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Herr Generalsekretär,

  mit großer Betroffenheit habe ich aus der Mitteilung Ihres Sprechers erfahren, dass die UN-Vertreter Haile Menkerios und Ibrahim Gambari am 27. Mai an der Amtseinführung von Omar al-Bashir in Khartum teilnehmen wollen. Ich möchte Sie eindringlich bitten, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, weil dies falsch und im Widerspruch zu den Grundsätzen der Vereinten Nationen in diesem besonderen Fall steht.

Die UN-Prinzipien begrenzen den Kontakt der Vereinten Nationen mit Personen, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof anklagt sind, wie Präsident al-Bashir, auf das unbedingt nötige Maß, um von der UN mandatierte Handlungen durchführen zu können. Die Teilnahme an der Amtsführung kann nicht als absolut notwendig bezeichnet werden. Vielmehr schreiben die UN-Prinzipen vor, dass die Anwesenheit von UN-Vertretern bei Feierlichkeiten oder ähnlichen Ereignissen mit Personen, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt sind, vermieden werden soll. Zudem legt eine weitere Leitlinie zu al-Bashir, die Ihre Initialen trägt, fest, dass jegliche Interaktion im Rahmen von Feierlichkeiten mit Präsident al-Bashir vermieden werden soll, einschließlich Höflichkeitsbesuchen, Empfängen, Fototerminen, der Anwesenheit bei Festlichkeiten am Nationalfeiertag und ähnliches.

Diese Leitlinien sind richtig. Wenn sie missachtet werden, dann wird die Glaubwürdigkeit der UN beschädigt. Die Teilnahme an der Amtseinführung einer Person, die vom Internationalen Strafgerichtshof wegen schwerer Verbrechen gesucht wird, sendet die schreckliche Botschaft an die Opfer dieser Verbrechen in Darfur und der ganzen Welt, dass ihr Leid kein Grund ist, an Feierlichkeiten ihrer mutmaßlichen Täter nicht teilzunehmen. Eine Teilnahme kann auch als Signal verstanden werden, dass die Vereinten Nationen den Internationalen Strafgerichtshof nicht wirklich unterstützen – ein Signal, das besonders eine Woche vor Beginn der ersten Überprüfungskonferenz des Rom-Statuts verheerend ist, die vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala, im benachbarten Uganda, stattfindet. Die Konferenz wird der Arbeit des Gerichtshofs besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen und ist ein wichtiger Zeitpunkt, um sich zu dem Prinzip der Internationalen Strafgerichtsbarkeit zu bekennen. Jeglicher kurzsichtiger Bruch mit den eigenen UN-Prinzipien wird weder dem Gerichtshof noch Ihnen einen Dienst erweisen.

Aus all diesen Gründen hoffe ich, dass Sie Ihre Pläne überdenken werden, UN-Beamte unabhängig von ihrem Dienstgrad an der Amtseinführung al-Bashirs teilnehmen zu lassen. Für weitere Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll 

Kenneth Roth
Executive Director

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