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(Berlin, 13. Dezember 2011) – Usbekistan hat seine Versprechungen nicht eingelöst, Foltermethoden wie Elektroschocks und vorgetäuschtes Ersticken aus seinem Strafvollzugssystem zu verbannen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die öffentlich angekündigten Schutzmechanismen, die der Praxis Einhalt gebieten sollten, wurden nicht umgesetzt. Westliche Staaten, die aus strategischen Gründen engere Beziehungen mit der autoritären zentralasiatischen Regierung anstreben, verschließen vor Menschenrechtsverletzungen praktisch vollständig die Augen.
 

Der 104-seitige Bericht „‘No One Left to Witness’: Torture, the Failure of Habeas Corpus, and the Silencing of Lawyers in Uzbekistan“ liefert Beweise aus erster Hand, die weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen in dem isolierten Land belegen. Usbekistan weigert sich seit über einem Jahrzehnt, UN-Menschenrechtsexperten ins Land zu lassen. Bürgerrechtler werden inhaftiert und die Zivilgesellschaft in skrupelloser Weise unterdrückt.
 

„Der Westen muss den Tatsachen ins Auge sehen: Usbekistan ist ein isoliertes Land mit einer miserablen Menschenrechtsbilanz“, so Steve Swerdlow, Usbekistan-Experte bei Human Rights Watch. „Nur weil das Land an Afghanistan grenzt, darf man vor Folter und Unterdrückung nicht die Augen verschließen.“
 

Der Bericht beruht auf mehr als 100 Interviews, die von 2009 bis 2011 in Usbekistan durchgeführt wurden.
 

Folter ist in Usbekistan ein chronisches Problem. Im Jahr 2002 machte das Land international Schlagzeilen, als ein wegen „religiösen Extremismus“ inhaftierter Mann starb, nachdem er der Einschätzung von Experten zufolge in kochendes Wasser getaucht worden war. Der UN zufolge ist Folter in Usbekistan „weit verbreitet“ und „systematisch“.
 

Folter gehört in Usbekistan keineswegs der Vergangenheit an. Human Rights Watch hat Fälle dokumentiert, in denen Beamte einen Befragten beim Verhör mit kochendem Wasser übergossen, Häftlinge mit Gummiknüppeln und Flaschen verprügelten, sie an Hand- oder Fußlenken aufhingen, vergewaltigten oder sexuell erniedrigten oder mit Plastiktüten oder Gasmasken an den Rande des Erstickungstods brachten.
 

Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass die Regierung den Berufsstand der unabhängigen Rechtsanwälte praktisch völlig zerstört und kritischen Anwälten die Lizenz entzogen hat. Die Behörden verweigern Häftlingen routinemäßig den Zugang zu einem Anwalt.
 

Trotz dieser Bilanz der Misshandlung und Repression haben die USA, die EU und führende europäische Regierungen in den vergangenen Jahren gegenüber Taschkent eine immer schwächere Haltung im Hinblick auf die Menschenrechte eingenommen, offenbar aufgrund der strategischen Bedeutung des Landes als Nachschubweg für NATO-Truppen im benachbarten Afghanistan.
 

Die EU hob die Sanktionen gegen Usbekistan im Jahr 2009 auf, die USA entschieden im September 2011, Menschenrechtskriterien für die Bereitstellung von Mitteln, einschließlich für Militärhilfe, im Falle von Usbekistan nicht anzuwenden. Deutschland, das eine Militärbasis in Termez im Süden von Usbekistan unterhält, weigert sich, zu den Menschenrechtsverletzungen der Regierung öffentlich Position zu beziehen. Großbritannien verhandelte im November mit der usbekischen Regierung über einen möglichen Abzug britischer Truppen aus Afghanistan über usbekisches Staatsgebiet.
 

Die USA, die EU und andere internationale Schlüsselakteure sollen sich für die Einrichtung eines besonderen UN-Mechanismus für die Menschenrechtslage in Usbekistan einsetzen und die Verhängung gezielter Strafmaßnahmen wie Vermögenssperren oder Reiseverbote für Regierungsbeamte, die für Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, in Betracht ziehen.
 

In dem Bericht beschreibt die Ehefrau eines Opfers die Misshandlungen, denen ihr Mann in einem Untersuchungshaftzentrum in Taschkent von 2008 bis 2009 unterworfen wurde, nachdem ihm die Sicherheitsbehörden Spionage vorgeworfen hatten:
 

„Die Beamten hingen ihn mit den Handgelenken an der Decke auf und acht bis neun Leute schlugen, einer nach dem anderen, auf ihn ein. Als ich ihn sah, war es offensichtlich, dass man ihn an den Handgelenken aufgehängt hatte. Ich konnte die Spuren sehen. Er sagte mir, dass mehrere Male Wärter und andere Häftlinge zu den Verhören geholt wurden und man ihnen Nadeln gab, um sie unter seine Fingernägel zu stecken. Einmal legten die Wärter ihm Handschellen an und verbrannten seinen Penis mit angezündeten Zeitungen. Er hatte Verbrennungen zweiten Grades.“
 

Human Rights Watch sprach auch mit der Mutter eines 18-Jährigen, der im Jahr 2010 als „Zeuge“ inhaftiert wurde, weil er angeblich an einer Straßenschlägerei beteiligt gewesen war. Laut ihrem Sohn, so die Mutter, benutzten die Polizisten eine Gasmaske, um Ersticken vorzutäuschen. Zudem zwangen sie ihn, ein Geständnis zu unterschreiben, demzufolge ein anderer Junge ebenfalls an der Schlägerei anwesend war.
 

