(New York) – In Afghanistan haben die Taliban seit ihrer erneuten Machtübernahme vor fünf Jahren eine der schlimmsten Menschenrechtskrisen der Welt zementiert und die Rechte von Frauen und Mädchen systematisch ausgehöhlt, erklärte Human Rights Watch heute und veröffentlichte eine Zeitleiste mit einem Überblick über Menschenrechtsverletzungen der letzten fünf Jahre. Hinzu kommt eine verheerende humanitäre Krise: Fast 40 Prozent der afghanischen Bevölkerung benötigen dringend humanitäre Hilfe.
Seit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 haben die Taliban-Behörden weitreichende Einschränkungen der Rechte von Frauen auf Arbeit, Bewegungsfreiheit und Teilhabe am öffentlichen Leben verhängt – als Teil eines umfassenderen Systems, das auf soziale Kontrolle und die Unterdrückung jeglicher Opposition abzielt. Die Sittenpolizei der Taliban hat Razzien an Arbeitsplätzen durchgeführt, öffentliche Räume überwacht und Frauen willkürlich wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleiderordnung festgenommen. Afghanistan ist nach wie vor das einzige Land der Welt, in dem Mädchen der Zugang zu Bildung über die sechste Klasse hinaus verwehrt wird.
„Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban zeigen sich die verheerenden Folgen von Straflosigkeit deutlicher denn je“, sagte Fereshta Abbasi, Afghanistan-Expertin bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten über bloße Erklärungen ihrer Besorgnis hinausgehen und auf Gerechtigkeit für schwere Verbrechen in Afghanistan drängen, einschließlich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung.“
Die jüngsten Gesetze der Taliban haben die Unterdrückung weiter festgeschrieben. Am 4. Januar 2026 erließen die Taliban eine Strafprozessordnung, die Muslime ausschließlich als Anhänger der Hanafi-Rechtsschule definiert und andere religiöse Gruppen, darunter schiitische Muslime, als sog. „Ketzer“ brandmarkt. Sie sieht strenge Strafen vor, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen. Ein neues Gesetz über die Predigt verschärft die Kontrolle über die Religionsausübung weiter und verpflichtet Geistliche, sich ausschließlich an die Hanafi-Rechtslehre zu halten. Beide Bestimmungen zementieren religiöse Diskriminierung im afghanischen Rechtsrahmen.
Die Strafprozessordnung erkennt nun nur noch „übermäßige“ Schläge als häusliche Gewalt gegen Frauen an, wodurch Überlebenden anderer Formen von Missbrauch keine Wege zur Gerechtigkeit offenstehen und der rechtliche Schutz für Frauen und Mädchen weiter ausgehöhlt wird. Ein Dekret zur gerichtlichen Trennung von Ehepartnern hebt ein Mindestalter für die Eheschließung von Mädchen auf und erhöht damit das Risiko von Kinderheirat erheblich.
Die Behörden haben zudem die Einschränkungen der Meinungsfreiheit verschärft und lokale Medien zensiert. Journalist*innen, Frauenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und andere Kritiker*innen waren mit Repressionen wie willkürlichen Verhaftungen, Folter und anderen Misshandlungen konfrontiert.
Die humanitäre Krise in Afghanistan hat sich verschärft, da die Geberländer ihre Finanzhilfe stark gekürzt haben. Mehr als 17 Millionen Menschen, 40 Prozent der Bevölkerung, werden voraussichtlich von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sein, während der humanitäre Hilfsplan der Vereinten Nationen nach wie vor stark unterfinanziert ist. Drastische Kürzungen der Auslandshilfe aus den Vereinigten Staaten sowie Kürzungen durch das Vereinigte Königreich und andere Geberländer haben humanitäre Organisationen gezwungen, Programme einzustellen und ihre Dienste einzuschränken. Die von den Taliban auferlegten Beschränkungen für weibliche Hilfskräfte, darunter die Auflage, dass sie von einem männlichen Vormund begleitet werden müssen, haben den Zugang von Frauen zu Existenzgrundlagen und humanitärer Hilfe noch weiter eingeschränkt.
Iran und Pakistan haben Millionen Afghan*innen zur Rückkehr in ihr Land gezwungen. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebeflüge im August 2024 hat Deutschland trotz der ernsthaften Risiken, denen zurückgekehrte Afghan*innen weiterhin schutzlos ausgesetzt sind, aktiv eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan vorangetrieben. Am 22. Juni empfingen Vertreter der Europäischen Union erstmals eine Taliban-Delegation in Brüssel, um Migrationsfragen zu besprechen. Kein Land sollte Afghan*innen abschieben, denen Verfolgung, willkürliche Inhaftierung, Folter oder andere schwerwiegende Schäden drohen.
Erneute Kämpfe entlang der Grenze mit Pakistan haben Hunderte von zivilen Opfern gefordert. Am 16. März wurden bei einem pakistanischen Luftangriff auf das Omid-Drogenrehabilitationszentrum in Kabul nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 269 Zivilist*innen getötet und mehr als 122 verletzt.
Am 6. Oktober 2025 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Resolution zur Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung vergangener und andauernder Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan durch alle Beteiligten, einschließlich der ehemaligen Regierung und internationaler Streitkräfte. Regierungen sollten sicherstellen, dass der neue Mechanismus voll funktionsfähig wird und über die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Mandats verfügt, und gleichzeitig andere Bemühungen zur Rechenschaftspflicht unterstützen, darunter die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs und nationale Verfahren im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit.
„Die afghanische Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, muss die seit fünf Jahren andauernde Unterdrückung und Missbrauch erdulden“, sagte Abbasi. „Die internationale Reaktion sollte endlich dem Ausmaß der Krise gerecht werden, indem Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt, gefährdete Afghaninnen und Afghanen geschützt und die humanitäre Finanzierung für Afghanistan aufrechterhalten werden.“