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Human Rights Watch stellte unabhängige Nachforschungen über die Existenz von geheimen Gefangenenlagern an, und die Ergebnisse untermauern die von der Washington Post angeprangerte Existenz solcher Gefangenenlager in Osteuropa.

Genau gesagt konnte Human Rights Watch Informationen einholen, die belegen, dass Flugzeuge der CIA in den Jahren 2003 und 2004 von Afghanistan aus abgelegene Flugplätze in Polen und Rumänien direkt angeflogen haben. Human Rights sah auch Flugaufzeichnungen ein, die aufzeigen, dass eine Boeing 737 mit der Registriernummer N313P – ein in 2003 und 2004 von der CIA zum Transport mehrerer Gefangener von und nach Europa, Afghanistan und in den Nahen Osten eingesetztes Flugzeug – in den Jahren 2003 und 2004 zwei Direktflüge von Afghanistan nach Polen und Rumänien durchführte.

Gemäß den Aufzeichnungen flog das Flugzeug N313P am 22. September 2003 von Kabul in den Nordosten Polens und landete am Flughafen Szymany in der Nähe der polnischen Ortschaft Szczytno in der Region Ermland-Masuren. Human Rights Watch hat Informationen erhalten, denen zufolge mehrere Gefangene, die im Jahr 2003 in Afghanistan geheim inhaftiert waren, im September und Oktober 2003 außer Landes gebracht wurden. Der polnische Geheimdienst unterhält ein großes Ausbildungslager und -gelände in der Nähe des Flughafens Szymany.

Die Aufzeichnungen belegen, dass das Flugzeug N313P am nächsten Tag, dem 23. September 2003, am Militärflughafen Mihail Kogalniceanu in Rumänien landete. Ferner zeigen sie auf, dass das Flugzeug am gleichen Tag nach Marokko und danach nach Guantanamo Bay weiterflog. Das amerikanische Verteidigungsministerium, das Informationen über alle Gefangenentransporte nach Guantanamo Bay veröffentlicht, gab aber keine Meldung über eine Gefangenenüberstellung nach Guantanamo zu diesen Zeitpunkt heraus.

Unseren Nachforschungen zufolge benutzen die USA den Flugplatz Mihail Kogalniceanu in Rumänien seit dem Jahr 2002 für Einsätze im Irak und in Afghanistan. Der Flughafen ist seit Anfang 2004 für die Öffentlichkeit und Journalisten gesperrt.

Am Freitag zitierte die Associated Press einige Mitarbeiter des polnischen Flughafen Szymany, die bestätigten, dass eine Boeing-Passagiermaschine am 22. September 2003 gegen Mitternacht auf diesem Flughafen ankam. Die Mitarbeiter berichteten, das Flugzeug hätte eine Stunde am Flughafen verbracht und es wären fünf Passagiere mit amerikanischen Reisepässen an Bord gegangen.

Das Flugzeug N313P und andere Maschinen, die von der CIA angeblich zum Transport von Gefangenen verwendet wurden, landeten auch wiederholt auf Flughäfen in Jordanien, Marokko, Ägypten, Libyen sowie in Deutschland, Großbritannien, der Schweiz, Spanien, Portugal, Mazedonien, Zypern, der tschechischen Republik und Griechenland. Die meisten landeten auf großen Zivilflughäfen oder Flughäfen mit sowohl ziviler als auch militärischer Nutzung durchgeführt – unwahrscheinliche Schauplätze für geheime Operationen. Die Flugplätze Szymany und Mihail Kogalniceanu sind jedoch entlegener.

Weitere Untersuchungen sind nötig, um festzustellen, ob Polen und Rumänien an den in der Washington Post beschriebenen Vorgängen beteiligt waren. Willkürliches Festhalten von Gefangenen ohne Kontakt zur Außenwelt stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar. Es öffnet auch oft die Tür für Folter und Misshandlungen von Gefangenen. Mitglieder der US-Regierung, die unter dem Schutz der Anonymität mit Journalisten sprachen, haben zugegeben, dass manche der Gefangenen gefoltert und misshandelt wurden, unter anderem mit Methoden wie dem so genannten „Waterboarding“, bei dem der Kopf des Gefangenen so lange unter Wasser gedrückt wird, bis er glaubt, zu ertrinken. Staaten, die das geheime Festhalten von Gefangenen auf ihrem Staatsgebiet gestatten, machen sich an den an Menschenrechtsverletzungen, die an den Häftlingen begangen werden, mitschuldig.

Human Rights Watch kennt die Namen von 23 Verdächten, die von den USA an unbekannten, geheimen Orten festgehalten werden. Eine unbekannte Anzahl weiterer Gefangener soll im Auftrag der US-Regierung im Nahen Osten und in Asien festgehalten werden.

Human Rights Watch beteuert, dass von den USA betriebene geheime Gefangenenlager zweifellos existieren. Die Bush-Regierung hat in Reden und öffentlichen Dokumenten die Festnahme mehrerer Terrorverdächtiger, die nun an unbekannten Orten festgehalten werden, erwähnt. Laut Angaben der Regierung befinden sich unter den Gefangenen: Abu Zubaydah, ein im März 2002 in Pakistan verhafteter Palästinenser; Ramzi bin al-Shibh, festgenommen im September 2002; Abd al-Rahim al-Nashiri (auch als Abu Bilal al-Makki bekannt), verhaftet in den Vereinigten Arabischen Emiraten im November 2002; Khalid Sheikh Mohammed, festgenommen in Pakistan im März 2003 gemeinsam mit Mustafa al-Hawsawi; und Hambali (auch Riduan Isamuddin), verhaftet in Thailand im August 2003.

Human Rights Watch appelliert an die Vereinten Nationen und die zuständigen Organe der Europäischen Union, zu untersuchen, welche Länder den Vereinigten Staaten bei der Überführung oder Gefangenhaltung von Terrorverdächtigen behilflich waren beziehungsweise nach wie vor sind. Der US-Kongress sollte auch Anhörungen zu den Anschuldigungen abhalten und verlangen, dass die Bush-Regierung über die geheimen Gefangenen Rechenschaft ablegt, die rechtlichen Grundlagen für ihre andauernde Gefangenschaft darlegt und die Überprüfungen der Fälle der Gefangenen erlaubt, um ihren rechtlichen Status unter amerikanischem und internationalen Recht zu bewerten. Wir begrüßen die Entscheidung des Rechtsausschusses des Europarats, die Existenz der von den USA betriebenen Gefangenenlager in Mitgliedsstaaten des Europarates zu untersuchen. Wir fordern die Europäische Union und ihren Anti-Terror-Koordinator dazu auf, den Anschuldigungen nachzugehen und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zu veröffentlichen.

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