(Istanbul, 3. März 2026) – Der Oberbürgermeister von Istanbul und Präsidentschaftskandidat Ekrem İmamoğlu wird am 9. März 2026 als Hauptangeklagter in einem politisch motivierten Massenverfahren wegen Korruption vor Gericht stehen, so Human Rights Watch heute. Die meisten der 407 Mitangeklagten arbeiteten für die Stadtverwaltung von Istanbul.
İmamoğlu sitzt bereits seit einem Jahr in Haft. Gegen ihn und weitere gewählte Amtsträger laufen Ermittlungen und weitere Strafverfahren. İmamoğlu ist der Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Volkspartei (CHP), der wichtigsten Oppositionspartei der Türkei. Ein Gericht ordnete seine Inhaftierung an dem Tag an, an dem die Parteimitglieder ihn zu ihrem Präsidentschaftskandidaten wählten. Human Rights Watch veröffentlichte eine Zeitleiste, in der die Abfolge der Maßnahmen der Regierung gegen ihn und seine Partei dargelegt ist. Diese bestätigt die Befürchtungen, dass die Verfahren gegen İmamoğlu und seine Partei politisch motiviert sind.
„Der Prozess gegen Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu folgt auf über ein Jahr der Instrumentalisierung des Strafrechtssystems gegen seine Partei und weitere gewählte CHP-Funktionäre, während er selbst im Gefängnis sitzt“, sagte Benjamin Ward, stellvertretender Direktor für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Betrachtet man diese Fälle als Ganzes, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft versucht, İmamoğlu aus der Politik zu drängen und seine Partei auf eine Weise zu diskreditieren, welche die Demokratie untergräbt.“
Human Rights Watch sprach mit Anwält*innen der Angeklagten, untersuchte juristische Dokumente und öffentliche Erklärungen der Istanbuler Staatsanwaltschaft und überprüfte Medienberichte. Die Researcher*innen analysierten zudem Äußerungen des Präsidenten zu İmamoğlu und anderen CHP-Funktionären. Die erstellte Zeitleiste der Ereignisse veranschaulicht das Ausmaß der seit Ende 2024 laufenden Korruptions- und Terrorismusermittlungen, die sich gegen Bürgermeister und Gemeinden der CHP in Istanbul und anderen Großstädten richten, sowie die Bemühungen der Gerichte, die nationale Führung der CHP zu diskreditieren.
İmamoğlu wird vorgeworfen, von 2014 bis 2025 sein öffentliches Amt genutzt zu haben, um eine von der Staatsanwaltschaft als „kriminelle Vereinigung İmamoğlu zur illegalen Bereicherung” bezeichnete Organisation zu gründen, mit dem Ziel, sich selbst zu bereichern und „die Übernahme der [Republikanischen Volks]Partei durch die Organisation” sowie seine Wahl zum Präsidenten der Türkei zu ermöglichen. Bei einer Verurteilung in allen Anklagepunkten könnte İmamoğlu eine Freiheitsstrafe von bis zu 1929 Jahren drohen.
Ähnlich wie bei vielen anderen politisch motivierten Prozessen in der Türkei handelt es sich auch hier bei einem Großteil der Beweismittel um Zeugenaussagen. So gibt es in diesem Prozess Aussagen von 15 Zeug*innen, deren Identität der Verteidigung vorenthalten wird – sog. geheime Zeugen – und von 76 Angeklagten in dem Prozess, die sich bereit erklärt haben, auszusagen und im Gegenzug mit einer milderen Strafe rechnen dürfen.
Die Berücksichtigung derartiger Beweise sowie die vorverurteilenden Äußerungen der Staatsanwaltschaft und des türkischen Präsidenten Erdoğan über İmamoğlu und die Partei untergraben İmamoğlus Recht auf ein faires Verfahren, so Human Rights Watch. Die Inhaftierung von İmamoğlus Verteidiger, der in diesem Fall ebenfalls angeklagt ist, die große Zahl der Angeklagten und die Komplexität des Verfahrens tragen zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich eines fairen Verfahrens bei.
