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(New York) – Die Sicherheitskräfte in Burma verüben Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Volksgruppe der Rohingya, so Human Rights Watch heute. Das Militär geht mit Zwangsabschiebungen, Mord, Vergewaltigung und Verfolgung gegen Rohingya-Muslime im nördlichen Teil der Provinz Rakhaine vor. Dies hat zu unzähligen Todesopfern und massenhafter Vertreibung gefhrt.

Der UN-Sicherheitsrat und alle betroffenen Staaten sollen umgehend gezielte Sanktionen und ein Waffenembargo gegen das burmesische Militär verhängen, um weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Der Sicherheitsrat soll Burma auffordern, Hilfsorganisationen Zugang zu den hilfsbedürftigen Menschen zu gewähren, eine UN-Ermittlermission zur Untersuchung der Menschenrechtsverletzung ins Land zu lassen und die sichere und freiwillige Rückkehr der Vertriebenen zu ermöglichen. Der Rat soll auch Maßnahmen erörtern, um die Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen, etwa vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

„Das burmesische Militär vertreibt die Rohingya brutal aus dem nördlichen Rakhaine“, so James Ross, Leiter der Rechtsabteilung von Human Rights Watch. „Die Massaker an Dorfbewohnern und die massenhafte Brandstiftung, mit denen die Menschen vertrieben werden, stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.“

Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind nach internationalem Recht Verbrechen definiert, die „im Rahmen einen ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs“ erfolgen. Die Angriffe des burmesischen Militärs auf die Rohingya  erfolgen ausgedehnt und systematisch. Aus den Erklärungen des Militärs und einiger Regierungsvertreter geht zudem hervor, dass diese Bevölkerungsgruppe gezielt angegriffen wird.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen unter die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und unterliegen dem Prinzip der Universellen Justiz. Solche Akte können folglich auch von nationalen Gerichten außerhalb Burmas verfolgt werden, selbst wenn weder Opfer noch Täter Staatsbürger des betreffenden Landes sind.

Die Recherchen von Human Rights Watch in der Region und die Auswertung von Satellitenfotos belegen Deportationen und Zwangsumsiedlungen, Morde und versuchte Morde, Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe sowie das Verbrechen der „Verfolgung“ im Sinne der Definition als „absichtliche und schwere Beraubung grundlegender Rechte im Bruch des internationalen Rechts aufgrund der Identität der Gruppe oder Kollektivgemeinschaft“. Die verübten Verbrechen können zudem als ethnische Säuberungen gewertet werden, wenngleich dieser Begriff im internationalen Recht nicht definiert ist.

Seit dem 25. August 2017, als die Arakan-Rohingya-Befreiungsarmee (ARSA) rund 30 Polizeiposten im nördlichen Rakhaine-Staat angriff, haben die burmesischen Sicherheitskräfte massenhafte Brandstiftung, Morde, Vergewaltigungen und Plünderungen verübt, Hunderte Dörfer zerstört und mehr als 400.000 Rohingya zur Flucht ins Nachbarland Bangladesch gezwungen. Human Rights Watch stellte bereits 2012 fest, dass die burmesische Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Rohingya in der Provinz Rakhaine verübte.

„Es mag unbedeutend erscheinen, den entsetzlichen Verbrechen, die das burmesische Militär gegen Rohingya-Familien verübt, ein juristisches Etikett anzuheften“, so Ross. „Doch wenn die Welt anerkennt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gange sind, sollte dies die UN und Regierungen veranlassen, gegen Burmas Militär vorzugehen, um diesen Verbrechen ein Ende zu setzen.“

 

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