(Berlin, 7. Juli 2026) – Die deutschen Behörden haben einen tadschikischen Oppositionsaktivisten nach Tadschikistan abgeschoben. Dies verstärkt die Befürchtungen, dass Deutschland bei Abschiebungsbeschlüssen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkommt, erklärte Human Rights Watch heute. Am 20. Juni 2026 schob Deutschland Asadullo Boboev und seinen volljährigen Sohn Muhammad nach Duschanbe ab, obwohl zu befürchten war, dass er dort inhaftiert und misshandelt werden könnte. Boboev wurde tatsächlich unmittelbar nach seiner Ankunft in Tadschikistan festgenommen.
Es ist der vierte dokumentierte Fall seit 2023, bei dem ein tadschikischer Oppositionsaktivist aus Deutschland abgeschoben und direkt bei seiner Ankunft festgenommen wurde. Die anderen drei Betroffenen wurden aufgrund haltloser Anschuldigungen verurteilt und verbüßen derzeit langjährige Haftstrafen.
„Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach, diejenigen zu schützen, denen bei einer Abschiebung Misshandlung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen“, sagte Hugh Williamson, Direktor für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Boboevs Kritik an der tadschikischen Regierung machte ihn zu einem klaren Ziel. Deutschland sollte untersuchen, warum er unter diesen Umständen abgeschoben wurde, und Druck auf die tadschikischen Behörden wegen seiner Inhaftierung ausüben.“
Boboev hat seine Bedenken in den sozialen Medien geäußert und sich an den Aktivitäten der Bewegung „Reforms and Development of Tajikistan” beteiligt, einer Plattform, auf der sich im Exil lebende tadschikische Aktivist*innen und Migrant*innen zusammenschließen, um politische und wirtschaftliche Reformen in ihrem Heimatland zu fordern. Boboev und seine Familie kamen 2017 nach Deutschland und beantragten im selben Jahr Asyl. Sein Antrag wurde letztendlich abgelehnt.
Boboevs Ehefrau, Mastona Faizulloeva, berichtete Medien, dass er unmittelbar nach seiner Ankunft in Duschanbe in Untersuchungshaft kam. Sein Sohn wurde in die Obhut seiner Großmutter entlassen. Faizulloeva und ihre beiden Töchter durften in Deutschland bleiben.
Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die Human Rights Watch vorliegen, nahmen die deutschen Behörden den 54-jährigen Boboev und seinen 19-jährigen Sohn am 8. Juni in Kerken bei Kleve in Nordrhein-Westfalen aufgrund eines seit langem anhängigen Abschiebungsbescheids in Abschiebungshaft. Ein Gericht der Stadt Geldern hatte dem Antrag des Landkreises stattgegeben, beide Männer bis zum 2. Juli in Abschiebungshaft zu halten, und begründete dies mit ihrem abgelaufenen Aufenthaltsstatus und der wiederholten Weigerung, Deutschland freiwillig zu verlassen.
Sharofiddin Gadoev, Leiter von „Reforms and Development of Tajikistan“, sagte, der Anwalt der Männer habe Dutzende Seiten Beweismaterial vorgelegt, das die Gefahren für Boboev dokumentiere, das Gericht habe diese jedoch ignoriert.
Boboev hatte zuvor öffentlich gegenüber erklärt, die tadschikischen Behörden hätten wegen seiner Social-Media-Beiträge, in denen er die Regierung von Präsident Emomali Rahmon kritisiert hatte, ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet. Das deutsche Gericht habe ihm bis zum 1. Juli Zeit gegeben, um nachzuweisen, dass ein solches Verfahren existiere und ihm bei einer Rückkehr eine reale Gefahr drohe. Tadschikische Aktivist*innen im Exil können jedoch einem realen Risiko der Verfolgung oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, wenn sie abgeschoben werden, selbst wenn keine offenen Strafverfahren gegen sie vorliegen. Viele Tadschik*innen, die nach ihrer Abschiebung inhaftiert wurden, standen weder auf einer öffentlichen Liste noch gab es anhängige Strafverfahren gegen sie.
