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Iran: Anhaltende Kampagne rechtswidriger Hinrichtungen von Demonstrant*innen

Dutzende in unmittelbarer Lebensgefahr; internationale Maßnahmen dringend erforderlich

Der Mund einer Person, der mit Klebeband mit der Aufschrift „Nein zu Hinrichtungen im Iran" zugeklebt ist, in Paris, Frankreich, am 31. Januar 2026. © 2026 Daniel Perron/Hans Lucas/AFP via Getty Images
  • Innerhalb von nur fünf Monaten, zwischen dem 18. März und Ende August 2026, verkündeten die iranischen Behörden die Hinrichtung von 29 Personen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten. Diese Hinrichtungen waren rechtswidrig und verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Mehrere der hingerichteten Demonstranten waren Jugendliche im Alter von 18 und 19 Jahren. Dutzenden Weiteren droht die unmittelbare Hinrichtung. Mehrere Menschen wurden öffentlich hingerichtet, um unter der Bevölkerung noch mehr Angst zu schüren, was eine massive Eskalation darstellt.
  • Den Hinrichtungen gingen grob unfaire und summarische Gerichtsverfahren voraus. Bei den Fällen, die im Zusammenhang mit den Protesten standen, lagen gut fünf Wochen bis zu weniger als acht Monate zwischen der jeweiligen Festnahme und der Hinrichtung. In der Mehrzahl der Fälle wurden keine Vorwürfe wegen Tötungsdelikten erhoben; die Demonstrant*innen wurden aufgrund vager Vorwürfe im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit verurteilt und wegen Handlungen wie der angeblichen Beschädigung von öffentlichem Eigentum, des Werfens von Steinen oder des Eindringens in Regierungsgebäude hingerichtet.
  • Es sind dringend koordinierte diplomatische Maßnahmen der UN-Mitgliedstaaten erforderlich, unter anderem um den Einsatz von Maßnahmen wie dem Weltrechtsprinzip zu fördern, damit die Verantwortlichen für schwere internationale Verbrechen, darunter Folter und gewaltsames Verschwindenlassen, zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beirut, 10. September 2026) – Die iranischen Behörden richten jede Woche rechtswidrig Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen hin – ein unerbittlicher Angriff auf das Recht auf Leben, erklärten Human Rights Watch und das Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights in Iran heute.  

Zwischen dem 18. März und Ende August 2026 haben die Behörden nach grob unfairen Gerichtsverfahren mindestens 59 Männer willkürlich aufgrund politisch motivierter und vager Vorwürfe bezüglich der nationalen Sicherheit hingerichtet. Darunter sind mindestens 29 Menschen, die im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 festgenommen wurden, sowie mindestens drei, die Berichten zufolge im Zusammenhang mit den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten („Frau, Leben, Freiheit“) von 2022 festgenommen wurden. Einige von ihnen waren 18- oder 19-jährige Jugendliche, viele weitere waren Anfang 20. Fünf wurden öffentlich hingerichtet, was gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstößt.  

„Tag für Tag schicken die iranischen Behörden Demonstranten, darunter auch Jugendliche, auf der Grundlage von durch Folter erzwungenen ‚Geständnissen‘ und nach grob unfairen Verfahren, die zu kurz sind, um die Schuld eines Angeklagten selbst bei einem geringfügigen Vergehen festzustellen, geschweige denn bei Kapitalverbrechen, aufs Schafott“, sagte Bahar Saba, leitende Iran-Expertin bei Human Rights Watch. „Die Botschaft der Regierung lautet ganz klar: Auf Proteste wird mit brutaler Gewalt reagiert, sei es durch Schüsse auf den Straßen oder durch öffentliche Hinrichtungen nach Schauprozessen.“  

Human Rights Watch und das Boroumand Center haben Beweismaterial zu den Fällen von Menschen geprüft, die zwischen dem 18. März und Ende August 2026 hingerichtet wurden, sowie zu Personen, die zum Tode verurteilt wurden oder denen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten die Todesstrafe droht. Die Organisationen sprachen mit zwölf Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, ehemalige Zellengenoss*innen und andere gut informierte Quellen. 

Die Forschenden untersuchten zudem Sprachnachrichten von Inhaftierten, diverse Tonaufnahmen und Transkripte von Interviews, die von Menschenrechtsverteidiger*innen geführt und den Organisationen zur Verfügung gestellt wurden, sowie amtliche Erklärungen und Hinrichtungsankündigungen, unter anderem durch die offizielle Nachrichtenagentur der Justiz, Berichte staatlicher Medien, Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Gerichtsurteile von drei Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Die Organisationen werteten zudem mehrere Videos mit erzwungenen „Geständnissen“ von Personen aus, die später hingerichtet wurden und deren Hinrichtung in den staatlichen Medien ausgestrahlt wurde.  

Schnellverfahren, durch Folter erzwungene „Geständnisse“ und öffentliche Hinrichtungen zeigen deutlich, dass die Behörden die Todesstrafe nach den Massakern an Demonstrant*innen im Januar 2026 als Waffe einsetzten, um Angst zu verbreiten und weiteren öffentlichen Widerstand zu unterbinden, so die Organisationen. Die Mehrzahl der betroffenen Demonstranten wurde innerhalb von nur sechs Monaten nach ihrer Festnahme hingerichtet. Somit blieb ihnen nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung vorzubereiten.  

Der 19-jährige Ringer-Meister Saleh Mohammadi wurde etwa fünf Wochen nach seiner Festnahme willkürlich hingerichtet, der 18-jährige Amir Hossein Hatami 84 Tage nach seiner Verhaftung. Der 21-jährige Karate-Meister Sasan Azadvar Jonaqani wurde innerhalb von weniger als vier Monaten festgenommen, verurteilt und willkürlich hingerichtet – unter anderem wegen angeblicher Straftaten wie dem Einschlagen von Fenstern eines Polizeibusses mit Steinen und einem Schlagstock.  

In 16 der 29 Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, ging es nicht um Tötungsdelikte, geschweige denn um Vorwürfe der vorsätzlichen Tötung, auf welche die internationalen Menschenrechtsnormen die Anwendung der Todesstrafe beschränken. Nach internationalem Recht ist die Todesstrafe rechtlich gesehen eine Ausnahme und darf, wenn überhaupt, in den Staaten, die sie noch durchführen, nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, wobei sie dabei ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher Tötung beschränkt ist und strengsten Einschränkungen und Schutzvorkehrungen unterliegt.  

Human Rights Watch und das Boroumand Center lehnen die Todesstrafe in allen Fällen ausnahmslos ab, unabhängig von der Art des Verbrechens, da sie die höchste Form einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe darstellt.  

