Seit 60 Jahren gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, doch die Diskrepanz zwischen ihrem Anspruch und der Realität ist ernüchternd: Weltweit gibt es fast keinen Staat, in dem sie nicht verletzt werden. Auch Deutschland könnte wesentlich mehr tun als nur Lippenbekenntnisse abzugeben – doch Berlin bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück.
Es sollte als freudiges Ereignis gefeiert werden, wenn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in diesem Dezember 60 Jahre alt wird. Aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs geboren, wollte die Charta ein für alle Mal jedem Menschen bis in den letzten Winkel der Erde unveräußerliche Rechte garantieren – unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder Religion. Seitdem bilden die Menschenrechte die ethische Grundlage für eine Weltordnung, die im Völkerrecht verankert und inzwischen durch zahlreiche internationale Abkommen gestärkt worden ist. Doch die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist so groß, dass sie zum Nachdenken auffordert.
Tagtäglich werden die Menschenrechte verletzt, im Kongo, in Darfur, in Venezuela, in Myanmar, in Russland und China, aber auch in den USA, die seit Jahren über 250 Menschen in Guantánamo gefangen halten und diesen Ort zu einer Art rechtsfreiem Raum erklärten. Es gibt fast keinen Staat, in dem die Menschenrechte nicht verletzt werden, selbst in Deutschland und Europa. Auch hier gehören Abschiebehaft, Diskriminierung von Minderheiten und rassistische Übergriffe zum Alltag. Einschreiten aber muss die internationale Völkergemeinschaft vor allem dort, wo Bürger eines Staates wehrlos massiven und systematischen Übergriffen auf ihre Rechte ausgeliefert sind.
Die Beispiele sind zahlreich: In Dafur werden Flüchtlingsfrauen von Dschandschawid-Milizen angegriffen, vergewaltigt oder gar getötet, im Osten Kongos und in den Dörfern Myanmars Kinder zwangsrekrutiert und in Usbekistan und China Verteidiger der Menschenrechte zu langen Haftstrafen verurteilt, nur weil sie sich offen für diese einsetzen.
In zahlreichen Abkommen hat sich die Staatengemeinschaft verpflichtet, die Menschenrechte zu wahren und für ihre Einhaltung zu sorgen – vom Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte oder dem über Bürgerliche und Politische Rechte, über die Konventionen gegen die Rassendiskriminierung oder die Diskriminierung von Frauen bis zur Anti-Folter-Konvention. Diese internationalen Abkommen wurden von einer überwältigenden Mehrzahl der Staaten unterzeichnet, um konkrete Maßnahmen gegen die Verletzung der Menschenrechte ergreifen zu können. Die Instrumente sind also da, sie müssen nur angewandt werden. Mary Robinson, die ehemalige UN-Menschenrechtskommissarin, hat auf die Frage, was zur Verbesserung der Lage der Menschenrechte geschehen müsse, geantwortet: umsetzen, umsetzen, umsetzen!
Die Bundesrepublik hatte das große Glück, nach einer historischen Katastrophe wie Phönix aus der Asche wieder auf eine Welt zu kommen, in der die Menschenrechte schon ein fester Bestandteil der internationalen Werteordnung waren. Alle Bundesregierungen – jeder Bundeskanzler und jeder Außenminister – haben sich seitdem zu den vorher genannten Abkommen bekannt und diese unterzeichnet. Auch die Koalitionsvereinbarungen bekräftigten dies in den letzten Jahren regelmäßig.
Seit der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder verfügt der Bundestag über einen eigenen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Im Auswärtigen Amt wurde die Position des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt und in Berlin wurde ein Deutsches Institut für Menschenrechte geschaffen. Frühzeitig hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den amerikanischen Präsidenten George W. Bush aufgefordert, das Gefangenenlager in Guantánamo zu schließen, mit dem die US-Regierung massiv gegen das Völkerrecht verstößt.
Sie hat den russischen Präsidenten Wladimir Putin offen auf die mangelnde Pressefreiheit und andere Menschenrechtsverletzungen angesprochen und sich auf ihren Reisen nach Russland mit Vertretern der russischen Zivilgesellschaft getroffen. Sie hat in Berlin den Dalai Lama empfangen und in Peking Menschenrechtsverletzungen angeprangert. Letzteres tat Außenminister Frank-Walter Steinmeier ebenfalls regelmäßig in Gesprächen mit seinen chinesischen Kollegen und denen anderer repressiver Staaten, auch wenn er dies weniger nach außen trägt. Doch reicht das aus?