Bei den Kommunalwahlen im März 2024 erhielt die CHP landesweit 37,8 Prozent der Stimmen und übertraf damit die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, die 35,5 Prozent erhielt und zum ersten Mal seit 22 Jahren nicht als stärkste Kraft hervorging.
Die Ermittlungen gegen die CHP begannen in Istanbul nach der Ernennung des stellvertretenden Justizministers Akın Gürlek zum Generalstaatsanwalt von Istanbul im Oktober 2024. Am 10. Februar 2026, nach Abschluss der Ermittlungen gegen İmamoğlu, wurde Gürlek zum Justizminister ernannt. Gürleks aufeinanderfolgende Ernennungen unterstreichen die eklatante Einflussnahme der Regierung auf die Ernennung von Staatsanwälten und Richtern sowie auf die juristische Entscheidungsfindung in der Türkei, so Human Rights Watch.
Die Ermittlungen der Istanbuler Staatsanwaltschaft fielen mit dem politischen Aufstieg des Bürgermeisters zusammen. Am 22. Februar 2025, einen Tag nachdem İmamoğlu seine Präsidentschaftskandidatur angekündigt und seine Bewerbung offiziell bei der CHP eingereicht hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Istanbul eine Untersuchung wegen des Vorwurfs ein, İmamoğlus Universitätsdiplom – eine Voraussetzung für die Präsidentschaftskandidatur – sei gefälscht.
Am 18. März 2025, vier Tage vor seiner Wahl durch die Parteimitglieder, erkannte die Universität Istanbul ihm sein Diplom ab. Am 19. März ordnete die Istanbuler Staatsanwaltschaft die Festnahme von İmamoğlu im Zusammenhang mit einer Untersuchung wegen organisierter Kriminalität und Korruption sowie wegen Verbindungen zum Terrorismus an. Ein Gericht ordnete am 23. März, dem Tag, an dem seine Partei İmamoğlus Präsidentschaftskandidatur bestätigen sollte, seine Inhaftierung wegen des Verdachts auf organisierte Kriminalität und Korruption an.
Im Oktober leitete die Istanbuler Staatsanwaltschaft eine dritte Untersuchung gegen İmamoğlu wegen Spionage ein, in der ihm vorgeworfen wurde, Wählerdaten an das Ausland weitergegeben zu haben. Auch in dieser separaten Untersuchung ordnete ein Gericht İmamoğlus Inhaftierung an. Am 4. Februar 2026 wurde er zusammen mit drei weiteren Personen wegen Spionage angeklagt und muss bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von 15 bis 20 Jahren rechnen.
Zusätzlich zu den Verfahren gegen İmamoğlu untergraben Gerichtsverfahren, in denen die Gültigkeit der CHP-Führungswahlen auf Parteitagen angefochten wird, sowie die Inhaftierung und Absetzung von CHP-Bürgermeistern in anderen Istanbuler Bezirken und in weiteren Großstädten wie Adana und Antalya die Fähigkeit der CHP, als Oppositionspartei effektiv zu agieren und bei künftigen Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen mit der Koalition aus der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) und der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) zu konkurrieren.
Diese Auswirkungen legen die Vermutung nahe, dass die Inhaftierung von İmamoğlu und anderen gewählten Bürgermeistern sowie die gegen sie eingeleiteten Strafverfahren einen unzulässigen Zweck verfolgen und gegen die Garantien in Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der es Staaten verbietet, Einschränkungen von Rechten für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Die Fälle geben auch Anlass zur Sorge bezüglich der Beeinträchtigung des Rechts auf politische Teilhabe, freie Meinungsäußerung und ein faires Verfahren durch die türkischen Behörden.
Unabhängige Nachrichtensender, die als oppositionsnah gelten, sahen sich wegen ihrer kritischen Berichterstattung über die Festnahme von İmamoğlu und das harte Vorgehen gegen die Opposition mit Geldstrafen, Sendeverboten, Ermittlungen und Festnahmen von Journalist*innen konfrontiert.
„Oppositionsparteien und Politiker*innen, die frei agieren können, sind ein entscheidendes Element eines demokratischen Systems und gewährleisten, dass die Wähler*innen bei freien und fairen Wahlen auch eine echte Wahl haben“, sagte Ward. „Die Tatsache, dass der Präsident seine Rivalen vorab für schuldig erklärt, die Staatsanwaltschaft İmamoğlu und andere gewählte Amtsträger inhaftiert und versucht, sie zu disqualifizieren, und dass eine Flut von Verfahren gegen eine einzige Partei angestrengt wird, zeigt, dass der demokratische Prozess in der Türkei noch nie so gefährdet war wie heute.“
Mehrere Verfahren gegen İmamoğlu
Seit seinem ersten Sieg bei den Bürgermeisterwahlen in Istanbul im Jahr 2019 sah sich İmamoğlu neben mehreren Zivilverfahren auch mehreren menschenrechtsverletzenden Strafverfahren ausgesetzt. Er wurde wegen politischer Reden strafrechtlich verfolgt, die keine Gewalt befürworteten und eindeutig im Rahmen der geschützten Meinungsfreiheit lagen.
Besonders hervorzuheben ist seine Verurteilung im Jahr 2022 wegen angeblicher Beleidigung von Mitgliedern des Obersten Wahlrats (YSK), die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten sowie einem Politikverbot führte. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Kassationsgericht eingelegt.
İmamoğlu wurde auch wegen Kritik an Gürlek, dem Generalstaatsanwalt, der die Untersuchungen gegen ihn leitete, strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Nachdem İmamoğlu Gürleks „Argumentation” als „verdorben” bezeichnet hatte, wurde er am 5. Februar 2025 wegen Verleumdung eines Beamten der Terrorismusbekämpfung, Beleidigung eines Amtsträgers und Bedrohung angeklagt und am 16. Juli wegen der beiden letztgenannten Vorwürfe zu 20 Monaten Haft verurteilt.
Dass ein Staatsanwalt jemanden anzeigt, gegen den er selbst strafrechtlich ermittelt, ist ein inakzeptabler Interessenkonflikt. Auch gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.
İmamoğlu wurde am 24. Juni 2025 erneut angeklagt, nachdem ein Staatsanwalt ihn aufgrund von Aussagen, die İmamoğlu während eines Verhörs am 23. März 2025 gemacht hatte, der Verleumdung beschuldigt hatte. İmamoğlu leistete eine Zahlung, um den Fall außergerichtlich beizulegen. Die Anklage wurde daraufhin fallengelassen.
Diese Fälle verdeutlichen die Problematik der türkischen Strafgesetze zur Verleumdung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt Änderungen der entsprechenden Gesetze angeordnet, um das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention zu schützen.
Im September 2024 wurde İmamoğlu von den Anklagen freigesprochen, die im Januar 2023 gegen ihn erhoben worden waren, weil er während seiner Amtszeit als Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Beylikdüzü (von 2014 bis 2019) vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister von Istanbul Ausschreibungsverfahren manipuliert haben soll.
İmamoğlu steht derzeit auch wegen des Vorwurfs vor Gericht, ein gefälschtes Universitätsdiplom zu besitzen, da sein Wechsel von einer Universität in Nordzypern an die Universität Istanbul im Jahr 1990 nicht rechtmäßig gewesen sei. In dieser Angelegenheit wurde er am 4. Juli 2025 angeklagt.
Fall der Stadtverwaltung von Istanbul
Der Hauptvorwurf gegen İmamoğlu, der zu seiner Festnahme und Untersuchungshaft am 19. März 2025 führte, ist der der organisierten Kriminalität und Korruption in der Stadtverwaltung von Istanbul.
