(London, 25. August 2026) – Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute ein wegweisendes Urteil im Fall von Osman Kavala gefällt, dem Menschenrechtsverteidiger und Bürgerrechtler, der seit November 2017 unrechtmäßig in der Türkei inhaftiert ist. Das Gericht entschied, dass die fortdauernde Inhaftierung von Kavala rechtswidrig ist, und stellte fest, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren sowie auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt wurden. Das Gericht befand außerdem, dass seine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt und dass die türkischen Behörden in böswilliger Absicht handelten, indem sie ihn rechtswidrig in Haft hielten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er mit hintergründiger Absicht verurteilt wurde, nämlich um ihn zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen sowie seine Menschenrechtsarbeit zu verhindern. Das Gericht ordnete seine schnellstmögliche Freilassung und die Aufhebung seines Urteils an.
Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch, die Internationale Juristenkommission und das Turkey Litigation Support Project reichten beim Gericht eine gemeinsame Stellungnahme zu den zentralen Menschenrechtsfragen ein, um die es in diesem Fall geht. Amnesty International erklärte Osman Kavala und seine sechs Mitangeklagten im Juni 2022 zu Gewissensgefangenen.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute in seinem jüngsten Urteil ausführlich dargelegt, dass Osman Kavala aufgrund eines politisch motivierten Prozesses seit fast neun Jahren im Gefängnis schmachtet“, sagte Eve Geddie, Leiterin der Abteilung für europäische Institutionen bei Amnesty International. „Die Türkei hat sich in diesem Fall bereits zweimal über zwei verbindliche Urteile des Gerichtshofs hinweggesetzt. Diese Behinderung der Justiz muss ein Ende haben. Die türkischen Behörden, einschließlich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, müssen Maßnahmen ergreifen, um Osman Kavala unverzüglich und bedingungslos freizulassen.“
In dem als „Gezi-Park-Prozess“ bekannt gewordenen Verfahren wurde Kavala am 25. April 2022 wegen „Versuchs des Staatsstreichs“ zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt; seine Mitangeklagten erhielten wegen „Beihilfe zum Versuch des Staatsstreichs“ während der Proteste im Jahr 2013 Haftstrafen von 18 Jahren. Die türkischen Behörden sollten Osman Kavala unverzüglich freilassen und sein Urteil im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Türkei sowie der türkischen Verfassung aufheben, so die Organisationen.
In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das gesamte Gezi-Verfahren geprüft, in dem die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise behauptete, die friedlichen Proteste im Istanbuler Gezi-Park im Jahr 2013 seien ein Versuch gewesen, die Regierung zu stürzen. Der Gerichtshof bewertete die Anklageschrift, die Anklagepunkte, die angeführten Beweise, das Verfahren, die Rechtsmittel und die Verurteilung im Hinblick auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Garantien für ein faires Verfahren. Er stellte fest, dass die gesamte Grundlage für den Freiheitsentzug und die letztendliche Verurteilung von Kavala „eine eklatante Rechtsverweigerung“ darstellte. Der Gerichtshof erkannte zudem die strukturellen Mängel an, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Türkei untergraben, und ordnete Maßnahmen zu deren Behebung an.
„Europas höchstes Menschenrechtsgericht hat zweifelsfrei bestätigt, dass Kavalas Festnahme, Inhaftierung, Strafverfolgung und Verurteilung im Rahmen des Gezi-Prozesses politisch motiviert und von Anfang bis Ende völlig fehlerhaft waren“, sagte Ayşe Bingöl Demir, Direktorin des Turkey Litigation Support Project. „Die systemischen Versäumnisse, die die Verletzungen seiner Rechte seit seiner Festnahme im Oktober 2017 ermöglicht haben, wurden erneut offengelegt.
Dies ist bereits das dritte Mal, dass der Europäische Gerichtshof über die Situation von Kavala entschieden hat. Im Dezember 2019 stellte das Gericht fest, dass seine Inhaftierung sein Recht auf Freiheit verletzte und dass damit das eigentliche Ziel verfolgt wurde, ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen. Das Gericht ordnete seine sofortige Freilassung an. Im Juli 2022 stellte das Gericht in seinem zweiten Urteil zu diesem Fall fest, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils von 2019 nicht nachgekommen ist.
Das System der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehe nun vor einer entscheidenden Bewährungsprobe, so die Organisationen. Trotz dieser Urteile habe der Europarat bislang noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Türkei den Urteilen des Gerichtshofs im Fall Kavala nachkommt.
„Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, und hat sich damit verpflichtet, die darin verankerten Rechte zu wahren und zu schützen sowie die bindenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen“, sagte Temur Shakirov, Leiter des Programms für Europa und Zentralasien bei der Internationalen Juristenkommission. „Sie muss nun diesen Verpflichtungen nachkommen, und der Europarat muss Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen.“
Das Ministerkomitee (das Entscheidungsgremium des Europarates) ist mit der Überwachung der Vollstreckung und Einhaltung der Urteile des Gerichts betraut. Angesichts dieser schwerwiegenden und anhaltenden Nichteinhaltung müssen der Europarat, seine Parlamentarische Versammlung und sein Generalsekretär ebenfalls alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alle ihnen zur Verfügung stehenden geeigneten Mittel einsetzen, um die Umsetzung dieser Urteile sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Osman Kavala endlich aus der Haft entlassen wird. Der Europarat und seine Mitgliedstaaten sollten die Folgen der Nichtumsetzung dieser Urteile durch die Türkei anerkennen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Konventionssystems darstellt.
Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen zudem den Fall Kavala weiterhin als vorrangiges Thema auf der Tagesordnung bezüglich der Türkei behandeln und gegenüber den türkischen Behörden klar und unmissverständlich die Einhaltung dieser Urteile einfordern, unter anderem durch die Formulierung konkreter Forderungen nach der sofortigen Freilassung von Osman Kavala.
„Osman Kavala ist seit fast neun Jahren rechtswidrig inhaftiert“, sagte Aisling Reidy, leitende Rechtsberaterin bei Human Rights Watch. „Der Europäische Gerichtshof hat nun bereits dreimal seine sofortige Freilassung gefordert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Urteile des Gerichtshofs eingehalten werden und dass Osman Kavala – endlich – freigelassen wird.“