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(New York) – Die Selbstverwaltungsbehörden in den drei kurdischen Enklaven im Norden Syriens sind für willkürliche Verhaftungen und Verletzungen von Verfahrensrechten verantwortlich. Zudem haben sie nichts gegen ungeklärte Morde und Verschleppungen getan, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Die Partei der Demokratischen Union (PYD), ein Ableger der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in der Türkei, verfügt faktisch über die Hoheitsgewalt in den drei vorwiegend kurdischen Enklaven, seit sich die Regierungstruppen dort im Jahr 2012 zurückgezogen haben. Sie betreiben kommunale Behörden mit Gerichten, Gefängnissen und Polizeikräften.

Der 107-seitige Bericht “Under Kurdish Rule: Abuses in PYD-Run Enclaves of Syria” dokumentiert willkürliche Festnahmen von politischen Gegnern der PYD, die Misshandlung von Häftlingen und ungeklärte Entführungs- und Mordfälle. Der Bericht untersucht auch den Einsatz von Kindersoldaten durch die Polizeikräfte der PYD und ihren bewaffneten Flügel, die sogenannten Volksverteidigungseinheiten (YPG).

„In den kurdisch kontrollierten Gebieten in Syrien geht es ruhiger zu als im Rest des Landes, aber dennoch geschehen dort schwere Menschenrechtsverletzungen“, so Nadim Houry, stellvertretender Direktor der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. „Die PYD sitzt fest im Sattel und könnte diese Verbrechen verhindern.“

Im Januar 2014 richteten die PYD und verbündete Parteien in den drei nördlichen Regionen Afrin (Kurdisch : Êfrîn), Ain al-`Arab (Kobani) und Jazira (Cezire) eine Übergangsverwaltung ein. Zudem bildeten sie Räte, die ähnlich wie Ministerien fungieren, und haben eine neue Verfassung eingeführt.

Die PYD gestattete Human Rights Watch die drei unter ihrer Kontrolle stehenden Gebiete zu besuchen. Aus Sicherheitsgründen war jedoch nur ein Besuch in Jazira möglich. Dort besuchte Human Rights Watch im Februar 2014 zwei Gefängnisse und hatte uneingeschränkten Zugang zu Beamten, Häftlingen und anderen Personen.

Human Rights Watch dokumentierte mehrere Fälle, in denen die von der PYD betriebene Polizei, auch Asajisch genannt, offenbar Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien aufgrund ihrer politischen Aktivitäten festgenommen haben. In einigen Fällen wurden Oppositionelle nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt, üblicherweise wegen einer angeblichen Beteiligung an Bombenattentaten.

Befragte, die wegen gewöhnlicher Delikte inhaftiert waren, gaben an, man habe sie ohne Gerichtsbeschluss festgenommen, ohne Zugang zu einem Anwalt inhaftiert und erst nach längerer Haft einem Richter vorgeführt.

In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurden mindestens neun politische Gegner der PYD in Gebieten, die teilweise oder ganz unter ihrer Kontrolle standen, verschleppt oder getötet. Die PYD streitet jede Verantwortung für diese Vorfälle ab, hat jedoch auch keine ernst gemeinten Ermittlungen eingeleitet. Im Gegensatz dazu führten die parteieigenen Sicherkeitskräfte nach den meisten Autobombenattentaten, die vermutlich von militanten Islamistengruppen verübt wurden, rasch Großrazzien durch.

Die YPG ist für die äußere Sicherheit der drei von der PYD kontrollierten Gebiete zuständig und bekämpft islamistische, nicht-staatliche Gruppen wie Jabhat al-Nusra und den Islamischen Staat im Irak und Syrien (ISIS).

Am 29. Mai drangen ISIS-Truppen in das Dorf al-Taliliya nahe Ras al ‘Ayn in Jazira ein und richteten mindestens 15 Zivilisten hin, darunter sechs Kinder. Dies berichteten Dorfbewohner und Ersthelfer gegen über Human Rights Watch. In den vergangenen Monaten soll ISIS Hunderte kurdische Zivilisten in der Provinz Aleppo entführt haben. Zudem sollen die Kämpfer dort mehrere kurdische Zivilisten, die mutmaßlich der YPG angehörten, hingerichtet haben.

Die PYD und Vertreter der Lokalverwaltung erklärten, die kommunale Justiz und die neu geschaffenen “Volksgerichte” seien unabhängig. Anwälte und Menschenrechtler berichten jedoch über politische Einmischung in die Ermittlungen und Verhandlungen. In einigen Fällen verurteilten Richter die Angeklagten nur auf der Grundlage ihrer Geständnisse. Vorwürfen über Misshandlungen während der Verhöre wurden dabei nicht berücksichtigt.