Junge Demonstrant*innen wurden hingerichtet, weil sie angeblich Gebäude und Fahrzeuge in Brand gesetzt, Molotowcocktails hergestellt, besessen und eingesetzt sowie öffentliche und Regierungsgebäude betreten und beschädigt haben.  

In mindestens 10 der übrigen 13 Fälle erhob der Staat Vorwürfe der Beteiligung an Tötungen oder tödlichen Vorfällen, erhob jedoch keine Anklage wegen Mordes. Die Angeklagten wurden ausschließlich wegen vage formulierter Straftaten verurteilt, wie etwa „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“. Die Behörden haben diese vagen Straftatbestände genutzt, um Personen, darunter auch ganze Personengruppen, wegen angeblicher Taten wie Anstiftung zur Gewalt, nicht tödlicher Körperverletzung oder Waffenbesitzes zum Tode zu verurteilen, ohne ihre tatsächliche Rolle bei einem Tötungsdelikt nachzuweisen.  

In mehreren Fällen bedienten sich die Behörden des Vorwurfs der „operativen Maßnahmen im Auftrag feindlicher Staaten“ – ein Kapitalverbrechen, das

durch ein Gesetz aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Verschärfung der Strafen für Spione und Kollaborateure mit dem zionistischen Regime und feindlichen Staaten“ eingeführt wurde.  

„Mindestens acht Demonstranten wurden nach dem vage formulierten Spionagegesetz von 2025 verurteilt, das den Straftatbestand erweiterte und Verfahrensfristen verkürzte“, sagte Roya Boroumand, Geschäftsführerin des Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights in Iran. „Das Gesetz, das nach den landesweiten Protesten Ende 2019 und Anfang 2020 eingeführt wurde, hat sich zu einem Mittel für Schnellverfahren entwickelt, mit dem Demonstrant*innen ohne Beweise wegen Spionage oder Zusammenarbeit mit einem feindlichen Staat zum Tode verurteilt werden können – und zu einer abschreckenden Botschaft an diejenigen, die aufdecken könnten, wie diese Verurteilungen zustande gekommen sind.“  

Die Organisationen dokumentierten, wie den Betroffenen der Zugang zu einem selbst gewählten, unabhängigen Rechtsbeistand verweigert wurde und wie sie gefoltert und misshandelt wurden, unter anderem durch Schläge, Scheinhinrichtungen und Vergewaltigungsdrohungen. Die Angeklagten wurden von Gerichten verurteilt, denen es grundlegend an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt. Das zeigt sich auch in der systematischen Verwendung von unter Folter erzwungenen „Geständnissen“ und unbelegten Berichten von Sicherheits- und Geheimdiensten als Beweismittel durch die Gerichte.  

Zahlreiche weitere Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen, darunter Frauen, Kinder und mehrere Personen, deren Mitangeklagte bereits hingerichtet wurden, sind weiterhin unmittelbar von einer Hinrichtung bedroht. Am 28. Juli 2026 berichtete Amnesty International, dass die Organisation 60 Personen, darunter drei Kinder, identifiziert habe, denen im Zusammenhang mit den Protesten die Hinrichtung droht. Das Freiwilligenkomitee zur Beobachtung der Lage von Inhaftierten, ein Netzwerk iranischer Aktivist*innen im Exil, hat die Namen von über 60 Personen veröffentlicht, die bis zum 14. August zum Tode verurteilt wurden. Nach Angaben einer anderen Organisation, Iran Human Rights, droht allein im Gefängnis von Isfahan über 70 Demonstrant*innen die Hinrichtung.  

Die Gesamtzahl der Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen, denen die Hinrichtung droht, dürfte weitaus höher liegen. Viele Fälle wurden aufgrund von Internetabschaltungen und der begründeten Angst vor staatlichen Repressalien nicht gemeldet. Eine offizielle Anweisung des Geheimdienstministeriums vom Juli, die im Rahmen des Spionagegesetzes von 2025 erlassen wurde, stufte Hunderte Medien, Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen als „Feinde“ ein und stellte jeglichen Kontakt mit ihnen unter Strafe. Dies habe das Klima der Angst noch verschärft und die Angehörigen der Opfer verstummen lassen, obwohl Fürsprache und internationale Aufmerksamkeit dazu beitragen könnten, das Leben der zum Tode Verurteilten zu retten, so die Organisationen.  

Auch der Widerstand gegen die Todesstrafe und die rechtswidrige Hinrichtung von Demonstrant*innen wird als „kriminelles“ Verhalten behandelt. Am 30. Juli gab der Staatsanwalt von Teheran bekannt, dass gegen mehrere Personen, die sich gegen Hinrichtungen ausgesprochen hatten, Strafverfahren eingeleitet worden seien.  

Die Behörden haben Demonstrant*innen, darunter auch willkürlich hingerichtete, systematisch diffamiert und verunglimpft, indem sie sie als „Bodentruppen eines US-israelischen Putsches“ bezeichneten und ihnen wiederholt vorwarfen, sie hätten „einen fruchtbaren Boden und einen Vorwand“ für die Militärschläge gegen den Iran im Februar geschaffen.  

Der starke Anstieg politisch motivierter Hinrichtungen erfolgt vor dem Hintergrund einer sehr deutlichen Zunahme der Hinrichtungen insgesamt im Iran. Das Boroumand Center verzeichnete im Jahr 2025 mindestens 2.113 Fälle – die höchste bekannte Anzahl in einem Jahr seit Ende der 1980er Jahre.  

Die UN-Mitgliedstaaten sollten die iranischen Behörden dringend dazu drängen, alle Hinrichtungen einzustellen und ein Moratorium zu verhängen, das zur Abschaffung der Todesstrafe führt, so Human Rights Watch und das Boroumand Center. 

UN-Gremien, Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen haben festgestellt, dass die systematische, strukturelle und historische Straflosigkeit im Iran für diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich sind – darunter Justiz- und Strafverfolgungsbeamte –, nach wie vor ein wesentlicher Treiber für Gräueltaten im Land ist. In ihren Berichten seit 2024 hat die UN-Untersuchungskommission zum Iran festgestellt, dass „Richter, die Todesurteile verhängten, sich auf durch Folter erlangte Beweise stützten und Verfahren leiteten, die durch schwerwiegende Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens beeinträchtigt waren“ und in diesem Zusammenhang möglicherweise für schwere Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich sind. 