Boboevs Fall passt in ein Muster, auf das Human Rights Watch und tadschikische zivilgesellschaftliche Gruppen die deutschen Behörden bereits wiederholt hingewiesen haben. Die anderen seit 2023 abgeschobenen tadschikischen Oppositionsaktivisten – Abdullohi Shamsiddin, Bilol Qurbonaliev und Dilmurod Ergashev – wurden aufgrund von offenbar konstruierten Anklagepunkten zu Haftstrafen von 7, 10 bzw. 8 Jahren verurteilt. Shamsiddin soll in Haft misshandelt worden sein. Ergashev wurde unmittelbar nach seiner Ankunft von tadschikischen Sicherheitsbeamten festgenommen. Ihm wurden Handschellen angelegt und eine Kapuze über den Kopf gezogen.
Ein weiterer tadschikischer Staatsangehöriger, Saidazam Rahmonov, der seit 2019 in Hessen gelebt hatte und mit einer Deutschen verheiratet war, starb im Oktober 2025 unter dubiosen Umständen in einem tadschikischen Gefängnis, nachdem er zur Abholung von Unterlagen für sein deutsches Visum in sein Heimatland zurückgekehrt war. Seine Angehörigen berichten, sein Körper habe Spuren von Schlägen und Folter aufgewiesen. Gefängnisbeamte behaupteten hingegen, Rahmonov habe in seiner Zelle Selbstmord begangen.
Diese Fälle zeigen, warum deutsche Gerichte und Behörden Abschiebungen nach Tadschikistan nicht als Routinefall behandeln dürfen, so Human Rights Watch. Das Völkerrecht verbietet das sogenannte „Refoulement“, also die Abschiebung oder Auslieferung von Personen, wenn diesen im Zielland Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Verbot ist ausdrücklich in mehreren von der Bundesrepublik ratifizierten Verträgen verankert. Deutschland hat bereits Abschiebungen in andere Länder ausgesetzt, die für transnationale Repression bekannt sind, setzt jedoch die Rückführung tadschikischer Staatsangehöriger fort, obwohl sich die Beweise häufen, dass dadurch Regierungskritiker*innen direkt an die repressiven Sicherheitsdienste ausgeliefert werden, vor denen sie in vielen Fällen geflohen waren.
Das hat nicht nur Folgen für die abgeschobenen Menschen selbst. Innerhalb der tadschikischen Diaspora in Europa herrscht ein weit verbreitetes Klima der Angst, ein wirkungsvolles Instrument transnationaler Repression. Aktivist*innen und Mitglieder der Exilgemeinschaft üben Selbstzensur und schränken ihre politischen Aktivitäten in dem Wissen ein, dass ihr Aufenthalt in europäischen Ländern wie Deutschland keine Sicherheitsgarantie bietet.
Tadschikistan hat bereits in der Vergangenheit transnationale Repression in Deutschland ausgeübt: beispielsweise gegen Aktivist*innen, die im September 2023 während des Deutschlandbesuchs von Präsident Rahmon an der Demonstration in Berlin teilgenommen hatten. Human Rights Watch hat seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschiebungen die transnationale Repression Tadschikistans begünstigen.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, der grenzüberschreitenden Repression durch autoritäre Staaten entgegenzuwirken, und dabei Fortschritte erzielt, beispielsweise durch eine eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle im Auswärtigen Amt. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Lücken. In ihrem Bestreben, ihre Migrationspolitik zu verschärfen, kündigte die derzeitige Bundesregierung kurz nach Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2025 die Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme an. Damit fielen wichtige sichere Fluchtwege und Schutzmöglichkeiten für Dissident*innen, die in Deutschland Sicherheit suchen, weg. Davon betroffen sind auch Menschen, die aus Ländern wie Afghanistan, Russland und Belarus fliehen.
„Die Abschiebung eines bekannten Regierungskritikers in ein Land, das nachweislich Rückkehrer inhaftiert, lässt die Befürchtung aufkommen, dass die deutschen Behörden im Grunde genommen die transnationale Repression von Kritiker*innen im Exil durch Tadschikistan unterstützen“, sagte Williamson. „Deutschland sollte seiner Verpflichtung nachkommen, Unterdrückung in allen Formen zu bekämpfen, auch im Falle von Tadschikistan.“