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Deutschland: Staatsanwaltschaft will angeblich Menschenrechtsverletzungen in Belarus untersuchen

Nach erzwungener Flugzeuglandung und Verhaftung von Aktivist*innen

Die Belarussische Polizei sperrt eine Straße während einer Demonstration gegen die offiziellen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in Minsk, Weißrussland am 25. Oktober 2020. © 2020 AP Photo

Während die Welt immer noch die dreiste erzwungene Landung eines Flugzeugs zur Inhaftierung des Journalisten und Aktivisten Raman Protasewitsch verurteilt, ist es eine willkommene Nachricht, dass die deutsche Staatsanwaltschaft möglicherweise eine Voruntersuchung zu anderen mutmaßlichen schweren Menschenrechtsverletzungen durch das belarussische Regime einleiten wollen.

Für die Belaruss*innen, die wenig Aussicht auf Rechenschaftspflicht im eigenen Land haben, kann dieser Schritt einen eingeschränkten Weg zur Gerechtigkeit eröffnen. 

Protasewitsch und seine Freundin, Sofya Sapega, bleiben in Haft, ihr Leben ist in Gefahr, und es gibt Beweise die einen Verdacht auf Folter und andere Misshandlungen erhärten. Sie sollten sofort freigelassen werden und die internationale Gemeinschaft sollte strafrechtliche Ermittlungen zu ihrer willkürlichen Inhaftierung einleiten, neben anderen Maßnahmen zum Schutz der belarussischen Zivilgesellschaft angesichts der eskalierenden Unterdrückung.

Die deutsche Untersuchung steht nicht im Zusammenhang mit der Flugzeugentführung, sondern ist wahrscheinlich das Ergebnis einer Strafanzeige, die im Mai im Namen von Personen eingereicht wurde, die den belarussischen Strafverfolgungsbehörden Folter vorwerfen.

Nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 gingen die belarussischen Behörden mit großer Brutalität gegen friedliche Demonstrierende und ihre Unterstützer vor. Sie haben Zehntausende Menschen verhaftet, Hunderte gefoltert, Dutzende von Menschenrechtsgruppen und Medienanstalten überfallen und zahlreiche Aktivist*innen und Journalist*innen wegen angeblicher Massenunruhen, Steuerhinterziehung und anderer Anschuldigungen inhaftiert. All dies tun die Behörden ungestraft.

Die deutsche Untersuchung ist das jüngste Zeichen für die zunehmende Berufung auf das Rechtsprinzip der universellen Gerichtsbarkeit, das die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung schwerer Verbrechen erlaubt, unabhängig davon, wo sie begangen wurden.

Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass es in der Lage ist, strafrechtliche Ermittlungen über die Phase der Voruntersuchung hinaus fortzuführen, auch wenn sich Verdächtige nicht im Land aufhalten. In der Tat hat die deutsche Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl von Fällen unter Berufung auf die universelle Gerichtsbarkeit verfolgt, insbesondere im Zusammenhang zu Verbrechen in Syrien.

Justizbehörden in anderen europäischen Ländern sollten ähnliche Schritte unternehmen, um Vorermittlungen zu mutmaßlichen schweren Verbrechen einzuleiten. Die innovative „International Accountability Platform“, die von einer Koalition von Menschenrechts-NGOs ins Leben gerufen wurde und von 37 Ländern und der Europäischen Union unterstützt wird, nimmt jetzt Beweise für mutmaßliche Menschenrechtsverbrechen in Belarus für zukünftige Strafverfolgungen entgegen. Wenn die Behörden in ganz Europa jetzt handeln, können sie diese Plattform nutzen, um den Weg für eine künftige Rechenschaftspflicht zu ebnen und eine klare Botschaft an potenzielle Täter*innen zu senden, dass die Tage, an denen schwere Menschenrechtsverletzungen ungestraft bleiben, gezählt sind.

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