Angesichts der Straflosigkeit im Iran sollten Justizbehörden in anderen Ländern Ermittlungen nach dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit durchführen, um iranische Amtsträger, die im Verdacht stehen, für schwere internationale Verbrechen verantwortlich zu sein, zur Rechenschaft zu ziehen. Sofern ausreichende Beweise vorliegen, sollten Staaten diese Verbrechen gemäß nationalem Recht strafrechtlich verfolgen. Staaten, die strukturelle Ermittlungen vorsehen – also Ermittlungen, bei denen Muster von Verstößen untersucht werden, die dann mit konkreten Fällen für individuelle Strafverfolgungen verknüpft werden können – sollten Beweismittel im Zusammenhang mit schweren internationalen Verbrechen, die im Iran begangen wurden, sammeln und sichern, um künftige Strafverfahren zu erleichtern.  


Rechtswidrige und willkürliche Hinrichtungen im Iran  

Gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen gilt die Tötung eines Menschen grundsätzlich als willkürlich, wenn sie im Widerspruch zum Völkerrecht oder zum jeweils nationalen Recht steht. Die internationalen Menschenrechtsnormen sehen strenge Einschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe in Ländern vor, die diese noch praktizieren. Die Verhängung der Todesstrafe in einer Weise, die den Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) – dem der Iran beigetreten ist – widerspricht und ohne strikte Einhaltung der für die Anwendung der Todesstrafe geltenden Schutzvorkehrungen und Einschränkungen erfolgt, würde die Hinrichtungen willkürlich machen. 

So stellen beispielsweise Hinrichtungen, die auf der Grundlage von Todesurteilen vollstreckt werden, die wegen Straftaten verhängt wurden, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen, sowie wegen vage formulierter Straftatbestände, die gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verstoßen, willkürliche Beraubungen des Lebens dar. Ebenso führen Verstöße gegen die in Artikel 14 des ICCPR vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses dazu, dass Hinrichtungen als willkürlich gelten. Dazu gehören der Einsatz von erzwungenen Geständnissen, die Verweigerung des Zugangs zu einem frei gewählten, unabhängigen Rechtsbeistand, die Missachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, die Verweigerung des Rechts auf Begnadigung und Umwandlung eines Todesurteils sowie ein Mangel an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des entsprechenden Verfahrens oder Gerichts.  

Während sich Human Rights Watch und das Boroumand Center in erster Linie auf 29 Hinrichtungsfälle im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten konzentrierten, stellten die Organisationen auch in anderen Fällen ähnliche Muster schwerwiegender Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsrechtnormen fest. In mindestens 58 der 59 Fälle wurden Personen auf der Grundlage vage formulierter Anklagepunkte wie „Kriegsführung gegen Gott“, „Korruption auf Erden“, „bewaffneter Aufstand“, Spionage und „operative Aktivitäten im Auftrag feindlicher Staaten“ verurteilt. Diese Anklagepunkte fallen in die Zuständigkeit der Revolutionsgerichte, denen es an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt und die für die Mehrheit der Todesurteile im Iran verantwortlich sind. Offiziellen Berichten zufolge wurden in zwei Fällen Angeklagte sowohl wegen Mordes als auch wegen vage formulierter Straftaten im Zusammenhang mit denselben Taten verurteilt. In den meisten Fällen haben die Behörden keine Vorwürfe hinsichtlich einer Beteiligung an Tötungsdelikten erhoben. Zudem wurde den Betroffenen gemäß den nationalen Gesetzen des Iran während der Vorermittlungen der Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl verwehrt.  

Im Jahr 2021 erklärte der damalige UN-Sonderberichterstatter für den Iran: „Die tief verwurzelten Mängel im Recht und bei der Vollstreckung der Todesstrafe im Iran bedeuten, dass die meisten, wenn nicht sogar alle Hinrichtungen willkürliche Tötungen sind.“ 

Hinrichtungen aufgrund vager Anschuldigungen, mutmaßlicher Sachbeschädigung 

Zwischen dem 18. März und Ende August 2026 kündigten die Behörden die Hinrichtung von 29 Personen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten an, fast alle auf der Grundlage vage formulierter Gesetze, die gegen das Rechtmäßigkeitsgebot verstoßen, da die Betroffenen nicht vorhersehen konnten, dass eine Handlung eine Straftat darstellen würde. Die Anklagen gegen 16 Personen enthielten keine Vorwürfe wegen Tötungsdelikten, geschweige denn wegen vorsätzlicher Tötung. In einem der übrigen Fälle wurde einem Demonstranten sehr breit gefasst vorgeworfen, „Unruhen angeführt zu haben“, die zum Tod von Sicherheitskräften führten. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen stellt die Todesstrafe eine rechtliche Ausnahme dar und darf, wenn überhaupt, in den Staaten, die sie noch praktizieren, nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, wobei sie ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher Tötung beschränkt ist und strengsten Einschränkungen und Schutzvorkehrungen unterliegt.  

Das Völkerrecht missachtend haben die iranischen Behörden Demonstrant*innen wegen Straßenblockaden, Beschädigung von öffentlichem Eigentum und Verhaltensweisen hingerichtet, die als Zusammenarbeit mit „feindlichen Staaten“ im Sinne des Spionagegesetzes von 2025 gelten, das erstmals 2020 im Parlament eingebracht und nach dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und dem Iran im Juni 2025 im Eilverfahren verabschiedet wurde. Keiner dieser Vorwürfe kann als „schwerstes Verbrechen“ gewertet werden.  

Am 30. April 2026 richtete die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Isfahan den 21-jährigen Sasan Azadvar Jonaqani willkürlich wegen „Kriegsführung gegen Gott“ hin. Laut Auszügen aus dem Urteil, die von der Nachrichtenagentur der Justiz, Mizan, veröffentlicht wurden, hat die Regierung Azadvar nicht vorgeworfen, jemanden getötet zu haben. Stattdessen wurde ihm vorgeworfen, „aktiv an Unruhen teilgenommen“, „Sicherheitskräfte angegriffen und mit Steinen beworfen“, Schäden an Privatfahrzeugen verursacht sowie „Menschen vor Ort zu Unruhen und Aufruhr angestiftet und ermutigt“ zu haben.  

Erfan Kiani, der am 25. April willkürlich hingerichtet wurde, war wegen angeblicher Beteiligung an ähnlichen Taten der „Kriegsführung gegen Gott“ für schuldig befunden worden. Mizan berichtete, ihm sei vorgeworfen worden, Steine und einen Molotowcocktail auf Sicherheitskräfte geworfen zu haben, Vandalismus wie die Zerstörung von Verkehrskameras begangen zu haben, eine Machete mitgeführt und eine Straße blockiert zu haben.  