Einige Häftlinge sagten gegenüber Human Rights Watch, die Sicherheitskräfte hätten sie während der Haft geschlagen. Konsequenzen habe dies nie. In zwei kürzlichen Fällen von Prügel durch die Asajisch starben die Opfer. In einem Fall wurde der für die Schläge verantwortliche Beamte bestraft, in dem anderen behaupteten die Asajisch, das Opfer habe sich selbst getötet, indem er den Kopf gegen die Wand gestoßen habe. Ein Zeuge, der die Leiche gesehen hatte, gab jedoch an, die Verletzungen – tiefe Blutergüsse um die Augen und eine Platzwunde im Nacken – deckten sich nicht mit selbst zugefügten Kopfstößen.

Die beiden von Human Rights Watch inspizierten Gefängnisse in Kamischli (Kamischlo) und Malikijah (Dêrik) entsprachen offensichtlich internationalen Standards. Die Gefangenen gaben an, sie bekämen dreimal täglich zu essen und könnten sich mindestens einmal täglich körperlich betätigen. Bei Bedarf könnten sie zu einem Arzt gehen. Die beiden einzigen weiblichen Häftlinge in Malikijah zur Zeit des Besuchs waren gemeinsam in einer separaten Zelle untergebracht. Die männlichen Insassen waren in beiden Anstalten in Gruppenzellen untergebracht, unabhängig davon, ob sie wegen geringfügiger oder schwerer Delikte inhaftiert waren.

Ein von der PYD betriebener Versuch, das syrische Recht in den kurdisch kontrollierten Gebieten zu reformieren, hat das dortige Justizsystem nur noch komplizierter gemacht. Zwar verletzen einige syrische Gesetze internationale Normen, doch macht es der willkürliche und intransparente Reformprozess für Anwälte, Häftlinge und sogar Beamte schwierig, die jeweils aktuelle Rechtslage zu kennen.

Positiv zu verzeichnen ist, dass die im Januar eingeführte neue Verfassung, der sogenannte Sozialvertrag, wichtige Menschenrechte schützt und die Todesstrafe verbietet.

Trotz des Versprechens der Asajisch und der YPG aus dem Jahr 2013, auf den Einsatz von Minderjährigen zu militärischen Zwecken zu verzichten, besteht das Problem in beiden Truppen fort. Am 5. Juni versprach die YPG öffentlich, alle minderjährigen Kämpfer binnen eines Monats zu entlassen.

Internationale Verträge verbieten beiden Einheiten den Einsatz von Minderjährigen. Das in Syrien für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen geltende Völkerrecht legt ein Mindestalter von 18 Jahren für die Beteiligung an direkten Feindseligkeiten fest. Dazu gehört etwa der Einsatz von Kindern als Späher, Kuriere oder an Kontrollpunkten.

Human Rights Watch untersuchte auch die gewaltsamen Vorfälle in Amuda (Amûdê) am 27. Juni 2013, wo YPG-Kräfte mit übermäßiger Härte gegen eine Demonstration gegen die PYD vorgingen. Dabei setzten die Kämpfer scharfe Munition ein und töteten drei Männer. Am gleichen Abend töteten die Sicherheitskräfte unter unklaren Umständen noch zwei weitere Männer sowie einen dritten am darauffolgenden Tag. In der Nacht des 27. Juni inhaftierte die YPG im Amuda willkürlich rund 50 Mitglieder und Sympathisanten der oppositionellen Jekiti-Partei. Sie wurden auf einen Militärstützpunkt gebracht und dort geschlagen.

Die von der PYD geleitete Verwaltung ist als faktische Hoheitsgewalt in `Afrin, Ain al-`Arab und Jazira verpflichtet, internationale Menschenrechtsverträge und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Dazu gehören das Verbot von Folter, willkürlicher Inhaftierung und des Einsatzes von Kindersoldaten sowie die Verpflichtung, Angeklagten faire Verfahren vor ordnungsgemäß konstituierten Gerichten zu bieten.

Um den Missständen entgegenzutreten, empfiehlt Human Rights Watch konkrete Schritte wie die Bildung einer unabhängigen Kommission zur Einzelfallprüfung der mutmaßlichen politischen Häftlinge und die Freilasssung aller willkürlich inhaftierten Personen. Für Häftlinge soll ein transparenter Mechanismus zur Meldung von Misshandlungen bei Festnahme, Befragung und Inhaftierung geschaffen werden. Bei Beschwerden sollen gegen die Verantwortlichen vor ordentlichen Gerichten faire Verfahren eingeleitet werden.  

Die neu geschaffenen Gerichte sollen das syrische Recht anwenden und dies, wo nötig, ändern, um es in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen zu bringen. Alle Änderungen an syrischen Gesetzen sollen zügig verkündet und verbreitet werden.

Die Asajisch und die YPG sollen die Rekrutierung von Minderjährigen einstellen und alle Kinder in ihren Reihen entlassen.

„Die kurdische Führung im Norden Syriens kann mehr tun, um die Rechte aller Menschen auf ihrem Gebiet – Kurden, Araber, syrische Christen und andere – zu schützen“, so Houry. „Auch eine Übergangsverwaltung soll alle Gruppen integrieren und kritische Meinungen respektieren.“

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