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Aserbaidschan: Journalisten drohen Gewalt und Strafverfolgung

Inhaftierte Reporter sollen freigelassen und Gesetze, die Kritik an der Regierung kriminalisieren, aufgehoben werden

(Baku, 26. Oktober 2010) – Die aserbaidschanische Regierung benutzt das Strafrecht und gewalttätige Übergriffe, um oppositionelle Journalisten zum Schweigen zu bringen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dutzende Journalisten sind wegen Verleumdung und anderer Delikte zivil- und strafrechtlich verfolgt worden. Die Polizei hat Journalisten tätlich angegriffen und Recherchen zu Themen von öffentlichem Interesse bewusst behindert.

Der 94-seitige Bericht „Beaten, Blacklisted, and Behind Bars: The Vanishing Space for Freedom of Expression in Azerbaijan“ dokumentiert das Vorgehen der aserbaidschanischen Regierung, um die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Die Regierung soll inhaftierte Journalisten freilassen und die Verleumdungsparagraphen im Strafgesetzbuch aufheben, die Beamten und anderen Personen die Möglichkeit geben, Strafanzeige gegen Journalisten und Aktivisten zu erstatten, so Human Rights Watch.

Darüber hinaus soll die Regierung Gewalt oder Drohungen gegen Reporter, die bislang nicht geahndet werden, strafrechtlich verfolgen. Die Angriffe auf die freie Meinungsäußerung können die Rechtmäßigkeit der für den 7. November 2010 geplanten Parlamentswahlen untergraben, so Human Rights Watch.

„Eine lebhafte öffentliche Debatte ist für freie und faire Wahlen entscheidend“, so Giorgi Gogia, Südkaukasus-Experte bei Human Rights Watch und Autor des Berichts. „Es kann aber keine freie und faire Abstimmung geben, wenn sich diejenigen, die für die Berichterstattung zuständig sind, in Haft befinden oder schikaniert und zum Schweigen gebracht werden.“

Mindestens neun Journalisten sind in den letzten drei Jahren aus Aserbaidschan geflohen und haben im Ausland politisches Asyl beantragt. Human Rights Watch dokumentiert seit Jahren Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Aserbaidschan. Für den aktuellen Bericht hat Human Rights Watch im Juni 2010 über 37 Print- und Radiojournalisten und Verleger befragt. Aserbaidschan hat die staatliche Zensur 1998 offiziell abgeschafft. Die Regierung hat jedoch andere, weniger offensichtliche Wege zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Medien genutzt.

Zusätzlich zu strafrechtlicher Verfolgung und Polizeigewalt sind im Jahr 2009 Gesetzesänderungen vorgenommen worden, die Journalisten die Verwendung von Videos, Fotos und Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Personen verbieten, selbst wenn es sich dabei um Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen handelt. Darüber hinaus hat die Regierung alle ausländischen Rundfunksender auf FM-Frequenzen verboten.

Unnötige Restriktionen sollen aufgehoben werden und die ausländischen Sender wieder auf Empfang gehen dürfen, so Human Rights Watch. In den vergangenen Jahren haben Staatsvertreter Dutzende von Verleumdungsklagen gegen Journalisten angestrengt, in einigen Fällen auch gegen Menschenrechtsverteidiger, die die Regierung kritisieren oder sich anderweitig dafür einsetzen, dass Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan strafrechtlich verfolgt werden. Verleumdungsparagraphen im Strafgesetzbuch gefährden die Redefreiheit in unangemessener Weise und sollen abgeschafft werden, so Human Rights Watch.

Strafrechtliche Sanktionen für Verleumdung als Reaktion auf den Vorwurf der Rufschädigung sind unnötig und unverhältnismäßig, besonders wenn es sich um Themen von hohem öffentlichen Interesse handelt oder wenn Personen des öffentlichen Lebens involviert sind. Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens ist es, anders als Privatpersonen, durchaus zumutbar, dass ihr Handeln umfassend und eingehend überprüft wird.

„Durch gerichtliche Verfahren und insbesondere durch Strafverfahren gegen Personen, die über Themen von öffentlichem Interesse berichten, versucht die Regierung auf zynische Weise, eine Zensur zu verhängen“, so Gogia. „Die Regierung soll die Menschen dazu ermutigen, ihre Meinung frei zu äußern, anstatt sie dafür zu bestrafen“.