Es war höchst ungeschickt, dass die Bundesregierung in der Frage, wie und ob man den Dalai Lama empfangen soll, bei den Chinesen den Eindruck erweckte, die beiden Koalitionspartner ließen sich in der Frage der Menschenrechte spalten. Menschenrechtspolitik kann man offensiv mit dem Megaphon betreiben – oder im stillen Kämmerlein unter vier Augen vertreten. Wichtig ist, dass sie konsequent und nachhaltig verfolgt wird, manchmal kompromisslos, auf jeden Fall aber auch nach außen hin erkennbar. Dass dies geschieht, kann man von der deutschen Politik derzeit leider nicht immer behaupten.
Gewiss hat die Außenpolitik eines Landes mehrere Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen; wirtschaftliche, strategische und auch bündnispolitische Interessen. Aber allzu oft verstecken die Deutschen sich hinter europäischen Positionen, so im Menschenrechtsrat in Genf: Häufig einigen sich die Europäer hier auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, anstatt offensiv Menschenrechtspositionen gegenüber jenen Ländern zu vertreten, die zu den Verletzern gehören oder sich ihrerseits hinter der Blockbildung ihrer Gruppen verschanzen. „Das muss mit den europäischen Partnern abgestimmt werden“, heißt es dann. Lieber bleibt man vage, vorsichtig und zögerlich, anstatt die Führung zu übernehmen und zu versuchen, andere Staaten zu überzeugen.
Versagen in Zentralasien
Deutlich wurde die lasche Gangart auch, als die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Zentralasien-Strategie verabschiedete. Sie enthält einige wichtige Bausteine für die Menschenrechte. Aber warum finden sich darin keine Maßstäbe, an denen sich Fortschritte in den zentralasiatischen Staaten in Bezug auf die Menschenrechte auch tatsächlich messen lassen? Und warum gibt es darin keine Mindestanforderungen, um deren Lage zu verbessern? Kasachstan wurde die OSZE-Präsidentschaft zugesagt, obwohl die Wahlen im August 2007 keineswegs internationalen Standards entsprachen. Die Regierung scheint nicht gewillt, die Versprechen, die sie bei der Zusage der OSZE-Präsidentschaft machte, auch tatsächlich umzusetzen. Allein darauf zu vertrauen, dass die OSZEPräsidentschaft schon Anreiz genug ist, die Lage der Menschenrechte zu verbessern, scheint demnach nicht zu funktionieren.
Usbekistan liefert ein weiteres Negativbeispiel: In Andischan hatten Sicherheitskräfte im Mai 2005 mehrere hundert Menschen niedergemetzelt. In der Folge hatte die EU Sanktionen erlassen, zu denen auch Reisebeschränkungen für Hauptverantwortliche der usbekischen Regierung gehörten, etwa für den ehemaligen Innenminister Zakirjon Almatow und den Chef des Geheimdiensts Rustam Inojatow. Nun unterhält die Bundesregierung einen wichtigen Truppenstützpunkt im usbekischen Termez, der von der Bundeswehr zum Auftanken auf dem Weg nach Afghanistan angeflogen wird. Die Basis wird auch von anderen europäischen Ländern genutzt. Aber reicht dies aus, um sich in Europa – wie es die Bundesregierung getan hat – für die Aufhebung der Sanktionen einzusetzen?
Die Deutschen reden sich die Menschenrechtslage in Usbekistan so schön wie in keinem anderen Land: Erst jüngst meinte Staatsminister Gernot Erler auf einer Konferenz des Auswärtigen Amtes anlässlich des 60. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, „Fortschritte“ in Usbekistan feststellen zu können. Dabei unterdrückt kein zentralasiatischer Staat seine Bewohner derart massiv, sind die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit so radikal eingeschränkt wie unter der Regierung von Islam Karimow. Gewiss sind ein paar Menschenrechtsverteidiger aus der Haft entlassen worden. Aber für jeden, der entlassen wurde, wurde ein anderer eingesperrt.
Und just an jenem Tag, als der Chef des Geheimdiensts Rustam Inojatow nach Deutschland einreisen durfte, wurde der Menschenrechtsaktivist Akzam Turgunow zu zehn Jahren Haft verurteilt. Turgunow war während seiner Verhöre schwer misshandelt worden. Neben anderen Grausamkeiten wurde ihm kochendes Wasser über den Rücken gegossen, bis er bewusstlos war. Doch Geheimdienstchef Inojatow genoss als Gast der Bundesrepublik diplomatische Immunität, so dass er auch nicht nach dem Völkerstrafgesetzbuch wegen des Massakers von Andischan belangt werden konnte.
