(New York, 26. März 2026) – Die räumliche Ausdehnung, die Geschwindigkeit der Eskalation und die offene Missachtung internationaler Normen durch alle Konfliktparteien einen Monat nach Beginn dieses Nahostkonflikts stellen einen Härtetest für das internationale Rechtssystem dar, das zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten geschaffen wurde, erklärte Human Rights Watch heute.
Die Äußerungen hochrangiger Amtsträger aus den Vereinigten Staaten, Israel und Iran zeugen von der Bereitschaft, grundlegende Schutzbestimmungen des humanitären Völkerrechts zu missachten. Sie offenbaren eine kaltherzige Missachtung menschlichen Lebens und von Privateigentum. Sie machen deutlich, dass sich die Machthaber nicht an das Gesetz gebunden fühlen. Alle Staats- und Regierungschefs der Welt sollten sich dringend für den Schutz der Zivilbevölkerung weltweit einsetzen, Verstöße scharf verurteilen und Rechenschaft einfordern.
„Mit sich ausweitenden und verschärfenden Konflikten im Nahen Osten hat auch die gefährliche Rhetorik der Staats- und Regierungschefs aller Seiten zugenommen, einschließlich offener Drohungen, Kriegsverbrechen zu begehen“, sagte Philippe Bolopion, Exekutivdirektor von Human Rights Watch. „Diese explosive Mischung, die auf dem langjährigen Versagen der Staats- und Regierungschefs der Welt beruht, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, bedroht die regelbasierte Ordnung, die seit langem darauf abzielt, Zivilisten zu schützen.“
Seit die Vereinigten Staaten und Israel am 28. Februar 2026 ihren Angriff auf den Iran gestartet haben und Iran darauf mit Gegenangriffen reagierte, woraufhin Israel seine Angriffe im Libanon eskalierte, haben sich sämtliche Konfliktparteien schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht schuldig gemacht, darunter auch möglicher Kriegsverbrechen. Zu den hetzerischen öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern gehörten offene Drohungen, Zivilist*innen zu töten und wichtige zivile Infrastruktur zu zerstören, Andeutungen, dass Verstöße der einen Seite Verstöße der anderen Seite rechtfertigten, sowie die Missachtung des Völkerrechts und der Einsatzregeln.
US-Präsident Donald Trump und Verteidigungsminister Pete Hegseth haben allein im vergangenen Monat zahlreiche öffentliche Äußerungen getätigt, die die Missachtung des humanitären Völkerrechts deutlich machen.
Hegseth erklärte am 13. März, dass „unseren Feinden“ in Iran „keine Gnade“ gewährt werde. Die Erklärung, keine Gnade zu gewähren – also die Weigerung, gegnerischen Kämpfern durch Akzeptieren ihrer Kapitulation am Leben zu lassen – ist ein Kriegsverbrechen.
Am 21. März warnte Präsident Trump in einem Social-Media-Beitrag, dass die Vereinigten Staaten, sollte der Iran die Straße von Hormus nicht „innerhalb von 48 Stunden VOLLSTÄNDIG UND OHNE BEDROHUNG öffnen“, „ihre verschiedenen KRAFTWERKE angreifen und zerstören werden, BEGINNEND MIT DEM GRÖSSTEN!“ später verschob Trump diesen Termin, hob seine Drohung jedoch nicht auf.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet Angriffe auf zivile Infrastruktur und Objekte, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unverzichtbar sind – dazu können Kraftwerke, Öl- und Gasanlagen sowie Meerwasserentsalzungsanlagen gehören –, und Angriffe auf diese Einrichtungen können Kriegsverbrechen darstellen. Selbst wenn solche Infrastrukturen teilweise für militärische Zwecke genutzt werden, wäre ein Angriff vermutlich unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.
Die Antwort des Iran auf Trumps Aussage deutete auf die Bereitschaft hin, ein ähnlichen Verstoß zu begehen. Der Sprecher des iranischen Militärkommandos Khatam al-Anbiya, Ebrahim Zolfaqari, reagierte auf Trumps Beitrag mit der Ankündigung, dass im Falle eines Angriffs auf die iranische Kraftstoff- und Energieinfrastruktur „alle Kraftwerke, die Energieinfrastruktur und die IT-Systeme des zionistischen Regimes in der Region in großem Umfang angegriffen werden … alle ähnlichen Infrastrukturen, an denen amerikanische Anteilseigner beteiligt sind, vollständig zerstört werden … [und] alle Kraftwerke in Ländern der Region, in denen sich amerikanische Stützpunkte befinden, werden legitime Ziele sein.“
Iranische Regierungsvertreter haben zudem behauptet, dass alle Unternehmen, Banken und Handelsschiffe eines Landes militärische Ziele seien, was gegen die im Völkerrecht verankerte Prämisse verstößt, dass diese als geschützte zivile Objekte gelten.
