Serbiens Kriegsverbrechertribunal hat seit seiner Errichtung im Jahr 2003 erhebliche Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung gemacht. Dennoch muss die serbische Regierung das Gericht stärker unterstützen, wenn die Straflosigkeit für Kriegsverbrechen in Serbien beendet werden soll, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier.
Es wird erwartet, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates heute eine Resolution über die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen auf dem Balkan verabschiedet. Darin werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Arbeit des Tribunals in Den Haag weiterzuführen, wenn Personen betroffen sind, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.
Das 32-seitige Hintergrundpapier bewertet die Arbeit des Kriegsverbrechertribunals, seit es 2003 eingerichtet wurde. Das Tribunal war mit dem Ziel gegründet worden, die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zu unterstützen. Der IStGHJ mit Sitz in Den Haag wird nur eine begrenzte Anzahl von hochrangigen Angeklagten verurteilen, bevor sein Mandat 2010 ausläuft. Die übrigen weniger prominenten Angeklagten sollen vor nationalen Gerichten, unter anderem in Serbien, vor Gericht gestellt werden.
„Die serbische Regierung muss ihren politischen Willen zeigen, die Straflosigkeit für Kriegsverbrechen zu beenden“, so Sara Darehshori, Beraterin in der Abteilung für Internationale Justiz bei Human Rights Watch. „Belgrad soll die übrigen Flüchtigen an das Gericht in Den Haag ausliefern und ohne Einschränkung die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen im eigenen Land öffentlich unterstützen.“
Bis heute hat das Kriegsverbrechertribunal drei Prozesse abgeschlossen (von denen einer neu verhandelt wird), mindestens drei weitere laufen noch. Schätzungsweise 32 bis 35 Fälle befinden sich in der Untersuchungsphase. Einige stehen im Zusammenhang mit Verbrechen im Kosovo und in Kroatien.
Unter den abgeschlossenen Prozessen ist unter anderem der Ovcara-Fall. 16 Angeklagte wurden in diesem Verfahren wegen der Ermordung von 200 Personen nicht serbischer Herkunft verurteilt, die 1991 aus einem Krankenhaus in Vukovar, Kroatien, verschleppt und auf einer nahe gelegenen Schweinefarm getötet wurden. Auch der Prozess um den Skorpion-Fall ist abgeschlossen, bei dem es um die Hinrichtung muslimischer Zivilisten in Srebrenica 1995 durch serbische Paramilitärs ging.
„Die Tatsache, dass die meisten Fälle des Tribunals sich mit der strafrechtlichen Verfolgung von Serben wegen des Mordes an Nicht-Serben befassen, ist ein großer Erfolg“, so Darehshori.
In den letzten drei Jahren hat das Kriegsverbrechertribunal seine Zusammenarbeit mit Bosnien und Kroatien verbessert. Neue Zeugenschutzprogramme sind entwickelt worden, und durch Öffentlichkeitsarbeit sind die Medien auf die Arbeit des Gerichts aufmerksam gemacht worden.
Das Kriegsverbrechertribunal hat jedoch noch einen weiten Weg vor sich. Ein Großteil der Menschen in Serbien weiß nach wie vor nichts über die Arbeit des Gerichts. Es ist unklar, ob der Ankläger und die Ermittlungsbeamten unter serbischem Recht berechtigt sind, hochrangige Offiziere auf der Grundlage der Befehlsverantwortlichkeit strafrechtlich zu verfolgen, und ob sie das nötige Engagement dafür zeigen.
Eine Reihe von Rückschlägen für das oberste Gericht sowie ein Freispruch und eine 5-jährige Haftstrafe in dem Skorpion-Fall könnten die Bereitschaft von Opfern und Zeugen untergraben, nach Serbien zu kommen und dort auszusagen. Das Kriegsverbrechertribunal, die Staatsanwaltschaft und die Zeugenschutzabteilung verfügen nach wie über zu wenig Geld. Zudem erschweren Bestimmungen, die die Auslieferung von Bürgern verbieten, die volle Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
„Das Ende des Tribunals in Den Haag macht die strafrechtliche Verfolgung durch Serbien noch wichtiger“, sagte Darehshori. „Diese strafrechtliche Verfolgung ist grundlegend, um Gerechtigkeit sicherzustellen und den Menschen in Serbien die Realität der von der Regierung Milosevic begangenen Verbrechen klar zu machen.“
In dem Hintergrundpapier wird den serbischen Behörden eine Gesetzesänderung empfohlen, um das Auslieferungsverbot der wegen Kriegsverbrechen Angeklagten abzuschaffen. Zudem sollen die Untersuchungen zu Kriegsverbrechen direkt unter die Aufsicht der Staatsanwaltschaft des Kriegsverbrechergerichtshofs gestellt werden und hochrangige serbische Offiziere sollen uneingeschränkt und öffentlich die Arbeit des Kriegsverbrechertribunals und des Anklägers unterstützen.
Das Hintergrundpapier stützt sich auf den Human Rights Watch-Bericht „Justice at Risk: War Crimes Trials in Croatia, Bosnia and Herzegovina and Serbia and Montenegro” (https://www.hrw.org/reports/2004/icty1004/) vom Oktober 2004 über die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien.