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Deutschland: Anklage gegen mutmaßlichen Fahrer der Todesschwadron von Gambia

Universelle Gerichtsbarkeit ermöglicht Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen in Jammeh-Ära

Mit der Anklageerhebung gegen einen gambischen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, ehemaliges Mitglied einer gambischen "Todesschwadron" zu sein, hat Deutschland seine Bemühungen um Gerechtigkeit für schwere Verbrechen vorangetrieben.

Mitglieder der als "Junglers" bekannten paramilitärischen Gruppe sind in schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter, gewaltsames Verschwindenlassen und Tötungen verwickelt.

Bai L. werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, die unter dem ehemaligen Präsidenten Yahya Jammeh begangen worden sein sollen. Die 22-jährige Herrschaft Jammehs, die 2017 endete, war von weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen geprägt, darunter außergerichtliche Tötungen, gewaltsames Verschwindenlassen und willkürliche Inhaftierungen.

Die Anklageschrift zeigt, wie wichtig nationale Behörden im Kampf gegen Straflosigkeit für Gräueltaten sein können, die jenseits ihrer Grenzen begangen wurden – auch Jahre nach den mutmaßlichen Verbrechen. 

Die deutsche Staatsanwaltschaft wirft Bai L. vor, zwischen 2003 und 2006 als Fahrer für die berüchtigte Todesschwadron „Junglers“ gearbeitet zu haben. Bai L. wird vorgeworfen, an drei Anschlägen der Junglers beteiligt gewesen zu sein.

Deutschland kann diese Verbrechen strafrechtlich verfolgen, weil das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit im Gesetz verankert ist. Dieser Grundsatz ermöglicht die Untersuchung und Verfolgung von einigen der schwersten Verbrechen nach internationalem Recht, unabhängig davon, wo sie begangen wurden, und unabhängig von der Nationalität der Verdächtigen oder Opfer.

Fälle auf Basis von universeller Gerichtsbarkeit werden immer wichtiger für internationale Bemühungen, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und Opfern, die sich sonst an niemanden wenden können, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Bai L. ist der dritte mutmaßliche Jammeh-Komplize, der im Ausland vor Gericht gestellt wird. Ein weiterer mutmaßlicher ehemaliger Jungler, Michael Sang Correa, ist in den Vereinigten Staaten angeklagt, und der ehemalige Innenminister Gambias, Ousman Sonko, ist in der Schweiz wegen Beteiligung an Folter angeklagt.

Deutsche Behörden etablieren einen beeindruckenden Umgang mit Fällen der universellen Gerichtsbarkeit, unter anderem bei der Verfolgung schwerer Verbrechen in Syrien, Irak, Afghanistan und Sri Lanka. Im Januar verurteilte ein deutsches Gericht einen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Jammeh befindet sich seit seiner Ausreise aus Gambia im Januar 2017 im Exil in Äquatorialguinea. Human Rights Watch arbeitet mit gambischen und internationalen Gruppen zusammen und setzt sich dafür ein, dass Jammeh und seine Komplizen ein faires Verfahren erhalten, unter anderem durch die Einrichtung eines hybriden Strafgerichts, das mit gambischen und internationalen Richter*innen und Mitarbeitenden arbeiten könnte.

Bai L. wurde am 16. März 2021 in Hannover verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Wenn das Gericht seine Anklage bestätigt, soll der Prozess noch in diesem Jahr vor dem Oberlandesgericht in Celle bei Hamburg beginnen.

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