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Die US-Regierung will den Vertragsentwurf zur Ächtung von Streumunition lockern, obwohl sie nicht an den laufenden Verhandlungen teilnimmt, so Human Rights Watch.

Verbündete der USA, die an der Abschlusskonferenz in Dublin teilnehmen, schlagen eine Vertragsänderung in einem entscheidenden Punkt vor: Die unterzeichnenden Staaten sollen Alliierte auch dann bei gemeinsamen militärischen Operationen unterstützen dürfen, wenn diese Streubomben einsetzen. Diplomatische Vertreter der USA betreiben für diese Vertragsänderung massive Lobbyarbeit in den Hauptstädten, bleiben den Verhandlungen in Dublin allerdings fern.

„Wir sind hier, um Streubomben zu verbieten. Wir sind nicht hier, um gesetzliche Schlupflöcher für die USA zu schaffen”, so Steve Goose, Leiter der Abteilung Waffen von Human Rights Watch. „Die Verbündeten der USA müssen dem Druck aus Washington Stand halten.”

Bislang verbietet eine im Vertragsentwurf enthaltene Klausel, Nicht-Vertragsstaaten in gemeinsamen militärischen Operationen zu unterstützen, falls diese Streubomben einsetzen. Dies trägt dazu bei, den Einsatz von Streubomben zu ächten und Nicht-Vertragsstaaten von einem Einsatz von Streubomben abzuhalten.

Gegner dieser Klausel fordern deren Streichung mit der Begründung, sie kriminalisiere die militärische Zusammenarbeit mit den USA und anderen Ländern, die Streubomben besitzen und den Vertrag nicht unterzeichnen. Sie befürchten juristische Konsequenzen für ihre Soldaten im Falle eines Streubombeneinsatzes verbündeter Truppen. Doch diese Befürchtung entbehrt jeder Grundlage und ist offensichtlich eine Reaktion auf Druck der Vereinigten Staaten.

Der vor elf Jahren geschlossene Vertrag zur Ächtung von Landminen enthält eine nahezu identische Klausel – und dessen Unterzeichner konnten gemeinsame Operationen mit Nicht-Vertragsstaaten wie den USA ohne juristische Konsequenzen durchführen.
Unter den 156 Unterzeichnern des Vertrags zur Ächtung von Landminen befinden sich die meisten US-Verbündeten, nicht aber die USA selbst.

Die US-Regierung argumentiert, dass der Vertrag zur Ächtung von Streubomben in seiner bisherigen Form humanitäre Hilfseinsätze der US-Streitkräfte verhindere. Doch die nahezu identische Klausel im Vertrag zur Ächtung von Landminen besaß keine derartigen Auswirkungen auf humanitäre Einsätze der USA.

Am vergangenen Mittwoch äußerte sich Stephen Mull aus dem US-Außenministerium gegenüber der Presse folgendermaßen: „Würde das Abkommen in seiner derzeitigen Fassung angenommen, könnten sich Militärschiffe der USA praktisch nicht mehr an Friedensoperationen beteiligen oder humanitäre Hilfe leisten – so wie wir es seit dem Erdbeben in China und dem Taifun in Birma tun oder wie wir es nach dem Tsunami in Südostasien im Dezember 2004 getan haben.”

Ihre ablehnende Haltung erklären die USA damit, dass US-amerikanischen Schiffen und mobilen Einheiten das Einlaufen in Häfen verwehrt würde, da sie bisweilen Streubomben an Bord haben. Doch hat bis jetzt kein Staat US-Einheiten jemals daran gehindert, im Rahmen eines humanitären Einsatzes Häfen anzulaufen aufgrund der an Bord mitgeführten Waffen, obwohl es vergleichbare Regelungen in anderen Waffenverträgen gibt. Mulls Behauptung, dass Hilfseinsätze der USA in Staaten wie Birma und China verhindert würden, ist insofern falsch, als diese Staaten nicht an den Verhandlungen über die Ächtung von Streubomben teilnehmen.

„Es ist bedauerlich, dass die Vertreter der USA solch fehlerhafte Angaben machen”, so Goose. „Wenn ihnen wirklich an dem Verhandlungsprozess gelegen wäre und sie ihre Interessen schützen wollten, dann würden die USA am Verhandlungstisch in Dublin Platz nehmen. Leider tun sie dies nicht.”

In Dublin diskutieren die Verhandlungsteilnehmer indes einen Vertragszusatz, der humanitäre Hilfseinsätze exakt regelt. Human Rights Watch sieht dafür zwar keine Notwendigkeit, erkennt den Klärungswunsch jedoch an.

109 Staaten verhandeln in Dublin derzeit über ein umfassendes Verbot von Streubomben. Die Vertragsverhandlungen begannen im Februar 2007 in Oslo und sollen durch die Annahme des Vertrags am 30. Mai 2008 abgeschlossen werden.

Streubomben bestehen aus großen Mengen kleinerer Submunitionen, die noch in der Luft freigesetzt und über weite Flächen verteilt werden. Ein Verbot von Streubomben wird aus zwei Gründen angestrebt. Erstens werden durch die ungezielte Streuung der Sprengkörper zahlreiche Zivilisten getötet. Zweitens werden Blindgänger zu Landminen, die über den Kampfeinsatz hinaus eine tödliche Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen.

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