Am 1. Juni richteten die Behörden Ashkan Maleki und Mehrdad Mohammadinia, Angehörige der unterdrückten kurdischen Minderheit im Iran, in der Provinz Alborz willkürlich hin. Die Agentur Mizan berichtete, dass die 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran sie zum Tode verurteilt habe wegen „Teilnahme an operativen Aktionen gegen die nationale Sicherheit im Auftrag des zionistischen Regimes und des feindlichen Staates USA sowie feindlicher Gruppen“ sowie wegen „Betretens heiliger religiöser Gebäude mit der Absicht, öffentliches und privates Eigentum zu zerstören und in Brand zu setzen … um während des Krieges das heilige System der Islamischen Republik anzugreifen“.  

Mizan berichtete, dass sie auf Grundlage von „Geständnissen“ in Haft sowie Berichten von Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden nach dem Spionagegesetz von 2025 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden. Einem Mitangeklagten, Arman Marefati, ebenfalls Kurde, droht unmittelbar die Hinrichtung. 

Am 22. Juli gaben die Behörden bekannt, dass Mehdi Khanaki hingerichtet worden sei. Mizan berichtete, dass ein Revolutionsgericht in Karaj in der Provinz Alborz ihn wegen „operativer Handlungen zugunsten des zionistischen Regimes, der Vereinigten Staaten und feindlicher Gruppen“ sowie wegen „Herstellung, Beschaffung und Besitzes von Militärwaffen und Munition sowie deren Einsatz“ für schuldig befunden und ihn gemäß dem Spionagegesetz zum Tode verurteilt habe.  

Die Behörden warfen Khanaki die Mitgliedschaft in einer nicht namentlich genannten „terroristischen Gruppe“ sowie die Beteiligung am „US-zionistischen Putsch“ vor – ein Begriff, den die Regierung häufig im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 verwendet. Mizan berichtete, dass laut Waffenexperten die angeblich in seiner Wohnung beschlagnahmten Waffen „während der Zeit der Unruhen im Dezember/Januar“ abgefeuert worden seien. Die Behörden brachten den mutmaßlichen Einsatz der Waffen nicht mit konkreten Vorfällen in Verbindung und warfen Khanaki auch keine Beteiligung an Tötungsdelikten vor.  

Andere Demonstrant*innen befinden sich weiterhin in der Todeszelle. Ihnen droht die Hinrichtung, obwohl ihnen keine vorsätzlichen Tötungsdelikte vorgeworfen werden. Benyamin Naghdi, 26, ein Mixed-Martial-Arts-Kämpfer und Kickboxer, ist unmittelbar von der Hinrichtung bedroht, nachdem die 41. Kammer des Obersten Gerichtshofs im Juli sein Todesurteil bestätigt hat. Die Kammer 1 des Revolutionsgerichts in Shiraz verurteilte ihn wegen „Verderbnis auf Erden“ zum Tode, da er angeblich am 3. Januar während der Proteste in Shiraz in der Provinz Fars einen Feuerlöscher als provisorischen Flammenwerfer gegen Sicherheitskräfte auf Motorrädern eingesetzt hatte. 

In einem Medieninterview mit einem iranischen Sender erklärte Naghdis Anwalt Mostafa Nili, Naghdi sei ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Nach ersten Ermittlungen wurde er jedoch wegen „Kriegsführung gegen Gott“, „Mitgliedschaft in Gruppen, welche die nationale Sicherheit gefährden“, „Versammlung und Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ sowie „Propaganda gegen das System“ angeklagt.  

Die Staatsanwaltschaft habe die Anklagepunkte bezüglich der Körperverletzung an Sicherheitskräften und des Besitzes einer Blankwaffe fallen gelassen, so Nili, doch die Richter hätten entschieden, dass die Anklagepunkte gegen seinen Mandanten in ihrer Gesamtheit „Korruption auf Erden“ darstellten. Nili erklärte, dass bei dem Vorfall niemand verletzt worden sei.  

Am 15. Juli richteten die Behörden Mohammad Amini Dehaghani willkürlich hin, der im Zusammenhang mit Protesten in der Provinz Isfahan festgenommen worden war. Daraufhin wurde er wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ verurteilt. Mizan berichtete, ihm sei vorgeworfen worden, am 9. Januar Straßen blockiert, das Büro des Gouverneurs von Dehaghan mit einem Molotowcocktail in Brand gesetzt, einen Molotowcocktail auf eine örtliche Polizeistation geworfen und andere dazu angestiftet zu haben, die Polizeistation anzugreifen, sowie „[andere darum gebeten zu haben], ihm ein Kalaschnikow-Gewehr zum Schießen zu geben“. Ihm wurde ferner „Propaganda gegen das System“, „Störung der öffentlichen Meinung und der psychischen Sicherheit der Gesellschaft“ sowie „Kommunikation mit oppositionellen Kanälen“ vorgeworfen. 

Mizan berichtete, Mohammad Amini Dehaghani sei auf der Grundlage seiner „Geständnisse“ und von Überwachungsaufnahmen verurteilt worden, die angeblich zeigten, wie er an dem Angriff auf das Büro des Gouverneurs teilnahm. Die Behörden meldeten keine Toten oder Verletzten bei dem mutmaßlichen Angriff.  

Aus offiziellen Gerichtsverlautbarungen und Hinrichtungsankündigungen geht hervor, dass mindestens acht Männer, die im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten hingerichtet wurden, nach dem Spionagegesetz von 2025 verurteilt worden waren. Nach iranischem Recht steht auf viele Verhaltensweisen die Todesstrafe, darunter auch die freie Meinungsäußerung, die durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt ist.  

Das Spionagegesetz hat den Anwendungsbereich weiter ausgeweitet und sieht die Todesstrafe für vage formulierte Straftaten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und Kooperation mit „feindlichen Staaten“ sowie lange Haftstrafen für Handlungen wie das „Versenden von Filmmaterial, Bildern oder Informationen an [Medien-]Netzwerke, Bürgerjournalisten oder ausländische [Social-Media-] Seiten im Internet vor, sofern [solche Handlungen] der nationalen Sicherheit zuwiderlaufen“. 

Das Gesetz sieht zudem beschleunigte Verfahren durch spezielle Abteilungen der Revolutionsgerichte vor, einschließlich einer Verkürzung der Berufungsfrist von 20 auf 10 Tage.  

Fehlende Feststellung der individuellen Schuld, Verweigerung des Rechts auf wirksame Verteidigung 

Staatsanwaltschaft und Justizbeamte haben die Rechte der wegen Kapitalverbrechen Verurteilten verletzt, darunter das Recht auf die Unschuldsvermutung, und in den Fällen, in denen Human Rights Watch und das Boroumand Center Informationen einholen konnten, haben die Behörden die individuelle Schuld der Verurteilten nicht eindeutig nachgewiesen, auch nicht in Fällen, in denen sie den Angeklagten die Beteiligung an Tötungsdelikten vorwarfen.  

Gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses stellt die Hinrichtung einer verurteilten Person, deren Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, eine willkürliche Beraubung des Lebens dar. Darüber hinaus verstößt die Verweigerung angemessener Zeit und Mittel für die Vorbereitung der Verteidigung – beispielsweise durch überstürzte und summarische Verfahren oder die Verweigerung der Akteneinsicht – ebenfalls gegen die in Artikel 14 des ICCPR vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren, wodurch alle daraus resultierenden Hinrichtungen willkürlicher Natur sind.  

Bis Ende August gab es im Zusammenhang mit den Fällen von zwölf hingerichteten Demonstranten Vorwürfe der Beteiligung an Tötungsdelikten. Die überwiegende Mehrheit wurde jedoch nicht wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Stattdessen stellten Forschende von Human Rights Watch und dem Boroumand Center ein Muster vage formulierter Straftatbestände wie „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ fest, die Verurteilungen – sogar von großen Gruppen – ermöglichten, ohne dass deren Schuld an vorsätzlichen Tötungen nachgewiesen wurde. Selbst in mindestens zwei der drei Fälle, in denen offenbar Anklage wegen Mordes erhoben wurde, wurden die Angeklagten ebenfalls wegen „Kriegsführung gegen Gott“ verurteilt. In diesen Fällen bleibt unklar, ob die Hinrichtungen nach der Rechtskraft der Urteile wegen Mordes oder wegen „Kriegsführung gegen Gott“ vollstreckt wurden.  

Mindestens ein Demonstrant wurde wegen vage formulierter Straftatbestände wie „operative Aktivitäten im Auftrag des zionistischen Regimes und der Vereinigten Staaten“ verurteilt, und zwar aufgrund weit gefasster Vorwürfe, „Unruhen angeführt zu haben“, die zum Tod von Sicherheitskräften führten. 

Vage formulierte Straftatbestände ermöglichen die Verhängung der Todesstrafe für Handlungen, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen. Als solche haben sie es den Gerichten ermöglicht, Demonstrant*innen wegen mutmaßlicher Handlungen wie nicht tödlicher Körperverletzung, Anstiftung zur Gewalt und Waffenbesitz zum Tode zu verurteilen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie an einem Tötungsdelikt beteiligt waren.  

Darüber hinaus fallen Anklagen wie „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ in die Zuständigkeit der Revolutionsgerichte. Obwohl die iranische Justiz insgesamt nicht unabhängig ist und Gerichtsverfahren – einschließlich derer vor Strafgerichten, die für Tötungsdelikte zuständig sind – systematisch unfair verlaufen, werden Revolutionsgerichte insbesondere dazu genutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Menschenrechtsorganisationen sowie UN-Gremien und -Expert*innen haben immer wieder dokumentiert, dass diese Gerichte eng mit Sicherheits- und Geheimdiensten zusammenarbeiten und eine eklatante Voreingenommenheit und Feindseligkeit gegenüber tatsächlichen und vermeintlichen Regierungskritiker*innen an den Tag legen.  

Auf der Grundlage eines Urteils der Kammer 1 des Ersten Strafgerichts in Qom, das von Human Rights Watch geprüft wurde, sowie von Berichten von Mizan wurden Saleh Mohammadi und Saeed Davoudi, die am 19. März willkürlich hingerichtet wurden, in zwei parallelen Verfahren vor einem Strafgericht und einem Revolutionsgericht angeklagt und verurteilt. Vor dem Strafgericht wurde Mohammadi wegen Mordes und Davoudi wegen nicht tödlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tod eines Angehörigen der Sicherheitskräfte angeklagt. Aufgrund des Urteils vom 3. Februar wurde Mohammadi wegen Mordes verurteilt und zu Vergeltung in gleicher Art verurteilt, während Davoudi wegen Körperverletzung verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Blutgeld verurteilt wurde.  

Allerdings wurden sie zudem wegen „Kriegsführung gegen Gott“ angeklagt, was gegen das Verbot verstößt, wegen derselben mutmaßlichen Taten mehrfach vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden. Eine Sonderkammer des Revolutionsgerichts verurteilte die beiden Männer zum Tode, somit auch Davoudi, der lediglich wegen Körperverletzung ohne Todesfolge verurteilt worden war. Ein dritter Mann, Mehdi Ghasemi, der ebenfalls am 18. März hingerichtet wurde, stand neben Mohamamdi und Davoudi wegen derselben Anklage vor Gericht, allerdings im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Tötung eines anderen Angehörigen der Sicherheitskräfte bei einem separaten Vorfall – ein Beispiel für Sammelprozesse in nicht miteinander in Zusammenhang stehenden Fällen.  

In einem anderen Fall, der gemeinhin als „Shohada-Platz“-Fall bekannt ist, wurden 16 Personen – darunter die Zwillingsschwestern Romina und Taraneh Rahimi sowie die drei Brüder Milad, Mehrdad und Ali Boeri – von der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Isfahan unter Vorsitz von Richter Morteza Barati wegen vager Vorwürfe bezüglich der nationalen Sicherheit vor Gericht gestellt, darunter Kapitalverbrechen wie „Kriegsführung gegen Gott“. Nach Informationen, die dem Boroumand Center von einer gut informierten Quelle zur Verfügung gestellt und von Human Rights Watch geprüft wurden, wurde den Angeklagten vorgeworfen, am 8. Januar bei Protesten auf dem Shohada-Platz in Isfahan am Tod eines Angehörigen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) und eines Obdachlosen beteiligt gewesen zu sein. Keine*r von ihnen wurde jedoch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt.  

Am 30. August berichteten Menschenrechtsorganisationen, dass das Revolutionsgericht zehn der Angeklagten – eine Frau und neun Männer – zum Tode und die übrigen sechs zu Haftstrafen zwischen 16 und 36 Jahren verurteilt habe.  

Neben groben Verstößen gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens wurden zahlreiche Fragen zum Sachverhalt des Falles aufgeworfen. Nach Informationen, die den Forscher*innen vorliegen, sowie Berichten persischsprachiger Medien wurde das IRGC-Mitglied nicht an dem Ort getötet, an dem sich die Angeklagten in der Nacht des Vorfalls angeblich aufgehalten hatten. Quellen berichteten, dass die Behörden den Angeklagten zudem Verhaltensweisen wie das Mitführen von Flaschen oder Feuerzeugen zur Herstellung von Molotowcocktails als Beweis für die „Kriegsführung gegen Gott“ vorgeworfen haben, ohne Beweise dafür vorzulegen, dass die Angeklagten an den tödlichen Angriffen beteiligt waren. 

