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(Paris) – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, indem es Frankreichs pauschales Verbot des Tragens von Vollverschleierung bestätigt, beschneidet die Rechte muslimischer Frauen, so Human Rights Watch heute. Das Verbot beeinträchtigt die Rechte von Frauen auf Religions- und Glaubensfreieheit und auf Selbstbestimmung.

„Es ist schade, dass der Europäische Gerichtshof das pauschale Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bestätigt hat“, so Izza Leghtas, Expertin für Westeuropa bei Human Rights Watch. „Verbote wie diese beschneiden die Rechte der Frauen, die den Schleier freiwillig tragen, und tun gleichzeitig wenig um diejenigen zu schützen, die gezwungen werden sich zu verhüllen. Frankreichs Gesetz verletzt genauso die Rechte von Frauen wie Gesetze in anderen Ländern, die vorschreiben wie sich Frauen zu kleiden haben.“

Seit Frankreich das Verschleierungs-Gesetz im Jahr 2010 erlassen hat kritisieren Human Rights Watch und andere, dass die Regelung die Religions- sowie Meinungsfreiheit derjenigen beschneidet, die freiwillig eine Niqab oder Burka tragen und dass sie diskriminierend ist. Ähnliche Verschleierungsverbote gibt es in Belgien und in mehreren Städten in Katalonien, Spanien.

Verbote dieser Natur – egal ob sie neutral formuliert sind oder explizit auf muslimische Verschleierung abzielen – betreffen überwiegend muslimische Frauen und verletzen das Recht nicht auf Grundlage des Geschlechts  und der Religion diskriminiert zu werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat früher bereits Einschränkungen des Tragens religiöser Kleidung in Bezug auf Kopftücher in Bildungseinrichtungen in der Türkei und der Schweiz für rechtens erklärt. Mit dem Urteil der Großen Kammer im Fall S.A.S gegen Frankreich bezieht der Gerichtshof zum ersten Mal Stellung zur Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Das Gericht lehnte zwar das Argument der französischen Regierung ab, dass ein Vollverschleierungsverbot notwendig für die Gewährleistung von Sicherheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau sei. Es urteilte aber, dass ein Verbot für das unklar formulierte Ziel des „Zusammenlebens“ gerechtfertigt sei. Damit griff das Gericht das Argument Frankreichs auf, dass eine Vollverschleierung die zwischenmenschliche Interaktion behindere.

In einer abweichenden Meinung lehnte eine Minderheit der Richter das Argument ab, dass ein Vollverschleierungsverbot ein legitimes Ziel verfolgt und befand, dass das Verbot in dieser Form zu weit führte und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei. Die Richter sagten, dass die Entscheidung des Gerichtes „konkrete Menschenrechte, die in der Europäischen Konvention festgehalten sind, zugunsten abstrakter Prinzipien opfere.“

Der Fall war von S.A.S, einer muslimischen Französin, die manchmal einen Niqab trägt, d.h. einen Schleier, der bis auf die Augen auch das Gesicht bedeckt, vor Gericht gebracht worden. Sie beklagte, dass Frankreichs Verschleierungsverbot ihre persönlichen Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit sowie auf Privatleben beschneide. Sie argumentiert außerdem, dass das Verbot diskriminierend auf der Grundlage von Geschlecht, Religion und ethnischer Herkunft sei.

Frankreich hat das Verschleierungsgesetz inmitten einer aufgeheizten Debatte um Säkularisierung, Frauenrechte und Sicherheit im Oktober 2010 eingeführt. Das Gesetz kriminalisiert das Tragen in der Öffentlichkeit von Kleidung mit dem Ziel das Gesicht zu verbergen und bestraft einen Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro und/oder einem verpflichtenden Kurs in „Staatsbürgerschaft“. Außerdem ahndet das Gesetz richtigerweise das Erzwingen von Verschleierung, welches mit bis zu einem Jahr Haftstrafe und 30.000 Euro Geldstrafe belegt ist, bzw. zwei Jahren Haft und 60.000 Euro Geldstrafe, wenn die gezwungene Person minderjährig ist. Das Gesetz trat im April 2011 in Kraft.

