Ein Gericht in Tadschikistan hat Asadullo Boboev, einen Oppositionsaktivisten, der im Juni aus Deutschland abgeschoben wurde, zu 17 Jahren Haft verurteilt. Human Rights Watch und andere Organisationen hatten die deutschen Behörden zuvor gewarnt, dass Aktivisten wie Boboev bei einer Abschiebung nach Tadschikistan misshandelt und aufgrund politisch motivierter Vorwürfe strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Der 54-jährige Boboev lebte seit 2017 mit seiner Familie in Deutschland. Er engagierte sich in der Bewegung „Reformen und Entwicklung Tadschikistans“, einer Oppositionsgruppe, die der Regierung von Präsident Emomali Rahmon kritisch gegenübersteht. Nachdem Boboev unter drei Artikeln des Strafgesetzbuchs, darunter „Extremismus über das Internet“, für schuldig befunden worden war, verurteilte ein Gericht ihn laut einem Medienbericht am 21. September. Die tadschikischen Behörden haben keine Informationen zu dem Fall veröffentlicht.
Boboev, der am 20. Juni aus Deutschland abgeschoben wurde, hatte zuvor gegenüber den Medien erklärt, die tadschikischen Behörden hätten wegen seiner Beiträge in den sozialen Medien, in denen er die tadschikischen Behörden kritisiert hatte, ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet. Er sagte, das deutsche Gericht habe ihm bis zum 1. Juli Zeit gegeben, um nachzuweisen, dass ein solches Verfahren existiere, doch er sei noch vor Ablauf dieser Frist abgeschoben worden.
Boboev wurde zusammen mit seinem erwachsenen Sohn Muhammad nach Duschanbe abgeschoben. Dort wurde Boboev bei seiner Ankunft festgenommen.
Boboev ist nicht der erste Tadschike, den Deutschland trotz Vorbehalten von Menschenrechtsorganisationen abgeschoben hat. Drei weitere Oppositionsaktivisten, die seit 2023 aus Deutschland abgeschoben wurden, wurden nach ihrer Rückkehr nach Tadschikistan ebenfalls inhaftiert. Abdullohi Shamsiddin, Bilol Qurbonaliev und Dilmurod Ergashev erhielten Haftstrafen von 7, 10 bzw. 8 Jahren unter Vorwürfen, die offenbar frei erfunden waren.
Das Völkerrecht verbietet das sogenannte Refoulement – also die Abschiebung von Personen in ein Land, in dem ihnen aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen die reale Gefahr eines irreparablen Schadens droht. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, gegen staatliche transnationale Repression vorzugehen, bestehen weiterhin erhebliche Lücken.
Deutschland schiebt weiterhin tadschikische Staatsangehörige ab, obwohl sich die Beweise häufen, dass sie damit Kritiker direkt in die Hände der repressiven Sicherheitsdienste liefern, vor denen diese in vielen Fällen geflohen waren.
Deutsche Gerichte und Ausländerbehörden sollten Dissidenten nicht ohne Weiteres nach Tadschikistan abschieben. Die deutschen Behörden sollten begründen, warum Boboev trotz konkreter Warnungen vor schwerwiegenden Menschenrechtsrisiken abgeschoben wurde, und Tadschikistan dazu drängen, Informationen über seine Verurteilung und seine Haftbedingungen offenzulegen sowie sicherzustellen, dass er Zugang zu unabhängigem Rechtsbeistand hat.