(New York) – Syrische Regierungstruppen haben in den letzten drei Wochen Bomben- und Artillerieangriffe gegen oder in der Nähe von mindestens zehn Bäckereien in der Provinz Aleppo durchgeführt. Dabei wurden Dutzende Zivilisten, die auf Brot warteten, verstümmelt oder getötet, so Human Rights Watch.
Die Angriffe wurden bestenfalls rücksichtslos und willkürlich verübt. Die Anzahl und der immer gleiche Ablauf der Attacken lässt jedoch vermuten, dass die Regierungstruppen gezielt Zivilisten angriffen. Sowohl rücksichtslose, willkürliche Angriffe als auch gezielte Attacken gegen Zilisten sind Kriegsverbrechen.
Ein Angriff am 16. August 2012 innerhalb der Stadt Aleppo tötete knapp 60 Menschen und verletzte mehr als 70 weitere. Ein anderer Angriff am 21. August forderte mindestens 23 Menschenleben und verletzte 30 Personen teilweise schwer.
„Jeden Tag stehen die Bewohner Aleppos in Warteschlangen, um Brot für ihre Familien zu holen, und werden dabei von Granat- und Bombensplitter der Regierungstruppen durchsiebt“, so Ole Solvang, Experte für Krisengebiete von Human Rights Watch, der gerade aus Aleppo zurückkam. „Zehn Bäckereien sind kein Zufall mehr – sie nehmen keinerlei Rücksicht auf Zivilisten. Es sieht eher so aus, als würden Zivilisten sogar gezielt ins Visir genommen."
Human Rights Watch-Mitarbeiter besuchten sechs der angegriffenen Bäckereien und sprachen mit Augenzeugen:
Human Rights Watch hat verlässliche Information über vier weitere Angriffe gesammelt:
Nach wochenlangen Kämpfen zwischen den Regierungstruppen und der Freien Syrischen Armee (FSA) gibt es in der Provinz Aleppo kaum mehr Mehl und viele Bäckereien mussten schließen. Daher bildeten sich vor den noch geöffneten Bäckereien oft lange Warteschlangen.
In allen von Human Rights Watch dokumentierten Fällen, mit der einzigen Ausnahme des Angriffs auf die Manbij-Bäckerei, griffen die Regierungstruppen an, als Anwohner vor den Bäckereien warteten. Die Angriffe – mit Granten, Raketen und Bomben – fanden in der Nähe der Warteschlangen statt, und Granatsplitter trafen die wartenden Zivilisten und töteten sowie verwundeten Dutzende. Nur selten retteten sich die Menschen vor den Angriffen, als sie die Kampfjets kommen hörten.
Augenzeugen aller Angriffe berichteten Human Rights Watch, dass die Regierung keinerlei Warnung gab.
Die zehn Bäckereien befanden sich in Stadtteilen oder Städten, wo keine Kämpfe vor oder während dieser Angriffe stattfanden. In den meisten Fällen waren nur einige FSA-Kämpfer bei den Bäckereien, um für Ordnung zu sorgen und bei der Brotverteilung zu helfen, so die Augenzeugen. Die FSA-Kämpfer wurden jedoch so gut wie nie durch die Angriffe verletzt.
Nur einmal war eine FSA-Einrichtung knapp 150 Meter von einer Bäckerei entfernt. Sie wurde durch den Angriff aber nicht beschädigt. In den anderen fünf Fällen, die Human Rights Watch untersuchte, befanden sich außer einigen FSA-Kämpfern, die für Ordnung sorgten, keinerlei militärische Ziele in der angegriffenen Gegend.
Die Anwesenheit einiger FSA-Kämpfer bei den Bäckereien rechtfertigt gemäß internationalen Standards diese Attacken nicht, da eine erhebliche Anzahl Zivilisten vor Ort war. Die Regierung hat offensichtlich nicht versucht, nur die Kämpfer zu attackieren oder die zivilen Opfer so gering wie möglich zu halten. In einigen Fällen überflog ein Helikopter das Gebiet vor den Angriffen. Die Anwesenheit von Zivilisten muss also bekannt gewesen sein.
Einer der verheerensten Angriffe war jener am 16. August 2012 im Stadtteil Qadi Askar im Zentrum von Aleppo. Gegen 5:45 Uhr am Morgen schlugen ein oder zwei Artilleriegranaten auf einem Platz nahe einer FSA-Basis, nur 150 Meter von einer Bäckerei entfernt, ein. Der Angriff beschädigte weder die Basis noch wurden FSA-Kämpfer verletzt. Fünfzehn Minuten später schlugen drei weitere Granaten innerhalb kürzester Zeit in der Gegend ein. Jede von ihnen in einem immer kleineren Radius um die Bäckerei, wo Hunderte Menschen auf Brot warteten.