Den vorliegenden Informationen zufolge haben die Behörden die Angeklagten zudem daran gehindert, eine wirksame Verteidigung zu führen, unter anderem durch die Verweigerung der Zulassung entlastender Beweise wie Videos auf den Handys der Angeklagten, die den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer Beteiligung an den tödlichen Angriffen widersprechen. Wie es schon lange üblich ist, stützte sich auch dieses Verfahren auf „Geständnisse“ der Angeklagten, die nach deren Angaben unter Folter erzwungen wurden. Die Behörden haben zudem den Anwält*innen die Akteneinsicht verweigert. 

Zu den Personen, die von Menschenrechtsorganisationen als zum Tode verurteilt identifiziert wurden, gehören Taraneh Rahimi, Mehrdad Boeri, Armin Gholami, Parsa Jafari, Mehdi Jafari, Ahmadreza Saeedi, Navid Elyasi, Abolfazl Dadgostar, Mehdi Mansouri und Mohammad Mehdi Asadi.  

Hochrangige Justizbeamte haben ausdrücklich befürwortet, Demonstrant*innen wegen vage definierter Kapitalverbrechen anzuklagen. Staatliche Medien berichteten am 10. Januar, dass der iranische Generalstaatsanwalt Mohammad Movahedi Azad gesagt habe: „Die Anklagepunkte gegen alle Randalierer sind dieselben, sei es gegen Personen, die mit dem Ziel der Zerstörung und der Gefährdung der Sicherheit sowie des öffentlichen Eigentums der Bevölkerung Randalierern und Terroristen Beihilfe geleistet haben … oder gegen Söldner, die zu den Waffen gegriffen haben.“ Die staatlichen Medien hielten fest, dass Azad „betonte, dass alle Täter in dieser Angelegenheit Krieg gegen Gott führen“.  

Justizberichte, in denen Gerichtsurteile zitiert werden, sowie Informationen aus gut informierten Quellen, zeigen, dass sich die Gerichte bei Verurteilungen wegen Kapitalverbrechen stark oder ausschließlich auf Aussagen von Inhaftierten stützten, in denen sie sich selbst und andere belasteten und die in Abwesenheit ihrer Anwält*innen abgegeben wurden, sowie auf unbelegte Berichte von Sicherheits- und Geheimdiensten. 

Zwar sind die meisten Urteile nicht öffentlich zugänglich, doch die drei von den Organisationen geprüften Urteile zeigen, dass ihnen eine Urteilsbegründung fehlt, sie nicht auf die Fakten eingehen und entweder keinerlei Bezug auf die Verteidigung nehmen – einschließlich entlastender Beweise oder Zeugenaussagen, die vom Rechtsbeistand des Angeklagten vorgebracht wurden – oder diese schlicht zurückweisen. In einem Fall, in dem die Todesstrafe verhängt wurde, berichtete eine gut informierte Quelle, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft zeigten, dass sich die Angeklagten zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat nicht am Tatort befanden. Dennoch ignorierte das Gericht diese Beweise und verurteilte die Angeklagten zum Tode.  

Hinrichtungen nach summarischen Verfahren und Massenprozessen  

Hinrichtungen im Iran, auch wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit, werden systematisch im Anschluss an Schnellverfahren vollstreckt, die in vielen Fällen nur einen oder zwei kurze Prozesstage umfassen. In den Fällen im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 und dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und dem Iran waren die Prozesse äußerst kurz. Das gesamte Verfahren von der Festnahme bis zur Hinrichtung, einschließlich der Voruntersuchung, des Prozesses vor einem untergeordneten Gericht und der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof, dauerte zwischen etwas mehr als fünf Wochen und acht Monaten.  

Ein Strafgericht in Qom verurteilte Saleh Mohammadi nur 26 Tage nach der Straftat, die ihm vorgeworfen wurde, zum Tode.  

Gerichte haben zudem Schnellverfahren bei Kapitalverbrechen mit mehreren bis zu Dutzenden Angeklagten durchgeführt, bei denen es um komplexe Vorwürfe und Sachverhalte ging.  

Ein Revolutionsgericht in Isfahan verurteilte mindestens 12 Personen – Shervin Bagherian (18), Amir Hossein Safari, Abolfazl Sepahi, Ali Dashti, Alireza Raisi, Abolfazl Ebrahimi, Alireza Sepahi, Erfan Esfandiari, Gol Mohammad Mohammadi, Amirhossein Ebrahimi, Amirhossein Maleki und Ghaem Hosseini – wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode, da ihnen vorgeworfen wurde, an der Tötung von vier Sicherheitskräften während der Proteste auf dem Alilkhani-Platz in Isfahan am 8. Januar beteiligt gewesen zu sein.  

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass im Zusammenhang mit dem Vorfall zwischen 59 und 62 Personen festgenommen wurden. Einige staatliche Medien haben berichtet, dass 23 weitere Personen im Zusammenhang mit dem Fall zu Haftstrafen zwischen 5 und 10 Jahren verurteilt wurden.  

Staatliche Medien und die Justiz haben keine Einzelheiten dazu veröffentlicht, wann die zum Tode Verurteilten festgenommen, vor Gericht gestellt, verurteilt und ihre Urteile vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Nach Angaben des Freiwilligenkomitees zur Beobachtung der Lage von Inhaftierten wurden die Urteile jedoch an die Stelle für die Vollstreckung von Strafen, eine Abteilung der Staatsanwaltschaft, weitergeleitet, nachdem sie am 5. Juli vom Obersten Gerichtshof für rechtskräftig erklärt worden waren.  

Am 19. Juli richteten die Behörden Esfandiari und Mohammadi, einen afghanischen Staatsangehörigen, willkürlich hin. Am 28. Juli wurden Abolfazl Sepahi und Safari öffentlich hingerichtet. Hosseini, ebenfalls afghanischer Staatsangehöriger, wurde am 20. August willkürlich hingerichtet. Den anderen droht weiterhin die unmittelbare Hinrichtung. Eine gut informierte Quelle berichtete, die Behörden hätten beabsichtigt, auch Alireza Sepahi, den Cousin von Abolfazl Sepahi, am 28. Juli öffentlich hinzurichten, doch er erlitt am Galgen einen Herzinfarkt und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Er wurde wieder ins Gefängnis zurückgebracht und ist weiterhin unmittelbar von der Hinrichtung bedroht.  

In einem weiteren Fall, an dem sieben Angeklagte beteiligt waren, verurteilte die 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran den 18-jährigen Amir Hossein Hatami, den 19-jährigen Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Shahin Vahedparast Kolor, Shahab Zohdi und Yaser Rajaifar wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode.  

