(Beirut, 23. März 2026) – Die israelischen Streitkräfte haben ihre Bodeneinsätze im Südlibanon ausgeweitet, nachdem sie ihre Absicht bekundet hatten, Bewohner gewaltsam zu vertreiben, Wohnhäuser zu zerstören und Angriffe durchzuführen, die sich gegen die Zivilbevölkerung richten könnten, erklärte Human Rights Watch heute. Zwangsvertreibung, mutwillige Zerstörung und Angriffe, die bewusst auf die Zivilbevölkerung abzielen, sind Kriegsverbrechen. Länder, die Israel weiterhin mit Waffen und militärischer Hilfe unterstützen, riskieren, zu Komplizen der schweren Rechtsverletzungen der israelischen Regierung im Libanon zu werden.
Am 22. März gab Israels Verteidigungsminister Israel Katz eine Erklärung ab, in der er ankündigte, dass er und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu „die Beschleunigung des Abrisses libanesischer Häuser in den Grenzdörfern angeordnet haben, um Bedrohungen für israelische Gemeinden abzuwehren – gemäß dem Vorbild von Beit Hanoun und Rafah im Gazastreifen“. Am 16. März 2026 erklärte Katz, dass „Hunderttausende schiitischer Bewohner des Südlibanon […] nicht in ihre Häuser südlich des Litani-Gebiets zurückkehren werden, bis die Sicherheit der Bewohner im Norden Israels gewährleistet ist“. In Räumungsbefehlen, die das israelische Militär zwischen dem 11. und 15. März an Bewohner*innen der südlichen Vororte von Beirut ausstellte, hieß es weiter, dass das israelische Militär „nicht zögern wird, jeden ins Visier zu nehmen, der sich in der Nähe von Hisbollah-Mitgliedern, Einrichtungen oder Kampfmitteln aufhält“.
„Seit mehr als zwei Jahren verschließen Israels Verbündete und europäische Staaten, die vorgeben, für die Wahrung der Menschenrechte einzutreten, die Augen – während im Libanon und im Gazastreifen weiterhin schwere Gräueltaten verübt werden.“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Gräueltaten wuchern dort, wo Straffreiheit wie ein schützender Schatten liegt. Die Staatengemeinschaft darf nicht länger am Rand stehen, während diese Verbrechen ungehindert weiter in die Welt greifen.“
Seit der jüngsten Eskalation der Feindseligkeiten zwischen Israel und der Hisbollah Anfang März haben israelische Angriffe im Libanon nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums bis zum 22. März mindestens 1.029 Menschen getötet, darunter 118 Kinder und 40 Rettungskräfte. In den letzten Tagen hat die Hisbollah nach Angaben des israelischen Militärs durchschnittlich etwa 150 Raketen pro Tag abgefeuert. Durch Angriffe der Hisbollah wurden laut israelischen Medienberichten mindestens 15 Menschen in Israel verletzt.
Am 4. und 5. März stellte das israelische Militär Räumungsbefehle für die gesamte Bevölkerung des Libanon südlich des Litani-Flusses sowie für alle Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen Vororte von Beirut aus, wovon Hunderttausende Menschen betroffen sind. Seit dem 12. März hat das israelische Militär die Gebiete, für die Räumungsbefehle gelten, ausgeweitet und den Bewohner*innen des Südlibanon befohlen, sich nördlich des Zahrani-Flusses, 15 Kilometer nördlich des Litani-Flusses und 40 Kilometer nördlich der südlichen Grenze des Libanon zu Israel, zu begeben. Bislang wurden im Libanon mehr als eine Million Menschen vertrieben.
Mit seiner Erklärung, wonach schiitische Bewohner*innen des Südlibanon nicht in ihre Häuser zurückkehren könnten, bis ein noch nicht festgelegter Sicherheitsstandard für die Bewohner*innen im Norden Israels gewährleistet sei, signalisiert der israelische Verteidigungsminister, dass Israel die Rückkehr der Bewohner*innen auf unbestimmte Zeit verhindert. Der pauschale Charakter der Räumungsbefehle und die Erklärungen, die den Schutz der vertriebenen Zivilist*innen außer Acht lassen, lassen Befürchtungen hinsichtlich des Kriegsverbrechens der Zwangsvertreibung aufkommen, so Human Rights Watch.
Dass die schiitische Bevölkerung gezielt herausgegriffen wird, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Israel derartige Maßnahmen aufgrund ihrer Religion verhängt – was einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt – und zeigt zudem, dass das Ziel der Vertreibung nicht darin besteht, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Anweisung an das israelische Militär, die Zerstörung libanesischer Häuser zu beschleunigen, birgt die ernsthafte Gefahr eines Kriegsverbrechens in Form vorsätzlicher Zerstörung sowie Verstöße gegen das völkerrechtliche Verbot der vorsätzlichen Zerstörung ziviler Objekte, sofern dies nicht aus rechtmäßigen militärischen Gründen erforderlich ist. Die bloße Vermutung, dass bestimmte zivile Gebäude künftig von bewaffneten Gruppen militärisch genutzt werden könnten, rechtfertigt gemäß dem humanitären Völkerrecht nicht die großflächige Zerstörung ganzer Häuser jenseits der libanesischen Grenze.