In der Anklageschrift vom November 2025 wird İmamoğlu vorgeworfen, Anführer einer kriminellen Vereinigung zu sein, die über einen Zeitraum von zehn Jahren 18 Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit 142 Straftaten begangen habe, um politische Macht zu erlangen. Der Staatsanwalt behauptet, İmamoğlu habe seit 2015, dem Jahr nach seiner Wahl zum Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Beylikdüzü, eine kriminelle Vereinigung angeführt. Von den 18 angeklagten Korruptionsdelikten stehen die meisten im Zusammenhang mit mutmaßlicher Manipulation von Ausschreibungen (70 Anklagepunkte), andere umfassen mutmaßlichen Betrug an öffentlichen Einrichtungen, Bestechung, Erpressung und Geldwäsche.
Sechs Mitangeklagte von İmamoğlu wurden als führende Mitglieder der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung angeklagt, 92 als Mitglieder und weitere als Mittäter, die Straftaten begangen haben sollen. Zu den Angeklagten gehören die CHP-Bürgermeister der Istanbuler Bezirke Şişli und Beylikdüzü, Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Berater und Geschäftsleute, die private Unternehmen leiten oder bei diesen beschäftigt sind, die für die Stadtverwaltung tätig sind und daher als deren „Geschäftspartner” eingestuft werden.
Von den 407 Angeklagten befinden sich 105 in Untersuchungshaft, 170 wurden unter Auflagen wie Reiseverboten freigelassen.
Mit der Behauptung, dass İmamoğlu und andere eine kriminelle Vereinigung mit einer „von öffentlichen Aufgaben unabhängigen Mission und Aufgabenstellung” betrieben hätten, argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass ihre Straftaten nicht im Rahmen ihrer offiziellen Aufgabe, kommunale Dienstleistungen in einer Stadt mit über 16 Millionen Einwohnern zu erbringen und zu verwalten, begangen wurden, sondern vielmehr im Rahmen einer organisierten kriminellen Vereinigung, die parallel zu den kommunalen Aufgaben der Verdächtigen operierte und durch diese verdeckt wurde.
Der Staatsanwalt behauptet, İmamoğlu und seine engen Berater hätten ein „System“ errichtet, in dem Gelder aus Ausschreibungen und kommunalen Projekten unrechtmäßig abgezweigt wurden, um İmamoğlu und andere zu bereichern, seinen politischen Aufstieg innerhalb der CHP zu fördern und ihn zum Präsidenten der Türkei zu machen. İmamoğlus rechtmäßige politische Ambitionen werden in der Anklageschrift als kriminell charakterisiert. Die Anklageschrift behauptet, die kriminelle Vereinigung habe über einen Zeitraum von zehn Jahren öffentliche Dienste um 160 Milliarden türkische Lira (etwa 3,1 Milliarden Euro) und 24 Millionen US-Dollar betrogen.
Mutmaßliche Spionage
Am 27. Oktober 2025 ordnete ein Gericht aufgrund einer Spionageuntersuchung gemäß Artikel 328/1 des türkischen Strafgesetzbuches eine zweite Inhaftierung von İmamoğlu an und beschuldigte ihn, Daten von Istanbuler Wähler*innen an andere Länder weitergegeben zu haben. Am 4. Februar 2026 wurde İmamoğlu zusammen mit drei weiteren Personen wegen Spionage angeklagt – seinem Wahlkampfleiter Necati Özkan, dem Journalisten Merdan Yanardağ und Hüseyin Gün, der zuvor wegen Spionage inhaftiert worden war und gegen İmamoğlu ausgesagt hatte. Der Prozess soll am 11. Mai beginnen.
Die Verhängung von Haftstrafen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen aufgrund zusätzlicher Anklagen, die auf denselben Sachverhalten beruhen, ist eine Taktik, die Staatsanwälte bereits zuvor angewendet haben, um sicherzustellen, dass der Menschenrechtsverteidiger Osman Kavala und der Politiker Selahattin Demirtaş im Rahmen der gegen sie laufenden Ermittlungen nicht freigelassen werden.