Die Behörden warfen den sieben vor, am 8. Januar eine Basis der Basij – einer dem IRGC unterstellten Truppe – in Teheran mit Steinen beworfen und in diese eingedrungen zu sein sowie zwei Motorräder in Brand gesetzt zu haben. Mizan berichtete außerdem, dass Demonstrant*innen, darunter auch Hatami, versucht hätten, 20 Sturmgewehre und 1.800 Patronen an sich zu nehmen, dies jedoch nicht gelungen sei. Die Behörden warfen den Angeklagten nicht vor, jemanden getötet oder verletzt zu haben.  

In einem Interview mit einem nationalen Medienkanal erklärte Biglaris Anwalt, dass Biglari am 8. Februar nach einem am Vortag abgehaltenen Sammelverfahren verurteilt worden sei, was darauf hindeutet, dass in diesem Fall möglicherweise nur eine einziger Prozesstag stattgefunden hat.  

Zwischen dem 2. und 6. April richteten die Behörden Hatami, Fahim, Biglari und Vahedparast Kolor willkürlich hin. Am 16. August berichtete die Nachrichtenagentur HRANA der Nichtregierungsorganisation Human Rights Activists in Iran, dass der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen drei weitere Angeklagte aufgehoben und den Fall an ein Revolutionsgericht zurückverwiesen habe. Ihnen droht weiterhin die Todesstrafe.  

Todesstrafe auf Grundlage von durch Folter erzwungenen „Geständnissen“ im Fernsehen 

Die Prozesse gegen Personen, die im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten festgenommen wurden, fanden vor dem Hintergrund einer systematischen Diffamierung der Demonstrant*innen durch die Behörden statt, die diese als „Randalierer“, „Terroristen“, „feindliche Söldner“, „Kriegstreiber gegen Gott“ und „Kriminelle“ bezeichneten. Seit Januar haben Mizan und andere staatliche Medien Hunderte auf Video aufgezeichneter „Geständnisse“ veröffentlicht, darunter auch solche von Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten wegen Kapitalverbrechen angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. Erzwungene „Geständnisse“ im Fernsehen zu senden, verstößt gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung sowie gegen das Recht auf die Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren. 

Im Fall des Alikhani-Platzes in Isfahan strahlten staatliche Medien am 23. Januar – nur wenige Wochen nach dem gemeldeten Vorfall – in einer sogenannten Dokumentation mit dem Titel „Shock“ „Geständnisse“ mehrerer Angeklagter aus. Zwar sind die Gesichter unkenntlich gemacht, doch mindestens zwei von ihnen geben ihren Vornamen an. In dem 37-minütigen Video machen die gefilmten Personen Aussagen, die sie selbst und andere belasten. Diese „Geständnisse“ im Fernsehen verstießen gegen die Rechte der Angeklagten, darunter das Recht auf die Unschuldsvermutung. Die verfügbaren Informationen deuten – im Einklang mit altbekannten Mustern aus ähnlichen Fällen in der Vergangenheit – zudem darauf hin, dass die belastenden Aussagen erzwungen wurden. Human Rights Watch liegen glaubwürdige Informationen über Folter im Fall einer der im Video gezeigten Personen vor. Die Aussagen wurden in Abwesenheit von Rechtsbeiständen und in einem Kontext gemacht, in dem die Beschuldigten offenbar nicht einmal verstanden hatten, welche Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. 

Am 2. September berichtete Dadban, eine außerhalb des Iran ansässige Rechtsberatungsstelle, dass ein Anwalt im „Shohada-Platz“-Fall in Isfahan eine Beschwerde gegen den Geheimdienst der IRGC im Zusammenhang mit Vorwürfen von Folter, Misshandlung und Verstößen gegen die Rechte der Angeklagten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren eingereicht habe. Dadban berichtete, dass die Beschwerde detaillierte Vorwürfe über erzwungene „Geständnisse“, Schläge sowie sexuelle Übergriffe gegen die Rahimi-Schwestern enthielt.  

Das Kurdistan Human Rights Network veröffentlichte drei umfangreiche Audioaufnahmen aus dem Gefängnis von Mehrab Abdollahzadeh, einem 28-jährigen Kurden, der am 4. Mai im Zusammenhang mit den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten von 2022 hingerichtet wurde. Abdollahzadeh lieferte einen erschütternden Bericht über Folter und grobe Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren.  

Abdollahzadeh schilderte, dass Beamte des Geheimdienstministeriums ihn nach seiner Festnahme am 22. Oktober 2022 zunächst unter Druck setzten, als Informant zu fungieren, und ihn, als er sich weigerte, der Beteiligung am Tod eines Basij-Mitglieds beschuldigten. Er berichtete, dass Geheimdienstmitarbeiter ihn an einen Stuhl fesselten, schlugen und ihm mit der Verhaftung seiner Familienangehörigen – darunter seiner Mutter und seiner Schwester – drohten und ihn 15 Tage lang in einem Raum von der Größe eines Schranks festhielten, wo sie ihm eine Substanz verabreichten, die er als halluzinogen bezeichnete. Er sagte, er habe sich schließlich entschlossen, den Beamten „falsche Informationen“ zu geben, damit sie seine Freundin freiließen, die die Behörden in die Haftanstalt gebracht hatten. 

Das Boroumand Center sprach mit einem ehemaligen Häftling, der bestätigte, dass die Verhörbeamten Abdollahzadeh gefoltert und misshandelt hätten.  

Nach internationalem Recht würde die Nichteinhaltung von Artikel 7 des ICCPR – der alle Formen von Folter und Misshandlung verbietet – in Fällen der Todesstrafe die Hinrichtung zwangsläufig zu einer willkürlichen machen. Dies würde zusätzlich einen Verstoß gegen Artikel 6 darstellen.  

Öffentliche und geheime Hinrichtungen 

Am 28. Juli 2026 richteten die Behörden Abolfazl Sepahi und Amir Hossein Safari auf dem Alikhani-Platz in Isfahan hin, wo Berichten zufolge am 8. Januar vier Sicherheitskräfte getötet worden waren.  

Mizan berichtete, dass die Behörden Saleh Mohammadi, Saeed Davoudi und Mehdi Ghasemi am 19. März „in Anwesenheit einer Gruppe von Menschen in Qom“ hingerichtet hätten, was darauf hindeutet, dass die Hinrichtungen öffentlich stattfanden. Das Urteil gegen Mohammadi sah eine öffentliche Hinrichtung vor.  