Die dritte Granate traf die Straße nur einige Meter von der Bäckerei entfernt und durchsiebte die wartenden Menschen mit Splittern. Die genauer Anzahl der Opfer ist schwer zu prüfen, aber von Human Rights Watch gesichtete Unterlagen aus dem Dar Al Shifaa-Krankenhaus, das die meisten Opfer aufnahm, zeugen von 49 identifizierten und 11 unbekannten Todesopfern sowie 76 Verletzten.
Am 21. August wurde eine Bombe aus einem Helikopter auf eine Warteschlange vor der Aqyoul-Bäckerei in Bab al-Hadid in Aleppo geworfen. Mindestens 23 Menschen wurden getötet, mehr als 30 weitere wurden verletzt. “Fais”, ein 44-jähriger Schneider, der bei dem Angriff verletzt wurde, berichtete Human Rights Watch:
Ich stand in der Nähe der Eingangstür der Bäckerei, als die Bombe einschlug – Ich habe meinen Kopf mit meinen Händen geschützt und bin um mein Leben gerannt. Ich habe mich in einen Laden gleich nebenan gerettet und erst da merkte ich, dass ich verletzt war – meine Seite und mein linker Arm.
Überall waren schwarzer Rauch und Glasscherben. Die Bombe schlug an der Straßenecke ein und die Splitter flogen direkt in die Warteschlange – jeder, der immer noch dort stand, wurde entweder getötet oder schwer verwundet. Ich sah einen Mann am Boden, ihm fehlte ein Bein, einem anderen fehlte ein Arm. Dann sah ich einen 16-jährigen Jungen, den ich kannte, Rafat Makik Halak, ohne Kopf... Einer meiner Cousins, Ahmed, verlor seinen Arm und sein Bein und starb anschließend. Meine Schwester, die auch verletzt wurde, ist immer noch im Krankenhaus.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet Angriffe auf Zivilisten, zivile Ziele oder wahllose Attacken. Es verpflichtet die Konfliktparteien, während militärischer Operationen sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung geschont wird und alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, damit einhergehende Opfer unter der Zivilbevölkerung vermieden oder zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. Deshalb muss alles unternommen werden, um sicherzustellen, dass sich die Angriffe gegen militärische und nicht zivile Ziele richten. Zudem soll vor Angriffen wirksam gewarnt werden, soweit dies die Umstände zulassen.
Militärische Befehlshaber sollen Angriffe so planen, dass militärische Ziele getroffen werden und der damit einhergehenden Schaden für Zivilisten so gering wie möglich gehalten wird. Wenn Waffen so ungenau sind, dass sie nicht gegen militärische Ziele gerichtet werden können, ohne erheblichen Schaden unter der Zivilbevölkerung anzurichten, sollen sie nicht eingesetzt werden. Angriffe, die das Prinzip der Verhätnismäßigkeit verletzten, sind ebenfalls verboten. Ein Angriff ist unverhältnismäßig, wenn die zu erwartenden zivilen Opfer und Schäden größer sind als der konkrete und direkte militärische Vorteil des Angriffs.
Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts, einschließlich gezielte, willkürliche und unverhältnismäßige Angriffe, die zivile Opfer fordern und mit krimineller Absicht begangen werden, d.h. willentlich oder rücksichtslos, sind Kriegsverbrechen.
Befehlshaber oder zivile Anführer können für Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie diese angeordnet, unterstützt oder in einer anderen Art und Weise dazu beigetragen haben. Auch das Prinzip der Befehlsverantwortung gilt, wenn die Befehlshaber von den Kriegsverbrechen wussten oder hätten wissen müssen und keine ausreichenden Maßnahmen veranlasst haben, um diese zu verhindern oder die Verantwortlichen zu bestrafen.
Die zehn Bäckereien versorgten die Zivilbevölkerung mit Brot und waren ganz klar zivile Ziele, so Human Rights Watch.
„Wenn ein Pilot bewusst Raketen auf wartende Zivilisten vor Bäckereien abschießt oder wenn ein Befehlshaber einen solchen Befehl gibt, müssen diese strafrechtlich verfolgt werden“, so Solvang.
Human Rights Watch fordert Russland und China auf, nicht weiterhin den UN-Sicherheitsrat daran zu hindern, Zivilisten in Syrien zu schützen. Der Sicherheitsrat soll die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof überweisen, ein Waffenembargo gegen die syrische Regierung verhängen und gezielte Sanktionen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen beschließen.