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Die Vertreter von über 100 Staaten, die ab kommenden Montag in der irischen Hauptstadt Dublin über ein umfassendes Verbot von Streumunition verhandeln, sollen jeglichen Versuch einer Vertragslockerung zurückweisen, so Human Rights Watch. Die Teilnehmerstaaten werden den Vertragstext voraussichtlich am
30. Mai annehmen.

Einige Staaten wollen Ausnahmeregelungen für bestimmte Arten von Streubomben erreichen und die Verbotsfrist um Jahre hinauszögern. Zudem soll eine Beteiligung an gemeinsamen militärischen Operationen möglich sein, bei denen Streumunition eingesetzt wird.

„Der Vertragsentwurf sieht ein umfassendes Verbot von Streumunition vor. Jeder Versuch, dieses Verbot zu lockern, muss abgewehrt werden“, so Steve Goose, Leiter der Abteilung Waffen bei Human Rights Watch und stellvertretender Vorsitzender des Internationalen Bündnisses gegen Streumunition. „Jegliche Lockerung würde das Ziel untergraben, Menschenleben zu retten.“

Streubomben bestehen aus großen Mengen kleinerer Sprengkörper, die sich während des Abwurfs öffnen und über weite Flächen verteilen. Ein Verbot von Streubomben wird angestrebt, da die Sprengkörper über eine weite Fläche verbreitet werden und dadurch zahllose Zivilisten verletzt und getötet werden. Ein weiteres Problem ist die besonders hohe Blindgängerrate. Sprengkörper, die beim Aufschlag nicht explodieren, stellen wie Anti-Personen-Minen eine tödliche Gefahr für die Zivilbevölkerung dar.

Der Vertragsentwurf sieht vor, den Einsatz, die Herstellung sowie den Handel von Streubomben zu verbieten und die vorhandenen Lagerbestände innerhalb der kommenden sechs Jahre zu vernichten. Darüber hinaus sollen Gebiete geräumt werden, die mit nicht explodierten Streubomben belastet sind. Den Opfern von Streubomben wird Unterstützung in Aussicht gestellt.

„In dem Vertragsentwurf sind Abrüstung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe wirksam miteinander verknüpft“, urteilt Goose. „Durch den Vertrag können in Zukunft zahllose Leben gerettet werden.“

Der Vertragsprozess begann im Februar 2007 in Norwegen. Dort vereinbarten 46 Staaten, bis Ende des Jahres 2008 ein Verbot von Streumunitionen herbeizuführen, „da sie der Zivilbevölkerung inakzeptablen Schaden zufügen“. Über 140 Staaten nahmen an mindestens einer der Verhandlungsrunden des „Oslo-Prozesses“ teil, der in Peru, Österreich und Neuseeland fortgeführt wurde.

Im Mittelpunkt der zweiwöchigen Abschlusskonferenz in Irland stehen drei Bereiche, die besonders umstritten sind. Erstens verlangen einige Staaten, bestimmte Typen von Streumunition von dem Verbot auszunehmen. Diese Forderung erheben Dänemark, Frankreich, Deutschland, Japan und die Niederlande mit der Begründung, bestimmte Typen von Streumunition seien militärisch unverzichtbar und verursachten geringere Schäden.

Zweitens streben einige Staaten eine Übergangsphase bis mindestens 2015 an, in der ihnen der Einsatz von Streubomben erlaubt sein soll. Forderungen dieser Art stellen Frankreich, Deutschland, Japan, die Schweiz und Großbritannien. Auf Streumunition könne ihnen zufolge nicht verzichtet werden, ehe militärische Alternativen entwickelt sind. Dass Streumunition untragbare Folgen für die Zivilbevölkerung hat, erkennen diese Staaten indes an.

Drittens wollen einige Staaten die Streichung einer Klausel, wonach Kriegsparteien in gemeinsamen militärischen Operationen nicht unterstützt werden dürfen, wenn diese Streumunition einsetzen. Zu den Verfechtern dieser Forderung zählen Australien, Kanada, Japan und Großbritannien. Die USA setzen viele ihrer Verbündeten in diesem Punkt unter Druck – hinter den Kulissen.

Denn zwar nimmt die Mehrheit derjenigen Staaten, die Streumunition nutzen, herstellen und lagern, an den Verhandlungen teil. Doch fehlen die USA, China, Russland, Indien, Pakistan und Israel, wo bedeutende Großproduzenten von Streubomben ansässig sind.

„Es ist bedauerlich, dass die USA und eine handvoll anderer Staaten weiterhin auf die Nutzung einer Waffe bestehen, die von den übrigen Staaten wegen deren untragbaren Auswirkungen für Zivilisten geächtet wird“, so Goose. „Doch wir sind davon überzeugt, dass ein umfassender neuer Vertrag die Nutzung von Streumunition in einem hohen Maß stigmatisiert und der Einsatz von Streumunition aufgrund dieser internationalen Ächtung erschwert wird.“

Haben die teilnehmenden Staaten den Abschlusstext des Vertrages am 30. Mai angenommen, sind keine weiteren Änderungen möglich. Am 2. und 3. Dezember findet die Unterzeichnung der Vertrags statt – auch für diejenigen Staaten, die nicht an den Verhandlungen teilgenommen haben. Damit der Vertrag rechtskräftig wird, müssen ihn die unterzeichnenden Staaten anschließend ratifizieren. Dies geschieht im Allgemeinen durch die Zustimmung in den nationalen Parlamenten.

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