Öffentliche Hinrichtungen von Demonstrant*innen eskalieren die Todesstrafe weiter zu einer Waffe der politischen Unterdrückung. Neben der Verletzung der Rechte und der Menschenwürde der Hingerichteten zielen öffentliche Hinrichtungen, indem sie eine grausame und erniedrigende Strafe zur Schau stellen, auch darauf ab, in der Bevölkerung Angst zu schüren und weiteren öffentlichen Widerstand zu verhindern.  

Nach internationalem Recht stellen öffentliche Hinrichtungen eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des absoluten Verbots von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung dar. 

Die Behörden haben zudem mehrere geheime Hinrichtungen von Demonstrant*innen durchgeführt, ohne deren Familienangehörige und Rechtsbeistände vorab zu benachrichtigen, wodurch diesen ein letzter Besuch verwehrt wurde.  

Ein Menschenrechtsverteidiger berichtete Human Rights Watch, dass die Behörden weder die Familie noch den Anwalt von Mehrab Abdollahzadeh vor seiner Hinrichtung am 5. Mai benachrichtigt hätten. Amnesty International berichtete, dass auch Ashkan Maleki und Mehrdad Mohammadinia willkürlich und heimlich hingerichtet wurden, ohne dass ihre Familien oder Rechtsbeistände vorab informiert wurden. 

Geheime Hinrichtungen und die Verweigerung eines letzten Besuchs für die Angehörigen verstoßen gegen das Völkerrecht, etwa weil sie den Hingerichteten und ihren Angehörigen schweres seelisches Leid zufügen und damit gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstoßen.  

Systematische Verweigerung des Rechts auf Rechtsbeistand; Verfolgung von Rechtsanwält*innen 

Schon seit Jahrzehnten verweigern die iranischen Behörden Inhaftierten den Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand. Dementsprechend wurde auch den Angeklagten, denen Kapitalverbrechen vorgeworfen wurden, ein solcher Zugang während der Ermittlungsphase und auch während des Verfahrens verweigert.

Gemäß der Anmerkung zu Artikel 48 der iranischen Strafprozessordnung wird Personen, denen bestimmte Straftaten, darunter Straftaten gegen die nationale Sicherheit, vorgeworfen werden, das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert. Nur Rechtsanwält*innen, die vom Obersten Richter zugelassen wurden, dürfen als ihre Verteidiger*innen bestellt werden. Die UN-Untersuchungskommission zum Iran und Menschenrechtsorganisationen haben ein Muster der Komplizenschaft vieler von der Justiz genehmigter Rechtsanwält*innen bei schweren Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.  

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards, darunter Artikel 14 Buchstabe b des ICCPR sowie den Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle von Rechtsanwält*innen, bedeutet das Recht auf einen Rechtsbeistand, dass eine Person das Recht auf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl hat.  

In einem Interview in den iranischen Medien erklärte der Anwalt von Mohammad Amin Biglari, der nach einem Massenprozess hingerichtet wurde, dass ein vom Staat bestellter Anwalt Biglari bei seinem Prozess vertreten habe und dass Biglaris bestellter Anwalt sowie ein weiterer Anwalt erst in der Berufungsinstanz unabhängig voneinander bestellt worden seien. Das Gericht verwehrte ihnen jedoch die Akteneinsicht und untersagte ihnen, eine Verteidigung zu führen. Die Verweigerung der Akteneinsicht, insbesondere für unabhängige Anwält*innen, ist ein gängiges Vorgehen, vor allem vor Revolutionsgerichten.  

Moein Khazaeli, Menschenrechtsanwalt bei Dadban, der in regelmäßigem Kontakt mit Anwält*innen im Iran steht, berichtete Human Rights Watch, dass die Behörden nach den Massakern an Demonstrant*innen im Januar Anwält*innen zunehmend schikanierten und einschüchterten und ihnen mit Festnahme drohten, sollten sie Fälle im Zusammenhang mit den Protesten übernehmen. 

In einem Fall, so sagte er, habe ein Richter eines Revolutionsgerichts einen Anwalt, der zum Gerichtsgebäude gekommen war, um den Fall eines Mannes zu übernehmen, dem ein Kapitalverbrechen zur Last gelegt wurde, offen bedroht und ihm mitgeteilt, dass der Richter auf der Stelle einen Haftbefehl gegen den Anwalt erlassen würde, sollte dieser darauf bestehen, den Mann zu vertreten. Human Rights Watch stellte fest, dass der Angeklagte, dem das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand seiner Wahl vorenthalten worden war, später hingerichtet wurde.  

Die Verfolgung von Anwält*innen, insbesondere in Fällen von Vorwürfen bezüglich der nationalen Sicherheit, hat sich seit Januar verschärft. Das Boroumand Center dokumentierte die Festnahme von mindestens 19 Anwält*innen im Monat nach den Massakern im Januar, während Anwält*innen, die zuvor wegen der Verteidigung in politischen und Menschenrechtsfällen ins Visier geraten waren, erneut Strafverfolgungen und willkürlichen Strafen wie dem Entzug der Anwaltszulassung ausgesetzt waren.  

Indem die Behörden eine entschiedene Rechtsverteidigung selbst als Straftat behandeln, verwehren sie den Opfern zudem einen tatsächlichen Zugang zur Justiz und untergraben die Unabhängigkeit des gesamten Berufsstands.  

Verantwortung von Staatsanwaltschaft und Justizbeamten  

Human Rights Watch hat die Verwicklung iranischer Justizbehörden in grobe Menschenrechtsverletzungen und schwere Verbrechen nach internationalem Recht umfassend dokumentiert, darunter systematische Folter und Verschwindenlassen in Fällen von mutmaßlichen Kapitalverbrechen. Diese führten zu rechtswidrigen Hinrichtungen, sowie die anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der religiösen Minderheit der Bahá’í. Die UN-Untersuchungskommission zum Iran hat umfassende Erkenntnisse über die Rolle von iranischen Justizbeamten im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen gewonnen. Sie stellte fest, dass die Verstöße im Iran in einigen Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten, darunter Mord, Freiheitsentzug, Folter, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Sie untersuchte ferner die Verantwortung von Richtern für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Mord, Folter und Verfolgung im Zusammenhang mit Fällen der Verhängung der Todesstrafe und Hinrichtungen.  

Im Jahr 2025 erinnerte die UN-Untersuchungsmission zum Iran daran, dass die Rechtsprechung auf internationaler und nationaler Ebene, einschließlich vor nationalen und internationalen Gerichten, sowie die Erkenntnisse von UN-Untersuchungsgremien und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission zeigen, dass Richter und Staatsanwälte unter bestimmten Umständen eine individuelle strafrechtliche Verantwortung für ihr Handeln tragen können, auch im Zusammenhang mit schweren Verbrechen nach internationalem Recht.  

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