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Null Punkte für die Meinungsfreiheit

Aserbaidschans Regierung tritt Menschenrechte mit Füßen, doch die Veranstalter des Eurovision Song Contests scheint das nicht zu stören.

Veröffentlicht in: Süddeutsche Zeitung

Aserbaidschans Regierung tritt Menschenrechte mit Füßen, doch die Veranstalter des Eurovision Song Contests scheint das nicht zu stören. Statt dem Regime die Stirn zu bieten, geht die Europäische Rundfunkunion auf Kuschelkurs. Dabei könnte der Verband, wenn er jetzt handelt, ein Zeichen setzen.

Nur noch wenige Stunden trennen uns, die Fernsehzuschauer Europas, von jener alljährlichen Dosis Glamour, den der Eurovision Song Contest auf so wunderbare Weise liefert. Diesmal wird der Musikwettbewerb aus Baku in unsere Wohnzimmer übertragen, aus der Hauptstadt Aserbaidschans.

Für zumindest einen Abend lebt in diesem Musikwettbewerb das wohlige Gefühl des europäischen Beisammenseins - und das schätzt die Europäische Rundfunkunion (EBU) sehr, jener Verband europäischer staatlicher Rundfunkanstalten, der das Event alljährlich auf die Bühne bringt. Gern erinnert die EBU daran, dass ihr Fest der Musik es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in Europa viel besser vermag, die Liebe zu unserem Kontinent aufzufrischen als die paneuropäischen Gesten der Politiker in Brüssel und anderswo.

In diesem Jahr allerdings stehen der Song Contest und die EBU vor einer besonderen Herausforderung, die weit darüber hinausgeht, für die Zufriedenheit der geschätzt 100 Millionen Fernsehzuschauer und ungefähr 1600 mitgereisten Journalisten zu sorgen. Die EBU muss sich entscheiden, ob sie ihr eigenes Kernmandat, nämlich den Schutz und die Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, mit Leben erfüllen will. Zudem wird sich zeigen, ob sie bereit ist, der Regierung des Gastgeberlandes Aserbaidschan die Stirn zu bieten - einem Regime, das dieses Recht systematisch mit den Füßen tritt (s. Human Rights Watch World Report 2012).

Bittere Enttäuschung für die Journalisten und Bürgerrechtler

Bislang jedoch hat die Union offenkundig jede Konfrontation mit der aserbaidschanischen Führung vermieden. Diese Zurückhaltung ist eine bittere Enttäuschung für die Journalisten und Bürgerrechtler, die für mehr Meinungsfreiheit in Aserbaidschan kämpfen - denn diese Zurückhaltung dient vor allem der Regierung in Baku zur Legitimierung ihrer rücksichtslosen Politik.

Auch für die EBU selbst ist diese Haltung alles andere als gut. Der Medienverband beruft sich auf das Prinzip der freien Meinungsäußerung - und ignoriert gleichzeitig Menschenrechtsverletzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft seiner glanzvollen Veranstaltungen. Damit verspielt er unweigerlich seine Glaubwürdigkeit.

Statt sich auf ihre eigenen Prinzipien zu besinnen, sprach die EBU in ihren zahlreichen Erklärungen die Frage der Meinungsfreiheit in Aserbaidschan nur vorsichtig an; sie widmete dem Thema lediglich ein Seminar, das am 2. Mai in Genf stattfand. Es sollte den "Dialog" zwischen den aserbaidschanischen Behörden, regionalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen Akteuren fördern.

Doch trotz ihres Versprechens, Schulungen für Journalisten in Baku anzubieten, ging die EBU auf Kuschelkurs zu den Vertretern der hochrangig besetzten aserbaidschanischen Delegation und ließ die Menschenrechtsverletzungen ihrer Regierung weitgehend unerwähnt.

Denn obwohl die aserbaidschanische Verfassung einen umfassenden Menschenrechtskatalog enthält, unterliegen Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit erheblichen Einschränkungen. Demonstrationen im Zentrum von Baku werden nicht genehmigt. Teilnehmer an ungenehmigten Demonstrationen der Opposition wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Doch die EBU ist offenbar nicht bereit anzuerkennen, dass sie, um sich mit einem Land wie Aserbaidschan ernsthaft auseinanderzusetzen, ihre Zurückhaltung aufgeben muss. Regierungen wie jene in Baku sind meist ebenso listig wie skrupellos und lassen sich nur durch internationalen Druck dazu bewegen, Einschränkungen der freien Meinungsäußerung aufzugeben. Mit Plattitüden über mehr Dialog lässt die EBU ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme ungenutzt.

Die EBU und ihre Mitgliedsanstalten aus mehr als 50 Staaten verfügen über einen enormen Einfluss und über hohe ethische Standards, auf dem Papier jedenfalls. Im Jahr 2010 verabschiedete die Union, die sich rühmt, die größte Vereinigung nationaler Rundfunkanstalten weltweit zu sein, ausgerechnet in Baku eine internationale Erklärung, in der die Inhaftierung, Belästigung und Einschüchterung von Journalisten im Wirkungsgebiet der EBU verurteilt wird. Die Regierungen werden aufgerufen, alle Fälle von Gewalt gegen Journalisten zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Warum also schweigt die EBU zu Aserbaidschan? Zu den fünf Journalisten, die wegen fingierter Vorwürfe inhaftiert wurden? Zu denen, die brutal verprügelt wurden, nur weil sie ihre Arbeit taten? Und zu dem Klima der Angst, das bereits zu verbreiteter Selbstzensur geführt hat?

Während der vergangenen neun Monate erinnerte Human Rights Watch die EBU immer wieder an die schweren Missstände in Aserbaidschan und an die Notwendigkeit, diese offen anzusprechen, der Inhaftierung und Schikanierung von Journalisten entgegenzutreten und den mutigen Bürgerrechtlern in Baku, die diese Woche vor dem Song Contest noch Kundgebungen für das Recht auf freie Meinungsäußerung organisieren wollten, öffentlich ihre Unterstützung zu signalisieren.

Weil dies aber die Regierung Aserbaidschans bloßstellen würde, bleibt die EBU untätig und behauptet, der Song Contest sei unpolitisch. Man werde diese Themen bei anderer Gelegenheit ansprechen. Doch selbst die EBU räumt ein, dass der Musikwettbewerb noch nie zuvor in seiner 57-jährigen Geschichte eine derartige Welle internationaler Aufmerksamkeit und Besorgnis über die Situation der Menschenrechte in einem Gastgeberland in Gang gesetzt hat.

Auch einmischen, wenn das Rampenlicht erloschen ist

Natürlich ist ein Schlagerwettbewerb zunächst einmal unpolitisch. Doch in der vernetzten Welt werden die Verknüpfungen von Politik und scheinbar unpolitischen Veranstaltungen unweigerlich offenbar, ob es den Veranstaltern gefällt oder nicht. Es ist an der Zeit, dass die EBU sich dieser Einsicht stellt.

Der EBU bleibt noch genügend Zeit, die Stimme zu erheben. Sie sollte die Ereignisse in Aserbaidschan auch nach Ende des Song Contests beobachten, wenn das Rampenlicht erloschen ist und einheimische Journalisten und Bürgerrechtler besonders verwundbar sind. Die EBU könnte, wenn sie jetzt handelt, ein Zeichen auch für zukünftige Veranstaltungen setzen. Denn: Was passiert, wenn Weißrussland an diesem Samstagabend gewinnt?

Hugh Williamson ist Leiter der Europa- und Zentralasienabteilung von Human Rights Watch. Er twittert als @HughAWilliamson

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