Zwischen dem 11. und 15. März erließ der arabischsprachige Sprecher des israelischen Militärs mindestens fünf nahezu identische Räumungsbefehle für die Bevölkerung von sieben Stadtvierteln in den südlichen Vororten von Beirut, nachdem er bereits am 5. März einen pauschalen Räumungsbefehl für die gesamten südlichen Vororte von Beirut erlassen hatte. In der Erklärung wurden die Anwohner*innen aufgefordert, „das Gebiet unverzüglich zu verlassen“, und dazu angehalten, „bis auf Weiteres nicht in diese Stadtviertel zurückzukehren“.
In den Anordnungen hieß es ferner, das israelische Militär werde „nicht zögern, jeden ins Visier zu nehmen, der sich in der Nähe von Hisbollah-Mitgliedern, Einrichtungen oder Kampfmitteln aufhält“. Dies unterscheidet sich von früheren Anordnungen an die Bevölkerung der südlichen Vororte von Beirut, in denen es beispielsweise hieß: „Jeder, der sich in der Nähe von Hisbollah-Mitgliedern, Einrichtungen oder Kampfmitteln aufhält, setzt sein Leben aufs Spiel.“
Am 5. März nahm Bezalel Smotrich, Staatsminister im Verteidigungsministerium, Mitglied des Sicherheitskabinetts und zugleich Israels Finanzminister, an der israelisch-libanesischen Grenze eine Videobotschaft auf, in der er erklärte, dass „Dahieh [ein südlicher Vorort von Beirut] sehr bald wie Khan Younis“ im Gazastreifen aussehen werde. Human Rights Watch hat bereits Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordhandlungen durch das israelische Militär in Gaza dokumentiert.
Diese Äußerungen sowie das bisherige Verhalten der israelischen Streitkräfte im Libanon geben Anlass zu großer Sorge, dass das israelische Militär gezielt gegen Zivilist*innen vorgehen könnte, allein aufgrund ihrer Anwesenheit oder Nähe zu Gebieten, in denen die Hisbollah präsent ist.
Seit dem 7. Oktober 2023 haben israelische Streitkräfte im Libanon zahlreiche Verstöße gegen das Völkerrecht und mutmaßliche Kriegsverbrechen begangen und sind dafür völlig straffrei geblieben. Dazu zählen mutmaßlich vorsätzliche oder willkürliche Angriffe auf Journalist*innen, Zivilist*innen, medizinisches Personal, Finanzinstitute, Aufbauhilfeeinrichtungen und Blauhelme. Unter anderem haben sie zudem unrechtmäßig weißen Phosphor in besiedelten Gebieten eingesetzt. Human Rights Watch hat mehrere unrechtmäßige Angriffe im Libanon dokumentiert, bei denen in den USA hergestellte Waffen zum Einsatz kamen.
Zivilist*innen, die sich dazu entschieden haben, in Gebieten im Südlibanon zu bleiben, für die Räumungsbefehle gelten, sind besonders gefährdet, von der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderer Hilfe abgeschnitten zu werden, so Human Rights Watch.
In einer am 18. März veröffentlichten Erklärung erklärte der arabischsprachige Sprecher des israelischen Militärs, man werde Brücken über den Litani-Fluss in den Südlibanon bombardieren, „um den Transport von Verstärkung und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern. Nach Angaben des israelischen Militärs wurden zwischen dem 13. und 22. März mindestens vier Brücken über den Litani-Fluss angegriffen.
Die Hisbollah sollte bei ihren Operationen im Libanon und in Israel alle möglichen Vorkehrungen treffen, um die Zivilbevölkerung zu schützen.
Auch Zivilist*innen, die den Aufforderungen zur Räumung nicht nachkommen, stehen weiterhin unter dem uneingeschränkten Schutz des humanitären Völkerrechts. Eine Zwangsvertreibung ist nach dem humanitären Völkerrecht verboten, außer in Fällen, in denen die Sicherheit der Zivilbevölkerung auf dem Spiel steht oder zwingende militärische Gründe vorliegen.
Wer mit krimineller Absicht – also vorsätzlich oder grob fahrlässig – schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begeht, kann wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Einzelpersonen können auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ein Kriegsverbrechen unterstützen, ermöglichen, begünstigen oder dazu beitragen.
Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen zu schweren internationalen Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar auch für die Zeit seit mindestens dem 7. Oktober 2023.
Israels wichtigste Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Deutschland, sollten die militärische Unterstützung und Waffenverkäufe an Israel aussetzen und gezielte Sanktionen gegen Beamte verhängen, die glaubhaft für die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Sie sollten zusätzlichen Druck auf Israel ausüben, um sicherzustellen, dass Vertriebene nach Beendigung der Feindseligkeiten oder sobald die Gründe für ihre Vertreibung nicht mehr bestehen, in ihre Häuser zurückkehren können.
„Das israelische Militär hat nicht das Recht zu entscheiden, wann Zivilisten den Schutz des Völkerrechts verlieren, geschweige denn, auf Grundlage eines undefinierten ‚Sicherheitsstandards‘ Vertriebene daran zu hindern, in ihre Häuser zurückzukehren“, sagte Kaiss. „Das gezielte Angreifen von Zivilisten, zivilen Objekten und anderem, was unter dem Schutz des Völkerrechts steht, wäre ein Kriegsverbrechen, und Länder, die Israel mit Waffen beliefern, müssen sich bewusst sein, dass sie ebenfalls Gefahr laufen, sich an Kriegsverbrechen mitschuldig zu machen.“