(Brüssel) – Das neue Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die das Recht auf Asyl untergraben, erklärte Human Rights Watch heute. Human Rights Watch hat ein Frage-und-Antwort-Dokument veröffentlicht, das die zentralen Änderungen der EU-Asylgesetze und -verfahren sowie die Risiken für die Rechte von Menschen erläutert. Das 2024 verabschiedete Paket tritt am 12. Juni 2026 vollständig in Kraft.
„Das neue EU-Asylpaket, trotz der Jubelrhetorik der EU-Führung, schlägt Menschen die Tür vor der Nase zu, die Anspruch auf Würde und eine faire Prüfung ihrer Schutzanträge haben“, sagte Judith Sunderland, leitende Beraterin für Flucht- und Migrationsrechte bei Human Rights Watch. „Das Paket legt das Recht auf Asyl mit dem Vorschlaghammer in Trümmer – zu einem Zeitpunkt, an dem die Welt Europa dringender denn je als Verteidiger der Menschenrechte braucht.“
Das Paket besteht aus zehn verbindlichen Rechtsvorschriften, die die Art und Weise grundlegend verändern, wie die EU ihre Grenzen verwaltet, Asylanträge bearbeitet und die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten aufteilt. Die neuen Vorschriften erleichtern es Regierungen, Entscheidungen zu beschleunigen, Schutzvorkehrungen im Asylverfahren einzuschränken und verstärkt auf verkürzte „Grenzverfahren“ zurückzugreifen, während zugleich die Häufigkeit und Dauer der Inhaftierung zunehmen. Eine neue Krisenverordnung erlaubt es EU-Staaten, Menschen das Recht auf Asylantrag in vage definierten Situationen eines „Massenzustroms“ oder einer „Instrumentalisierung“ der Migration durch Drittstaaten zu verweigern.
EU-Staaten können künftig Abkommen mit „sicheren Drittstaaten“ außerhalb der EU schließen, die bereit sind, Asylsuchende aufzunehmen. Das bedeutet, dass ein EU-Land die Prüfung eines Asylantrags verweigern und die betroffene Person stattdessen in ein Land abschieben kann, zu dem sie keine kulturellen Bindungen, keine Familie oder Gemeinschaft hat und in dem ihre Chancen auf Unterstützung und Integration ungewiss sind. In der Praxis dienen solche Vereinbarungen vor allem dazu, Verantwortung abzuwälzen, anstatt wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Die Änderungen tragen kaum dazu bei, die dysfunktionalen Beziehungen zwischen den EU-Staaten zu beheben, und belassen Regeln, die Ländern an den EU-Außengrenzen eine unverhältnismäßige Verantwortung auferlegen. Ein neuer „Solidaritätsmechanismus“ ermöglicht es Staaten, die Umverteilung von Asylsuchenden abzulehnen und stattdessen finanzielle Beiträge zu leisten, etwa für Grenzzäune, Stacheldraht oder Überwachung.
Das Paket enthält auch Bestimmungen, die – sofern sie priorisiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden – dazu beitragen könnten, Migrant*innen und Asylsuchende mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen zu identifizieren, darunter Menschen mit Behinderungen und Personen mit erhöhtem Missbrauchsrisiko. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, unabhängige Mechanismen einzurichten, um die Einhaltung der Menschenrechte während der Grenzverfahren zu überwachen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Vorgaben des Pakets alles tun, um dessen schlimmste Folgen abzumildern und die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta sicherzustellen, so Human Rights Watch. Die Behörden sollten die Inhaftierung und die Anwendung von Asyl-Grenzverfahren begrenzen, ausreichende Kapazitäten zur Identifizierung von Personen mit Schutz- und Unterstützungsbedarf schaffen und davon absehen, Asylsuchende in Länder abzuschieben, die weniger in der Lage sind, wirksamen Schutz zu gewährleisten. Die Anwendung der Krisenverordnung sollte auf wirklich außergewöhnliche Umstände beschränkt werden.
Unabhängige Überwachungsmechanismen sollten ein umfassendes Mandat haben, um alle Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Kontext von Grenzmaßnahmen zu erfassen und zu untersuchen, und wirksame Rechtsmittel für Betroffene sicherstellen.
„Trotz der restriktiven neuen Regeln des Migrations- und Asylpakets haben die EU-Staaten weiterhin Handlungsspielräume, das Richtige zu tun“, sagte Sunderland. „Sie sollten zumindest die Inhaftierung begrenzen, Menschen mit erhöhtem Schutzbedarf identifizieren und unterstützen und davon absehen, ihre Verantwortung für Asylverfahren auf andere Staaten abzuwälzen.“