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Flaggen der Europäischen Union flattern vor dem Hauptsitz der EU Kommission in Brüssel, Belgien, 28. Oktober 2015.  © 2015 Reuters

(Brüssel) - Die Europäische Union soll dringend einen stabilen Mechanismus schaffen, der den Zugang der Mitgliedstaaten zu Geldern davon abhängig macht, ob das jeweilige Land die EU-Kernverpflichtungen einhält, so Human Rights Watch heute. Deutschland, das bis Dezember 2020 die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, und andere EU-Länder sollen durch ein effektives System verhindern, dass menschenrechtsverletzende EU-Regierungen ihren Zugang zu EU-Mitteln ausnutzen und die Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land missachten.

„Ohne einen effektiven Kontrollmechanismus können EU-Gelder missbraucht werden und auch für Betrugs- oder Korruptionszwecke durch Regierungen von Mitgliedstaaten benutzt werden“, sagte Lotte Leicht, EU-Direktorin bei Human Rights Watch. „Die EU-Mitgliedstaaten sollen endlich auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2018 hin handeln. Sie sollen ein glaubwürdiges Instrument schaffen, um den Zugang zu Geldern von der Achtung der Rechtsstaatlichkeit im jeweiligen Land abhängig zu machen.“

Am 21. Juli 2020 erzielten die Staats- und Regierungschefs eine Einigung über den Siebenjahreshaushalt der EU und das Covid-19-Konjunkturprogramm. Sie einigten sich auch darauf, einen Prozess zum Schutz des Haushalts vor Verstößen gegen zentrale EU-Prinzipien einzurichten. Die Einzelheiten des Plans, der auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission von 2018 basiert, können jedoch noch von den EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden.

In ihrem Vorschlag von 2018 empfahl die Europäische Kommission ein System zur Aussetzung, Reduzierung oder Beschränkung des Zugangs zu EU-Mitteln im Verhältnis zu den festgestellten Verstößen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die EU-Staaten. Zu den Schlüsselfragen, die während der bevorstehenden Verhandlungen geklärt werden müssen, gehören die Mehrheit, welche die Mitgliedstaaten benötigen, um die von der Kommission vorgeschlagenen Entscheidungen im Rahmen des Systems zu billigen oder abzulehnen. Auch der Umfang der Verstöße, die derartige Maßnahmen zur Folge haben können, muss erst noch geklärt werden.

Durch die Anzahl der erforderlichen Stimmen, die den Prozess im EU-Rat auslösen können, soll verhindert werden, dass einige wenige menschenrechtsverletzende Regierungen sich gegenseitig schützen oder begründete Entscheidungen der EU-Kommission ablehnen können, nach welchen Verstöße einer Regierung gegen die EU-Werte schwerwiegend genug sind, um eine Kürzung oder Aussetzung der Finanzierung zu rechtfertigen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen den Vorschlag der EU-Kommission unterstützen, dass der EU-Rat Entscheidungen zur Kürzung von Mitteln nur mit qualifizierter Mehrheit ablehnen kann. Dies würde einen ausreichenden Schutz vor unverhältnismäßigen Entscheidungen bieten und gleichzeitig den Prozess vor politischer Mauschelei schützen.

Der Prozess soll sicherstellen, dass ein breites Spektrum von Verstößen gegen die demokratischen Werte der EU die Europäische Kommission dazu veranlassen kann, den EU-Mitgliedstaaten die Kürzung von Mitteln zu empfehlen. Zu diesen Verstößen sollen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sowie die staatliche Einmischung in die Medien und die Zivilgesellschaft gehören. Der Prozess soll auch darauf abzielen, dass EU-Mittel nicht für  eine Politik der Intoleranz oder Diskriminierug, auch nicht gegen Frauenrechte sowie die Rechte von LGBT-Menschen und anderen Minderheiten, verwendet werden.

Der Prozess soll jedoch EU-Bürger nicht für die Handlungen ihrer Regierungen bestraften, indem etwa ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte negativ beeinflusst werden. Die Kommission soll die Auswirkungen auf die Menschenrechtslage prüfen, um zu bewerten, inwieweit das Risiko besteht, dass die Rechte Einzelner verletzt werden könnten. Zudem sollen Mittel umverteilt und nicht gekürzt werden, damit die Rechte der Begünstigten nicht beeinträchtigt werden.

Im August 2020 drohten ungarische Beamte damit, die Unterstützung ihres Landes für den EU-Haushalt zurückzuhalten, sollte der Plan, die EU-Finanzierung an die Rechtsstaatlichkeit zu binden, nicht verworfen werden.

Ungarn gehört zu den größten Pro-Kopf-Empfängern von EU-Geldern. Polen wiederum ist der größte Nettoempfänger insgesamt. Diese zwei Länder sind aber auch die einzigen, die sich aktuell einer Prüfung im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 unterziehen müssen. Diese EU-Vertragsbestimmung befasst sich mit Regierungen, welche die Werte der EU missachten und deren Stimmrechte im EU-Rat daher ausgesetzt werden können.

Die ungarische Regierung schränkt die Arbeit von unabhängigen Nichtregierungsorganisationen sowie deren Zugang zu Finanzmitteln ein. Gleiches gilt für den Medienpluralismus im Land. Die Regierung drängte eine bedeutende Universität aus dem Land und schränkt die akademische Freiheit in anderen Institutionen weiterhin ein. Die polnische Regierung untergrub die Unabhängigkeit der Justiz derart drastisch, dass einige EU-Länder es ablehnen, Verdächtige nach Polen auszuliefern. Gewählte Volksvertreter haben ihre Hetzkampagnen gegen Frauenrechte und LGBT-Menschen verstärkt, was im Widerspruch zu den EU-Grundsätzen der Toleranz und Nichtdiskriminierung steht.

Am 26. August schrieben wichtige politische Fraktionen im Europäischen Parlament einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel als Vorsitzende des Landes, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, sowie an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Darin wiederholten sie ihre Forderungen nach einem starken Konditionalitätssystem, das die „umgekehrte qualifizierte Mehrheit“ im Rat aufrechterhält. Nach dieser Regel sollten Staaten, die sich gegen Vorschläge zur Kürzung von Mitteln aussprechen, eine Mehrheit bilden, um die Entscheidungen der Kommission kippen zu können. 

Die Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der EU am 16. September noch einmal bestätigt, welch wichtige Rolle die Rechtsstaatlichkeit für die Kommission spielt. Zudem hat sie sich dazu bekannt, dass Gelder aus dem EU-Budget vor Betrug, Korruption und Interessenskonflikten geschützt sein müssten. 

Bundeskanzlerin Merkel und die Staats- und Regierungschefs der anderen EU-Mitgliedstaaten sollen den Erpressungsversuchen Ungarns nicht nachgeben. Sie sollen vielmehr ein System sichern, das starke rechtsstaatliche Bedingungen im EU-Haushalt festlegt und so einen wirksamen Prozess unterstützen, der die Rhetorik über die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit auch praktisch umsetzt.

„Die autoritären Tendenzen in Ungarn und Polen repräsentieren weder das, was in den europäischen Verträgen geschrieben steht, noch die Politik, für welche die europäischen Steuerzahler zu zahlen bereit waren“, sagte Leicht. „Merkel und andere EU-Staats- und Regierungschefs sollen für die Grundwerte der EU eintreten und dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werte angreifen, mit spürbaren Konsequenzen zu rechnen haben“, sagte Leicht.
 

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