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Angesichts der Ausweitung Israelischer Angriffe sollte Deutschland EU-Maßnahmen zu Gaza unterstützen

Die Zustimmung Berlins ist entscheidend für die Aussetzung von Zollvergünstigungen und die Verhängung von Sanktionen

Aktivist*innen stellten am 9. Juli 2025 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin Bilder von Kindern aus Gaza auf, um bei einer Protestaktion ein stärkeres Engagement der deutschen Regierung für die Kinder in Gaza und die Verteidigung des Völkerrechts zu fordern. © 2025 Lisi Niesner/Reuters

Während Israel seine Vernichtungskampagne in Gaza weiter eskaliert, führen die israelische Militäroperation in Gaza-Stadt weiterhin zu massenhaften Tötungen und Vertreibungen von Palästinenser:innen. Hunderttausende Menschen sind inzwischen von Hunger betroffen – eine Folge von Israels gezielter Blockade und der systematischen Verweigerung lebensrettender Hilfe. Laut dem Gesundheitsministerium in Gaza wurden durch Israels Angriffe über 65.000 Palästinenser:innen getötet und mehr als 165.000 verletzt. Die meisten Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser und andere zivile Infrastruktur sind schwer beschädigt oder vollständig zerstört.

Inzwischen besteht weitgehender Konsens über das Ausmaß und die Art der Gräueltaten im Rahmen der israelischen Militäroperationen in Gaza. Doch abgesehen von der Aussetzung neuer Exportgenehmigungen für „Rüstungsgüter, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können“, beharrt die deutsche Bundesregierung bislang auf dem Standpunkt, dass allein bilaterale Diplomatie ausreiche, um Israel zur Beendigung seiner Gräueltaten zu bewegen und unterstützt weitere konkrete Maßnahmen der Europäischen Union nicht.

Das hat nicht funktioniert.

Deutschland hat sich lange als Verteidiger einer internationalen, regelbasierten Ordnung stilisiert und sich für Rechenschaftspflicht bei Verbrechen in der UkraineSyrienAfghanistanMyanmar und anderen Orten eingesetzt. Diese Reputation steht nun infrage.

Neben seiner moralischen und historischen Verantwortung hat Deutschland auch eine rechtliche Verpflichtung zu handeln. Alle Vertragsstaaten der UN-Völkermordkonvention, also auch Deutschland, sind verpflichtet, „alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Völkermord soweit wie möglich zu verhindern“.

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für konkrete Maßnahmen vorgelegt: die Aussetzung des Handelskapitels des EU-Israel-Assoziierungsabkommens sowie gezielte Sanktionen gegen israelische Minister, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Beide Maßnahmen erfordern die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und Deutschlands Stimme ist entscheidend. Als bevölkerungsreichster EU-Staat könnte Deutschland gemeinsam mit Italien, Ungarn und Tschechien eine „Sperrminorität“ bilden, selbst wenn alle anderen EU-Staaten zustimmen würden.

Der Vorschlag zur Aussetzung folgt auf zahlreiche Dialogversuche Deutschlands und aller EU-Außenminister, die jedoch nicht dazu geführt haben, Israels Vernichtungskampagne zu stoppen. Die Aussetzung des Handelskapitel würde den Handel zwischen der EU und Israel nicht verbieten, sondern lediglich die Zollvergünstigungen aussetzen, bis Israel seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt.

Die Bundesregierung steht vor einer klaren, wenn auch schwierigen Entscheidung: das Völkerrecht zu wahren und sich mit den meisten EU-Partnern zu positionieren – oder weiterhin EU-Maßnahmen zu blockieren, was zu weiterer Isolation und Reputationsverlust führen würde. Und, noch entscheidender, bei fortgesetzter Unterstützung droht eine Mitverantwortung an Israels Gräueltaten in Gaza.

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