Im Jahr 2008 führte die usbekische Regierung öffentlichkeitswirksam das Recht auf Habeas Corpus, die richterliche Haftprüfung, sowie weitere Rechtsreformen ein und ging damit scheinbar gegen derartige Fälle von Folter vor. Europäische Regierungen und die EU verwiesen bei ihrer Entscheidung, die Sanktionen gegen das Land aufzuheben, auf diese Schritte, die als Zeichen für „Fortschritte“ gewertet wurden.
 

Tatsächlich hat sich Usbekistans Bilanz bei Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen seit der Einführung der richterlichen Haftprüfung nicht verbessert, sondern in vieler Hinsicht sogar verschlechtert.

„Dass über Reformen geredet wird, während Polizei und Gefängnisbeamte einfach weiter foltern, kann man kaum als Fortschritt bezeichnen“, so Swerdlow. „An diesem Missstand wird sich nichts ändern, bevor die Entscheidungsträger in Usbekistan, allen voran Präsident Islam Karimov, öffentlich das Ausmaß des Problems anerkennen und beginnen, Usbekistans Verpflichtungen nach internationalem Recht zu erfüllen.“
 

Der Schutz von Häftlingen vor willkürlicher Inhaftierung, Folter oder Misshandlung hat sich durch die Einführung der richterlichen Haftprüfung kaum verbessert. Laut der Aussagen von Rechtsanwälten gegenüber Human Rights Watch stimmen die usbekischen Gerichte den Haftanträgen der Staatsanwälte praktisch immer zu, ohne die Fälle unabhängig zu prüfen. Die befragten Anwälte sagten, die Gerichte übernähmen oft von der Regierung vorformulierte Passagen in ihre Haftbefehle.
 

Nach usbekischem Recht dürfen Polizei und Ermittlungsbehörden Verdächtige für bis zu 72 Stunden festhalten, bevor sie einem Haftrichter vorgeführt werden müssen. Diese Zeitspanne entspricht internationalen Menschenrechtsstandards. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von den Anhörungen zur Haftprüfung untergräbt jedoch die wichtigsten Schutzmechanismen zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens.
 

Den Erkenntnissen von Human Rights Watch setzen Polizei und Sicherheitskräfte Folter ein, um Häftlinge zu Aussagen zu zwingen, die sie selbst oder Dritte belasten. Die Beamten betrachten Folter als wirksames Mittel, um Verurteilungen und die Einhaltung interner Quoten zu gewährleisten.
 

Seit dem Massaker von Regierungskräften an Hunderten größtenteils unbewaffneten Menschen in der ost-usbekischen Stadt Andischan im Mai 2005 haben die usbekischen Behörden es zunehmend schwerer gemacht, über Folter zu recherchieren. Sie schikanierten oder verhafteten Bürgerrechtler, die versucht hatten, Folter zu dokumentieren, und verboten internationalen Menschenrechtsorganisationen im Land zu arbeiten.
 

Im Rahmen der Kampagne zur vollständigen Kontrolle des usbekischen Juristenstands schaffte die Regierung alle unabhängigen Rechtsanwaltskammern ab und verpflichtete Anwälte, ihre Anwaltsprüfung alle drei Jahre zu wiederholen, was häufig zu erstaunlichen Ergebnisse führt. Erfahrene Anwälte, die ihre Prüfungen wiederholen mussten, fielen durch, während Berufseinsteiger hervorragend abschnitten.
 

Das neue Gesetz zur Neuordnung des Anwaltsberufs verstößt gegen die usbekische Verfassung sowie internationale Normen über die Unabhängigkeit von Anwälten und hat eine abschreckende Wirkung auf unabhängig arbeitende Juristen. Mehreren Anwälten, die häufig politisch heikle Fälle annehmen oder Foltervorwürfen nachgehen, wurde die Lizenz entzogen.
 

Human Rights Watch ruft die usbekische Regierung auf, der Folter ein Ende zu setzen. Sie soll zudem dafür sorgen, dass das Recht auf eine richterliche Haftprüfung gemäß internationalen Standards implementiert wird, Verfahrensrechte wie der Zugang zu einem Rechtsbeistand geschützt sind und die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs gewahrt wird.
 

„Es ist absurd, von Fortschritten bei der Rechtsstaatlichkeit in Usbekistan zu sprechen, während die mutigsten und unabhängigsten Anwälte des Landes zum Schweigen gebracht werden“, so Swerdlow. „Ohne Strafverteidiger, die frei von staatlicher Einmischung arbeiten können, besteht wenig Hoffnung auf ein Ende der Folter in Usbekistan.“

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