ihres Gesprächs mit dem kirgisischen Präsidenten Almasbek Atambajew ansprechen. Atambajew soll die Bundeskanzlerin während seines zweitägigen Besuchs in Berlin treffen. Dabei steht die bilaterale Zusammenarbeit auf der Tagesordnung, besonders in den Bereichen Bildung, Gesundheit sowie technische Zusammenarbeit. Präsident Atambajew soll zudem den deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck und andere hochrangige Politike treffen. 

Kirgisien ist das einzige Land in Zentralasien, das sich in Richtung einer parlamentarischen Demokratie entwickelt und in dem es zu einer friedlichen Machtübergabe nach den Präsidentenwahlen kam. Bei Gewaltausbrüchen zwischen verschiedenen Volksgruppen im Juni 2010, die den südlichen Teil des Landes erschütterten, wurden Hunderte getötet und Tausende heimatlos. Die Regierung hat seitdem zögerlich einige politische und rechtsstaatliche Reformen eingeleitet, wie die Entkriminalisierung von Verleumdung und ein nationaler Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter.

Doch weiter finden schwere Menschenrechtsverletzungen statt, wie Human Rights Watch dokumentiert hat. Die Behörden verletzen grundlegende Menschenrechtsstandards, besonders im Süden des Landes, wo Mitglieder der usbekischen Volksgruppe in Zusammenhang mit den Ereignissen vom Juni 2010 systematisch verhaftet, gefoltert und unter Druck gesetzt wurden, ohne dass sie dafür entschädigt worden wären.

„Es ist richtig, dass Deutschland den Präsidenten einlädt, um Kirgisien zu ermutigen, sich weiter dem Reformprozess zu verpflichten. Zugleich soll Berlin jedoch gegenüber der Regierung in Bischkek die Erwartung äußern, dass sie internationale Menschenrechtsstandards erfüllt“, so Hugh Williamson, Leiter der Abteilung Europa/Zentralasien von Human Rights Watch. „Am besten fängt Kanzlerin Merkel damit an, von Kirgisien umgehend das Ende der Straflosigkeit für Folter, die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien sowie den Schutz von Menschenrechtsverteidigern einzufordern.“

In den vergangenen Monaten wurden schwere Menschenrechtsverletzungen verübt, die deutlich machen, dass weitere Reformen nötig sind, so Human Rights Watch.

Am 25. Oktober haben Gerichte im südlichen Teil Kirigisiens nach unfairen Verfahren zwei Mitglieder der usbekischen Volksgruppe zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte bezogen sich auf die Gewalt zwischen den Volksgruppen im Juni 2010. Im Fall von Mahamad Bisurukow, einem Angehörigen der usbekischen Volksgruppe und russischem Staatsbürger, verschärfte ein Gericht in Osch die Strafe. Bisurukow wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl er berichtet hatte, gefoltert worden zu sein, und obwohl er und sein Anwalt während der Anhörungen im Gericht immer wieder körperlich angegriffen worden waren.

Im November lud das Nationale Komitee für Nationale Sicherheit (GKNB) fünf Menschenrechtsverteidiger und andere Personen zu Verhören vor, nachdem sie sich mit einem Mitarbeiter der International Crisis Group (ICG), einer Nichtregierungsorganisation, während dessen Reise in den südlichen Teil des Landes getroffen hatten. Am 17. November hielten Sicherheitsbeamten den Mitarbeiter für einige Zeit fest und durchsuchten sowie verhörten ihn rechtswidrigerweise. Zudem zogen die Beamten seine Materialen ein und verweigerten ihm den Zugang zu einem Anwalt. Trotz wiederholter Aufforderung haben sich die Behörden geweigert, ICG eine Dokumentation der Verhaftung und Durchsuchung zukommen zu lassen.

Im September verboten die Behörden einen Dokumentarfilm über homosexuelle Muslime, weil er als „extremistisch“ bezeichnet wurde. Der Film sollte während des „One World“-Menschenrechtsfilmfestivals in Bischkek gezeigt werden. Die Menschenrechtsverteidigerin Tolekan Ismailowa, die das Festival organisierte, wurde vom GKNB offziell verwarnt, weil durch die Wahl des Films Feindseligkeiten zwischen Religionsgruppen angestiftet werden könnten.

„Präsident Atambajew soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese Misshandlungen und Einschüchterungen von Menschenrechtsverteidigern keinen Platz in einem Land haben, das die Menschenrechte achtet. Dagegen vorzugehen, dies soll ein wesentlicher Bestandteil der bilateralen Beziehungen zwischen Kirgisien und Deutschland sein“, so Williamson.

Kirgisien kämpft immer noch mit den Folgen der Gewalt im Jahr 2010, obwohl sich die Situation im Süden weitgehend stabilisiert hat. In den letzten beiden Jahren wurden Hunderte Angeklagte, die meist zur usbekischen Volksgruppe gehören, hauptsächlich nach Geständnissen schuldig gesprochen und zu langjährigen oder lebenslänglichen Gefängnisstrafen verurteilt. Viele der Verurteilten behaupteten, dass die Geständnisse unter Folter erzwungen worden waren. Dutzende Verfahren waren mit erheblichen Mängeln verbunden. Die Rechte der Angeklagten wurden von der Verhaftung bis zur Urteilsverkündung immer wieder verletzt.

Nachdem der UN-Sonderberichterstatter gegen Folter, Juan Mendez, im November 2011 Kirgisien besucht hatte, stellte er fest, dass Folter in kirgisischen Haftzentren „weitverbreitet“ ist. Zudem ist Straflosigkeit für Folter ein weitverbreitetes Problem, selbst in den seltenen Fällen, wenn Strafverfolgungsbehörden gegen Polizeibeamte vorgehen.  

Am 20. Dezember jährt sich die Urteilsbestätigung durch das höchste Gericht gegen Asimjon Askarow. Askarow ist ein bekannter Menschenrechtsverteidiger, der das Vorgehen der Polizei gegen Verhaftete dokumentierte. Er wurde schuldig gesprochen, während der Massenunruhen in der südkirgisischen Stadt Basar-Kurgan im Juni 2010 einen Polizisten grausam ermordet und mehrere Polizisten verletzt zu haben. Er ist weiter zu Unrecht in Haft: Die Strafverfolgung war geprägt von schwerwiegenden Verletzungen internationaler Verfahrensstandards, Askarow und andere Angeklagte sprachen von Folter in Haft und sie wurden von Angehörigen des Opfers angegriffen und bedroht.

„Der Menschenrechtsverteidiger Asimjon Askarow soll nicht länger im Gefängnis festgehalten werden“, so Williamson. „Kanzlerin Merkel kann dabei helfen, gegen diese Ungerechtigkeit etwas zu tun, indem sie mit Präsident Atambajew über diesen Fall spricht.“ 

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