„Die Behauptungen Bahrains und seiner Verbündeten, dass die Behörden Häftlinge nicht länger foltern, sind einfach nicht glaubhaft“, so Joe Stork, stellvertretender Leiter der Abteilung Naher Osten. „Alle verfügbaren Belege sprechen dafür, dass diese neuen Einrichtungen nicht effektiv gegen das vorgegangen sind, was in dem BICI -Bericht als „Kultur der Straffreiheit” unter den Sicherheitskräften beschrieben wird.“
International beteuert allen voran Großbritannien, dass Bahrain seine Sicherheitskräfte und die Mechanismen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, reformiert hat, so wie es die Untersuchungskommission gefordert hatte. Human Rights Watch zufolge funktionieren diese Mechanismen aber nur äußerst mangelhaft.
Sowohl 2012 als auch 2013 verschob Bahrain den angesetzten Besuch des UN-Sonderberichterstatters über Folter auf unbestimmte Zeit.
Human Rights Watch führte Interviews mit zehn Häftlingen, die berichteten, seit 2012 im Interior Criminal Investigations Directorate (CID) des Innenministeriums und auf Polizeirevieren zwangsverhört worden zu sein. Zu den Interviewten gehörten auch vier ehemalige Insassen des Jaw-Gefängnisses, die sagten, von den Behörden im März 2015 gefoltert worden zu sein.
dass die nationale Sicherheitsbehörde und das Innenministerium „bei einer großen Anzahl von Häftlingen, die sich in ihrem Gewahrsam befanden, einer systematischen Praxis von psychischer und körperlicher Misshandlung folgten, die in vielen Fällen Folter gleichkam“.
Die Empfehlungen der BICI veranlassten die Regierung seit 2012 zur Gründung von drei neuen Institutionen: das Amt des Ombudsmannes im Innenministerium, eine Sonderermittlungseinheit (engl. Special Investigations Unit, kurz: SIU) bei der Generalstaatsanwaltschaft und die Kommission für die Rechte von Häftlingen (engl. Prisoners and Detainees Rights Commission, kurz: PDRC). Diese erhielten den gemeinschaftlichen Auftrag, der Folter bei Verhören und in Hafteinrichtungen ein Ende zu setzen.
Diese Institutionen stellen jedoch kaum Informationen über Beschwerden, Ermittlungen und Strafverfolgung zur Verfügung. Seit Bahrain Anfang 2012 die institutionellen Reformen angekündigt hat, ist es erst zu einer Strafverfolgung wegen Folter gekommen. Und niemand wurde bis jetzt im Zusammenhang mit den politischen Unruhen in Bahrain verfolgt.
Der Einsatz der von Häftlingen beschriebenen Praktiken verstößt gegen die nationalen Gesetze in Bahrain ebenso wie gegen die Verpflichtungen des Landes als Mitglied des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention) und andere internationale Abkommen.
Bahrain soll eine sofortige und offene Einladung an den UN-Sonderberichterstatter gegen Folter aussprechen, so dass dieser das Land besuchen kann. Hierbei soll auch ungehinderter Zugang zu Häftlingen und allen Hafteinrichtungen gewährt werden, so Human Rights Watch. Bahrain soll die Unabhängigkeit des Ombudsmannes und des PDRC sicherstellen, indem diese vom Innenministerium losgelöst werden. Zudem sollen Schritte unternommen werden, um die Unabhängigkeit der SIU von der Generalstaatsanwaltschaft zu gewährleisten. Diese hat bislang die Verantwortlichen für Folter nicht zur Rechenschaft gezogen.
Zudem empfahl Human Rights Watch der Regierung, ein ziviles Aufsichtskomitee zu gründen mit angesehenen, unabhängigen Experten, um die Arbeit der SIU zu untersuchen und ihre Unabhängigkeit vom Innenministerium und der Staatsanwaltschaft sicherzustellen.
„Seit den friedlichen Antiregierungs-Protesten 2011, auf die die Behörden mit brutaler und tödlicher Gewalt reagiert haben, kam es unter der Regierung Bahrains zu einer Inhaftierungskampagne, die die pro-demokratische Bewegung des Landes stark geschwächt hat“, so Stork. „Bahrain kann nicht behaupten, Fortschritte beim Thema Folter zu machen, wenn es den Anti-Folter-Institutionen an Unabhängigkeit und Transparenz fehlt. Auch müssen endlich ernsthafte Schritte unternommen werden, um die Verantwortlichen für die Misshandlung von Häftlingen zur Rechenschaft zu ziehen.“