Die Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ist ein weiterer Bereich, in dem es der Bundesregierung an Entschlossenheit fehlt. Vor sechs Jahren wurde dessen Einführung als Meilenstein der deutschen Justizgeschichte gefeiert. Im Prinzip besagt dieses Gesetz, dass Straftäter, die im Ausland Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere schwerste Menschenrechtsvergehen verübt haben, in Deutschland unter Anklage gestellt werden können. Nur ist dies leider in keinem einzigen Fall bisher geschehen, obwohl der Geralbundesanwaltschaft in Karlsruhe ungefähr 60 Anzeigen vorliegen. In den neunziger Jahren, als die Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien verfolgt wurden, war die deutsche Justiz tatkräftiger: 128 Verfahren wurden durchgeführt und 4500 Zeugen vernommen, einige Straftäter wurden rechtskräftig verurteilt.
Doch nicht nur im nationalen Kontext, auch im internationalen Kontext bleibt Deutschland weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, sich für die internationale Strafjustiz einzusetzen. Zu sehen war dies etwa, als die sudanesische Regierung Widerstand gegen den Haftbefehl für den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir mobilisierte, den der Chefankläger des Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH), Louis Moreno Ocampo, beantragt hatte. Die Sudanesen verunsicherten die westliche Staatengemeinschaft damit, indem sie stets darauf verwiesen, welche Folgen ein möglicher Haftbefehl für die Stationierung der UNAMID-Truppen in Darfur haben würde. Ein Aufschub der Stationierung dieser Truppe würde letztlich nur das Leiden der Zivilbevölkerung in der kriegsgeplagten Region verlängern.
Doch wo war die Bundesregierung, als am Rande der letzten UN-Generalversammlung das Thema heftig diskutiert wurde? Ausgerechnet die Deutschen, die so stolz auf ihren Anteil am Zustandekommen des IStGH sind, hatten der sudanesischen Regierung in New York nichts entgegenzusetzen. Dabei waren es die Vereinten Nationen, welche die Verfolgung der Verbrechen in Darfur einst an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen hatten. Wenn die UN jetzt dahinter zurückfallen, setzen sie ihre eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Zumindest darauf hätte die deutsche Politik hinweisen müssen.
Derzeit kann man in den Vereinten Nationen leider beobachten, was passiert, wenn die Regierungen, welche die Menschenrechte hochhalten, sie nicht auch entschieden vertreten. Neueste Untersuchungen zeigen, dass die westlichen Staaten nur noch einen geringen Prozentsatz ihrer Anliegen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung durchbringen. Immer häufiger setzen sich die Staaten durch, die zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern gehören. Das kann nur geschehen, weil das offensive Eintreten für diese Rechte zu schwach ausfällt.
Es reicht nicht, wenn die Bundeskanzlerin fordert, Guantánamo müsse geschlossen werden, sich aber gleichzeitig weigert, den Amerikanern dabei zu helfen. Wo bleibt die viel beschworene transatlantische Freundschaft? Jetzt, da in den USA ein neuer Präsident gewählt worden ist, wäre es an der Zeit, dass sich die Bundesrepublik bereit erklärt, einige Guantánamo-Gefangene aufzunehmen – etwa solche, die nachweislich unschuldig sind und gegen Kopfgeld an die US-Militärs verkauft wurden, aber nun nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil sie dort Folter fürchten müssen.
Doch es liegt auch an den Bundesbürgern selber, ob und wie intensivsich die Politiker hierzulande für die Menschenrechte einsetzen. Jeder Wähler sollte seine Abgeordneten danach fragen und zur Rechenschaft ziehen. Die Politik muss merken, dass Menschenrechte auch bei der Stimmabgabe zählen – auch in Zeiten der Rezession, auch in einem Land, das auf den Export seiner Güter und den Import von Energie angewiesen ist.
Menschenrechte behindern Geschäfte nicht. Im Gegenteil, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind wichtige Voraussetzungen für ein günstiges Geschäftsklima. Deshalb sollten sich auch die deutschen Unternehmer weltweit mehr für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Dieses Eintreten dient nicht zuletzt unserer eigenen Sicherheit, denn wo die Menschenrechte respektiert werden, findet Terrorismus keinen fruchtbaren Boden. Die Respektierung der Menschenrechte ist kein Allheilmittel für alle globalen Übel, aber sie ist eine Grundvoraussetzung für
eine bessere Welt.