Human Rights Watch ist besorgt, dass eben diese Taktik, ein Missbrauch des Strafrechts, nun gegen İmamoğlu eingesetzt wird. Durch die unzulässige Wiederverwendung angeblicher Tatsachen und Beweise aus der Hauptanklage der Stadtverwaltung von Istanbul, um ein separates Spionageverfahren anzustrengen, schaffen die Staatsanwaltschaft und das Gericht eine Absicherung, um İmamoğlu im Falle einer Freilassung im Rahmen des Hauptverfahrens gegen ihn dennoch in Haft zu halten.
Verfahren gegen andere gewählte CHP-Funktionäre
Die erste Untersuchung in Istanbul gegen gewählte CHP-Funktionäre begann am 30. Oktober 2024 mit der Verhaftung und Amtsenthebung des CHP-Bürgermeisters von Esenyurt, Ahmet Özer. Der studierte Pharmazeut kurdischer Herkunft wurde wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“, der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), angeklagt und am 23. Januar 2026 ohne stichhaltige Beweise verurteilt.
Diese Verurteilung und das laufende separate Verfahren gegen zwei stellvertretende Bürgermeister und sieben Ratsmitglieder aus neun CHP-Gemeinden basieren auf der haltlosen Behauptung der Istanbuler Staatsanwaltschaft, dass PKK-Führer der CHP und der pro-kurdischen Partei für Gleichheit und Demokratie (DEM) angeordnet hätten, bei den Kommunalwahlen in Istanbul am 31. März 2024 eine Wahlstrategie zu verfolgen, bei der DEM-Kandidaten auf der CHP-Liste zur Wahl standen.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, es habe sich bei dem scheinbar regulären und rechtmäßigen Wahlpakt, der von Politikern und Medien als „urbaner Konsens“ bezeichnet wurde und der darauf abzielte, die Wahlergebnisse der CHP zu maximieren, in Wirklichkeit um eine terroristische Straftat gehandelt, da die Beteiligten auf Anweisung der PKK handelten. Ekrem İmamoğlu, der Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, und zwei weitere Personen wurden im März 2025 verhaftet und es wurde in diesem Fall ebenfalls gegen sie ermittelt. Bislang wurde noch keine entsprechende Anklage gegen sie erhoben.
Im Januar 2025 leitete die Istanbuler Staatsanwaltschaft eine weitere Ermittlungsreihe gegen CHP-Gemeinden ein, die sich auf mutmaßliche organisierte Kriminalität und Korruption konzentrierte. Diese begann mit der Festnahme und Inhaftierung von Rıza Akpolat, CHP-Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Beşiktaş, und Aziz Ihsan Aktaş, einen Geschäftsmann, der Ausschreibungen von CHP-Gemeinden gewonnen hatte, sowie einen zweiten Haftbefehl gegen den bereits inhaftierten Bürgermeister von Esenyurt, Özer.
Im Mai wurden im Rahmen derselben Ermittlungen fünf weitere Bürgermeister der CHP festgenommen und inhaftiert: die Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Avcılar, der Gemeinden Ceyhan und Seyhan in Adana sowie im Juli die Bürgermeister von Adıyaman und Adana.
Die sieben Bürgermeister gehören zu den 200 Personen, die im Oktober 2025 angeklagt wurden, Seit dem 27. Januar stehen sie vor Gericht. Der Bürgermeister von Adana wurde am 5. Februar freigelassen. Obwohl Aktaş mit über 700 Jahren die höchste mögliche Haftstrafe unter allen Angeklagten drohte, wurde er freigelassen, weil er gemäß den türkischen Bestimmungen zur „tätigen Reue“ Beweise gegen andere Verdächtige vorlegte, wodurch Angeklagte im Austausch für eine Strafminderung zu „Informanten“ werden können.