Die iranischen Behörden haben zudem damit gedroht, weitere Menschenrechtsverletzungen gegen die eigene Bevölkerung zu begehen, wie sie es bereits wiederholt getan haben, unter anderem im Januar, als Sicherheitskräfte landesweit Massaker an Protestierenden und Passant*innen verübten.
Ahmad-Reza Radan, der Kommandeur der iranischen Polzeitruppe, erklärte in einer am 10. März ausgestrahlten Sendung des staatlichen Fernsehens, dass, sollten Menschen „auf Geheiß des Feindes“ auf die Straße gehen, „wir sie nicht als Demonstranten oder sonst etwas betrachten werden; wir werden sie als Feinde betrachten und mit ihnen verfahren, wie wir mit Feinden verfahren.“ … Alle unsere Leute stehen bereit, den Finger am Abzug, um ihre Revolution zu schützen, ihr Volk und ihr Land zu unterstützen.“ Am nächsten Tag veröffentlichte der Geheimdienst der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) eine Erklärung, in der vor Protesten gewarnt und angekündigt wird, dass diese „mit [noch] härteren Maßnahmen als am 8. Januar“ beantwortet würden.
Auch hochrangige israelische Regierungsvertreter und Militärführer haben zahlreiche bedenkliche Äußerungen getätigt, darunter Drohungen, rechtswidrige Angriffe in Iran und Libanon durchzuführen. Der arabischsprachige Sprecher des israelischen Militärs veröffentlichte am 3. März auf X eine Erklärung, in der er Vertreter der iranischen Regierung aufforderte, den Libanon zu verlassen, bevor sie ins Visier genommen würden.
Angriffe, die sich gegen führende Politiker oder Regierungsbeamte richten, sind verboten, es sei denn, die betroffene Person ist ein Angehöriger der Streitkräfte oder ein Zivilist, der unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligt ist. Der vorsätzliche Angriff auf einen Zivilisten verstößt gegen das Völkerrecht und stellt ein Kriegsverbrechen dar.
Äußerungen israelischer Regierungsvertreter zum Libanon deuten zudem auf die Absicht hin, die Bevölkerung gewaltsam zu vertreiben, Wohnhäuser zu zerstören und Angriffe durchzuführen, die sich gegen Zivilist*innen richten könnten – allesamt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Bisher wurden solche Warnungen, Androhungen schwerer Verbrechen und andere gefährliche Äußerungen im Rahmen des bewaffneten Konflikts von militärischen Aktionen begleitet, die gegen das Völkerrecht verstoßen und schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung in der gesamten Region hatten.
Zu den schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht im Laufe des ersten Konfliktsmonats zählen:
- Ein US-Angriff auf eine Grundschule in Minab im Süden des Iran, bei dem Dutzende Zivilist*innen, darunter zahlreiche Kinder, getötet wurden;
- Israels Einsatz von weißem Phosphor über bewohnten Gebieten und die gezielten Angriffe auf Finanzinstitute im Libanon;
- Iranische Angriffe auf Hotels, Wohngebäude, Finanzzentren und Flughäfen in der Golfregion;
- Iranische Angriffe auf Handelsschiffe in der Straße von Hormus;
- Angriffe von Israel und Iran auf Öl- und Gasinfrastruktur; sowie
- Irans Einsatz von völkerrechtlich verbotener Streumunition bei Angriffen auf Israel.
Die Angriffe sowie die Androhung von Angriffen auf Handelsschiffe in der Straße von Hormus und auf Öl- und Erdgasanlagen in Iran und den Golfstaaten dürften ebenfalls zu erheblichen weltweiten Kostensteigerungen im Energiesektor beigetragen haben und könnten zudem weltweit zu Preissteigerungen bei Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Düngemitteln und Transportkosten sowie zu erheblichen Umweltschäden führen.
Dies könnte eine wirtschaftliche Katastrophe und Ernährungsunsicherheit für die Zivilbevölkerung in Iran und in der gesamten Golfregion sowie für wirtschaftlich marginalisierte Menschen weltweit zur Folge haben. Das Welternährungsprogramm schätzt, dass fast 45 Millionen Menschen zusätzlich in akute Ernährungsunsicherheit oder noch schlimmere Notlagen geraten könnten, sollte der Konflikt bis Mitte des Jahres andauern und sollten die Ölpreise über 100 US-Dollar pro Barrel bleiben.