Das offensichtlich politisch motivierte Verfahren gegen Eynulla Fatullayev, entschiedener Kritiker der Regierung, Gründer und Chefredakteur von zwei der größten und beliebtesten unabhängigen Zeitungen Aserbaidschans, ist ein eindrucksvolles Beispiel, so Human Rights Watch. Fatullayev befindet sich seit April 2007 im Gefängnis, nachdem er aufgrund von Artikeln, die er geschrieben hatte, zivil- und strafrechtlich wegen Verleumdung verurteilt wurde. Sechs Monate später wurde er der terroristischen Bedrohung und Anstachelung zu ethnisch motiviertem Hass für schuldig befunden und zu insgesamt achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Fatullayev legte Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, der im April 2010 befand, dass Fatullayevs Inhaftierung eine massive und unverhältnismäßige Einschränkung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellte und forderte die Regierung auf, ihn freizulassen.

Zwei weitere Kritiker, Emin Milli und Adnan Hajizade, befinden sich ebenfalls in Haft. Sie wurden im Juli 2009 Opfer eines offensichtlich inszenierten Übergriffs in einem Restaurant und wurden im Anschluss an diesen Vorfall wegen Rowdytums verurteilt. Milli und Hajizade sind bekannt für ihre regierungskritischen Blog-Beiträge. Sie wurden eine Woche, nachdem sie ein satirisches Video auf YouTube in Umlauf gebracht hatten, in dem die Regierung kritisiert wird, verhaftet.

„Fälle wie der von Fatullayev und der beiden Blogger hatten auf Journalisten und Verleger eine stark abschreckende Wirkung“, so Gogia. „Aus Angst vor einem ähnlichen Schicksal schreiben Journalisten über bestimmte Themen oftmals nicht und schränken ihre investigative Berichterstattung ein, insbesondere bei Themen, die von der Regierung als Tabu erachtet werden.“

Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen, die die Regierung öffentlich kritisieren, riskieren Gewalt, Drohungen und Schikanen. Die Polizei hat Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs angegriffen, insbesondere wenn diese die Auflösung friedlicher Demonstrationen dokumentierten. Bislang haben die Behörden es versäumt, gründliche und unabhängige Untersuchungen der Übergriffe auf Journalisten einzuleiten.

Eine Reihe von Gesetzesänderungen und Entscheidungen der Exekutive haben die freie Meinungsäußerung in Aserbaidschan noch zusätzlich eingeschränkt. Dazu gehören die 2009 verabschiedeten Verfassungsänderungen, die Journalisten die Verwendung von Aufnahmegeräten untersagen, sowie das ebenfalls 2009 verabschiedete Verbot ausländischer Radiosender auf FM-Frequenzen, so dass BBC, Voice of America und Radio Free Europe/Radio Liberty ihren Sendebetrieb einstellen mussten.

Die Behörden haben außerdem eine „schwarze Liste mit den Namen von erpresserischen Zeitungen“ stillschweigend gebilligt, die vom Presserat, einem angeblich auf Mitgliedschaft basierenden Selbstregulierungsgremium für Printmedien, veröffentlicht wurde. Die Liste sollte eine Maßregelung für Zeitungen sein, die gegen die ethischen Grundsätze journalistischer Arbeit verstoßen haben, aber in der Praxis hat sie es den Journalisten erschwert, an Informationen zu gelangen, und in manchen Fällen sogar zur Schließung von Medien geführt.

Die aserbaidschanische Regierung ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards ist die freie Meinungsäußerung ein grundlegendes Menschenrecht. Sie ist für eine funktionierende demokratische Gesellschaft und für die Würde des Einzelnen unabdingbar.

„Die Regierung geht scheinbar davon aus, dass sie sich schützen kann, indem sie Journalisten einschüchtert und zum Schweigen bringt“, so Gogia. „Stattdessen lenkt sie als die Regierung, die in dieser Region die meisten Kritiker hinter Gitter bringt, die internationale Aufmerksamkeit auf sich.“

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