Laut dem französischen „Observatorium für Sekularität“ (Observatoire de la laïcité) – eine Institutionen, die die Regierung zu Sekularitätsfragen berät - wurden zwischen April 2011, als das Verbot in Kraft trat, und Februar 2014 594 Frauen mit Bußgeldern für das Tragen einen Vollschleiers belegt, viele von ihnen mehrmals.

Ein gängiges Argument für das Verbot, das vom Gericht jedoch abgelehnt wurde, ist die Emanzipation der Frauen, die zur Vollverschleierung gezwungen werden. Allerdings kann das Verbot für Frauen, die tatsächlich dazu gezwungen sind sich voll zu verschleier, den Effekt haben, dass sie an ihr zu Hause gebunden sind und weiter von der Gesellschaft isoliert werden, da sie daran gehindert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, öffentliche Gebäude zu betreten, oder einfach auf der Straße zu laufen.

Für die vielen Frauen, einschließlich „S.A.S“, die sich entschließen die Vollverschleierung als Zeichen ihres Glaubens zu tragen, sollte gelten dass sie dies tun dürfen ohne gegen gängige Gesetze zu verstoßen.

Frankreich hat sich durch Zugehörigkeit zur europäischen Menschenrechtskonvention und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und persönliche Freiheitsrechte für alle Menschen in seinem Territorium zu gewähren und zu schützen. Während die Konvention und der Pakt bestimmte Einschränkungen zulassen, gelten diese nur, wenn sie unerlässlich sind und einem legitimen Zweck dienen, so wie der Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ornung. Zudem müssen die Maßnahmen proportional sein. Human Rights Watch behält den Standpunkt bei, dass ein pauschales Verbot, so wie das in Kraft in Frankreich, nicht proportional ist.

Ein Kernbestandteil des Rechtes auf freie Meinungsäußerung ist, dass es auch das Recht auf provokante, schockierende oder verstörende Meinungen beinhaltet. Wie zwei abweichende Richter feststellten, „Es gibt kein Recht darauf nicht schockiert oder provoziert zu werden von anderen Modellen kultureller oder religiöser Identität, selbst wenn sie weit entfernt vom traditionellen französischen oder europäischen Lebensstil sind.“

Obwohl das Verbot des Tragens in der Öffentlichkeit von „Kleidungsstücken, die das Gesicht verdecken“ neutral erscheinen mag, betrifft es tatsächlich vor allem Mulsimische Frauen die einen Niqab oder eine Burqa tragen und ist damit diskriminierend. Es ist erschreckend, dass das Gericht die negativen Konsequenzen des Verbots für muslimische Frauen anerkennt und das Gesetz trotzdem als rechtmäßig ansieht.

Auch internationale Menschenrechtsexperten verurteilen pauschale Verbote von Niqab oder Burqa. Thomas Hammarberg, der frühere Menschenrechtsbeauftragte des Europarates, nennt ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung eine „unkluge Invasion der individuellen Privatssphäre.“ Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich ebenfalls gegen derartige Verbote ausgesprochen. Sie warnt vor gegenteiligen Auswirkung auf Frauen, die an ihr Hasu gebunden wären und von Bildungseinrichtungen und öffentlichen Orten ausgeschlossen würden.

Human Rights Watch hat sich ebenfalls gegen Gesetze und Leitlinien in Ländern wie Saudi Arabien, dem Iran und Afghanistan unter dem Einfluss der Taliban ausgesprochen, da sie Frauen dazu zwingen ihr Haar oder Gesicht zu verschleiern und ihnen damit das Recht auf persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Glaubens- und Religionsfreiheit nehmen.

Frankreich sollte die Kriminalisierung von Frauen beenden, die sich selbt entschließen ihr Gesicht zu verschleiern und sollte diejenigen schützen, die zur Verschleierung gezwungen werden, ohne sie vom öffentlichen Leben auszuschließen.

„Sowohl in Frankreich als auch im Rest der Welt sollten Frauen das Recht haben, sich zu kleiden wie sie möchten“, sagt Leghtas. „Dazu gehört auch die Entscheidung eine Vollverschleierung zu tragen oder nicht – egal, was andere denken.“

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