Das bisherige Ausmaß des Konflikts für die Zivilbevölkerung sowie das Ausmaß der Verstöße und potenziellen Kriegsverbrechen sind noch unbekannt. Dies ist zum Teil auf die Zensur durch die beteiligten Regierungen zurückzuführen. In Iran hat die Regierung eine rechtswidrige, flächendeckende Internetsperre verhängt und Hunderte von Menschen wegen angeblicher Kontakte zu Medien außerhalb Irans, der Aufnahme von Bildern von Angriffszielen und der Weitergabe solcher Aufnahmen an die Medien festgenommen.
In den Vereinigten Staaten haben Trump und Hegseth die Medien wegen ihrer Berichterstattung über Iran angegriffen, und der Vorsitzende der Federal Communications Commission, Brendan Carr, warf den Medien vor, „Fake News“ zu verbreiten, und drohte ihnen mit dem Entzug ihrer Sendelizenzen.
Israelische Behörden haben Live-Übertragungen von Skylines verboten, die Berichterstattung über genaue Raketeneinschlagorte untersagt und Journalist*innen festgenommen, die angeblich gegen diese Beschränkungen verstoßen haben.
Auch die Länder des Golf-Kooperationsrats (GCC), darunter Bahrain, Kuwait, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate, haben Menschen festgenommen, denen vorgeworfen wird, Bilder und Videos von Anschlägen in den sozialen Medien veröffentlicht zu haben.
Im Libanon hat die von Iran unterstützte bewaffnete Gruppe Hisbollah alle Filmaufnahmen „unter jeglichen Umständen“ in den südlichen Vororten von Beirut verboten.
Angesichts dieser Missachtung des humanitären Völkerrechts und der potenziell weitreichenden Folgen dieses Konflikts für die Zivilbevölkerung weltweit sollten sich die Staats- und Regierungschefs der Welt – einschließlich der Verbündeten der Vereinigten Staaten, Israels und Irans – für die Einhaltung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einsetzen, Verstöße scharf verurteilen, auf Rechenschaftspflicht pochen und sicherstellen, dass sie sich nicht mitschuldig an schwerwiegenden Verstößen der Konfliktparteien machen.
Der Gemeinsame Artikel 1 der Genfer Konventionen von 1949 sieht vor, dass sich die Staaten verpflichten, die Konventionen „unter allen Umständen“ zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen. Diese Verpflichtung bindet die Konfliktparteien im Nahen Osten dazu, die Konventionen zu achten und jederzeit für deren Einhaltung durch ihre Streitkräfte zu sorgen, ungeachtet des Verhaltens anderer Konfliktparteien.
In seinem maßgeblichen Kommentar zu den Genfer Konventionen stellt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz fest, dass die „Gewährleistung der Einhaltung“ von allen Vertragsstaaten der Konventionen verlangt, „proaktive Maßnahmen zu ergreifen“, um Verstöße gegen die Konventionen zu unterbinden und „eine fehlbare Konfliktpartei wieder zu einer Haltung der Achtung der Konventionen zu bewegen, insbesondere durch Ausübung ihres Einflusses auf diese Partei“. Dies umfasst die Verpflichtung, „Verstöße zu verhindern, wenn ein vorhersehbares Risiko besteht, dass sie begangen werden“. Auch das humanitäre Völkergewohnheitsrecht sieht vor, dass Staaten ihren Einfluss so weit wie möglich geltend machen müssen, um Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu unterbinden.
Der aktuelle Nahostkonflikt findet vor dem Hintergrund anhaltender Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordhandlungen in Gaza statt – begangen von Israel mit erheblicher Unterstützung durch die Vereinigten Staaten seit dem 7. Oktober 2023 – sowie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die der Iran an seiner eigenen Bevölkerung begeht. Die Straflosigkeit für diese Verbrechen und das Versäumnis von Staaten, das humanitäre Völkerrecht anderswo konsequent anzuwenden, unter anderem im Sudan und in der Ukraine, haben zu einer gefährlichen Missachtung der Regeln beigetragen, die zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegen geschaffen wurden und heute gelten.
„Die Äußerungen von Staats- und Regierungschefs haben in Kriegszeiten besondere Tragweite“, sagte Bolopion. „Rhetorik, die das Völkerrecht verspottet oder missachtet, wirkt gefährlich destruktiv und kann als Anstiftung zu schweren Verstößen angesehen werden, die unweigerlich der Zivilbevölkerung schaden. Es wird immer deutlicher, dass auch andere Regierungen dringend Stellung beziehen und auf einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung drängen müssen.“