Ein weiteres Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption eines gewählten CHP-Funktionärs begann am 2. September 2025. Der Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Beykoz, der seit dem 27. Februar 2025 in Haft ist, ist mit verschiedenen Anklagen wegen organisierter Kriminalität und Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen konfrontiert.
Verfahren gegen die CHP-Parteiführung
Die Verfahren gegen die CHP-Führung wurden aufgrund von Beschwerden einiger aktueller oder ehemaliger CHP-Mitglieder eingeleitet, die behaupteten, dass die Wahl von Özel zum Parteivorsitzenden auf dem nationalen CHP-Parteitag vom 4. bis 5. November 2023 in betrügerischer Weise durchgeführt worden sei.
Am 24. Oktober 2025 wies ein Zivilgericht in Ankara eine Klage eines ehemaligen CHP-Mitglieds auf Annullierung des Parteitagergebnisses ab und hob damit die Anfechtung von Özmels Recht auf den Parteivorsitz auf. Ein Strafverfahren vor der 26. Strafkammer erster Instanz in Ankara gegen İmamoğlu und 11 weitere Personen, denen vorgeworfen wird, Menschen dafür bezahlt zu haben, auf dem Parteitag für Özel zu stimmen, ist noch anhängig.
Nach Angaben seiner Anwälte haben die Regierung und andere Behörden 49 Zivilklagen gegen Özel eingereicht. Der Chefankläger Gürlek hat 11 Klagen eingereicht, Präsident Erdoğan 16, in denen sie Schadenersatz für Özels Kritik an ihnen in politischen Reden fordern.
Es gab auch rechtliche Bemühungen, den Provinzparteitag der CHP in Istanbul vom 8. Oktober 2023 zu diskreditieren, indem behauptet wurde, die Wahl von Özgür Çelik zum Provinzparteivorsitzenden sei manipuliert gewesen. Eine Beschwerde eines CHP-Mitglieds führte dazu, dass ein Gericht in Istanbul am 2. September 2025 die Annullierung des Parteitags anordnete, Çelik und die mit ihm gewählten Personen absetzte und sie durch einen vom Gericht bestellten Verwalter ersetzte. Die CHP hielt am 19. Oktober 2025 einen weiteren Provinzparteitag ab, auf dem Çelik erneut zum Provinzparteivorsitzenden gewählt wurde, eine Funktion, die er weiterhin ausübt.
Am 2. September 2025 wurde ein separates Strafverfahren gegen Çelik und andere Personen eingeleitet, die auf dem Parteitag gewählt worden waren, wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung.
Einige Tage nach der gerichtlich angeordneten Absetzung von Çelik umstellte die Polizei den CHP-Hauptsitz in Istanbul, um Mitarbeitende und Funktionäre am Betreten des Gebäudes zu hindern, und ermöglichte am 8. September dem vom Gericht bestellten Verwalter den Zugang.
Am 11. November 2025, nach der Bekanntgabe der Anklage gegen İmamoğlu und die Stadtverwaltung von Istanbul, schickte die Istanbuler Staatsanwaltschaft eine schriftliche Mitteilung an den Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichtshofs, in der sie angebliche „Wahlmanipulationen” und „illegale Finanzierungen” durch die CHP unter Verstoß gegen das Parteiengesetz und die Verfassung (Artikel 68 und 69) anführte. Der Generalstaatsanwalt hat noch nicht geantwortet, hat jedoch die Befugnis, Verfahren zur Auflösung einzuleiten oder andere Maßnahmen wie die Einschränkung der staatlichen Unterstützung für eine politische Partei zu empfehlen. Unabhängig davon, ob das Vorgehen der Istanbuler Staatsanwaltschaft zu solchen Maßnahmen führt, signalisiert es deutlich die Absicht, gezielt gegen die CHP als Partei vorzugehen.
