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Der Sudan sollte unverzüglich internationale Prozessbeobachter bei den Verhandlungen der Sondergerichte für Darfur zulassen. Am 6. März kündigte die sudanesische Regierung an, dass heute vor einem Sondergericht in Geneina der Prozess gegen drei Personen beginnt, denen Angriffe im Westen Darfurs vorgeworfen werden. Letzte Woche hatte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einen der Angeklagten, „Ali Kosheib” (Pseudonym für Ali Mohammed Ali), als Verdächtigen benannt.
 
Nach dem Vertrag von Rom kann der IStGH eine Anklage abweisen, wenn er die Justizbehörden des betroffenen Staates für fähig und willens hält, das Verfahren innerhalb des nationalen Rechtssystems zu führen. Damit ein Fall abgelehnt werden kann, muss der nationale Prozess gegen dieselbe Person und wegen desselben Tatbestand geführt werden.  
 
„Dass Ali Kosheib sofort nach der Bekanntmachung des IStGH vor Gericht gebracht werden soll, verfolgt offensichtlich das Ziel, einem internationalen Gerichtsverfahren zuvorzukommen", so Sara Darehshori, Expertin in der Abteilung Internationales Recht von Human Rights Watch. „Wenn das Verfahren nicht nur als Feigenblatt dienen soll, muss der Sudan unabhängige internationale Beobachter ins Land lassen."  
 
Im Juni 2005, einen Tag nachdem der Ankläger des IStGH bekannt gab, er werde eine Untersuchung der Ereignisse in Darfur einleiten, kündigte der Präsident des Obersten Gerichtshofs im Sudan die Schaffung eines „Sondergerichtshofs zu Darfur" an und bezeichnete ihn als „Ersatz für den IStGH". In den fast zwei Jahren seit der Einrichtung der Sondertribunale haben diese nur wenige Fälle bearbeitet, die lediglich niedrige Dienstgrade und relativ harmlose Vergehen betreffen. Kein einziger Entscheidungsträger wurde angeklagt.  
 
Zudem erschweren rechtliche Unklarheiten die Ermittlungen im Sudan. Das Gesetz zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind nicht eindeutig formuliert. Gleiches gilt für Immunitätsbestimmungen für Angehörige des Militärs, der nationalen Sicherheitsdienste und der Polizei. Für Vergewaltigungsopfer ist es schwierig, ihre Anklage aufrecht zu erhalten, da sie eine hohe Beweislast erbringen müssen und sie Misshandlungen durch die Polizei ausgesetzt sind.  
 
„Die Regierung hat das Ziel bisher deutlich verfehlt, die Verantwortlichen für die schrecklichen Verbrechen in Darfur zur Rechenschaft zu ziehen", so Darehshori. „Angesichts dieser dürftigen Bilanz sollte der Sudan unabhängige internationale Beobachter zu den Verfahren in Geneina zulassen."  

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