Menschenrechtliche Bedenken
Festnahmen und Strafverfolgungen aus unzulässigen Gründen
Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Machtmissbrauch verbietet, untersagt Einschränkungen von Rechten und Freiheiten „zu anderen als den vorgesehenen Zwecken“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klargestellt, dass Verstöße gegen Artikel 18 besonders schwerwiegend sind, da sie eine grundlegende Bedrohung für die Demokratie darstellen. Das Urteil des Gerichtshofs zur Inhaftierung von Selahattin Demirtaş hat dies besonders deutlich gemacht.
Die Umstände, unter denen die Inhaftierung und der Prozess gegen İmamoğlu und andere CHP-Funktionäre vorangetrieben werden, lassen vermuten, dass die Behörden einen unzulässigen Zweck verfolgen. Dieser besteht darin, die Partei daran zu hindern, als wirksame Oppositionspartei zu agieren, und İmamoğlu und andere gewählte Bürgermeister und Funktionäre der CHP daran zu hindern, ihr Recht auf politische Teilhabe auszuüben.
Vorverurteilende Äußerungen
Präsident Erdoğan hat wiederholt in politischen Reden behauptet, sowohl der Bürgermeister von Istanbul als auch die nationale CHP-Führung hätten Straftaten begangen. Wie aus der Zeitleiste hervorgeht, bezeichnete der Präsident die CHP-Parteitage wiederholt als „fragwürdig “ und warnte, dass die Festnahmen von Bürgermeistern nur der Anfang der Aufdeckung weiterer Straftaten sei (unter Verwendung eines Sprichworts, das mit „das Schlimmste kommt erst noch“ übersetzt werden kann). Am 26. März und 25. Mai 2025 verwendete er den Ausdruck „ein Oktopus mit vielen Tentakeln“, um İmamoğlus mutmaßliche kriminelle Vereinigung innerhalb der Stadtverwaltung von Istanbul zu beschreiben. Diese Beschreibung wurde auf die gleiche Weise in der Anklageschrift vom November verwendet und auch vom Generalstaatsanwalt in einem Interview wiederholt.
In seinen Urteilen zu den politisch motivierten Inhaftierungen von Demirtaş und Kavala stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Äußerungen des Präsidenten und der Minister zu ihrer Schuld ein Faktor dafür waren, dass ihre Inhaftierung als politisch motiviert eingestuft wurde und somit gegen Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß.
Während der gesamten Ermittlungen gegen İmamoğlu und die Stadtverwaltung von Istanbul hat die Istanbuler Staatsanwaltschaft schriftlich öffentliche Erklärungen gegenüber den Medien abgegeben, in denen sie von der „kriminellen Vereinigung İmamoğlu” sprach. Wiederholt wurde regierungsnahen Medien Material mit belastenden Anschuldigungen gegen İmamoğlu und andere in diesem Fall zugespielt, von denen einige aus den Aussagen von Verdächtigen stammen, die unter Berufung auf die Bestimmungen zur „tätigen Reue” eine Strafmilderung beantragt haben. Die Weitergabe solcher Informationen an die Medien, ein häufiges Merkmal politisch motivierter Ermittlungen in der Türkei, ist für die Angeklagten nachteilig und untergräbt die Fairness des Verfahrens gegen sie.
Am 11. November 2025 stellte die Istanbuler Staatsanwaltschaft den Medien eine 3.741 Seiten umfassende PDF-Datei mit den Anklageschriften zur Verfügung, und Generalstaatsanwalt Gürlek hielt am selben Tag, an dem die Anklageschrift dem Gericht zur Prüfung vorgelegt wurde, eine Pressekonferenz ab, um deren Inhalt zu erläutern. Die Weitergabe der Dokumente, bevor das Gericht seine eigene Prüfung durchgeführt und den formellen Beginn des Verfahrens genehmigt hat, verstößt gegen das türkische Strafprozessrecht.
Anwält*innen berichteten Human Rights Watch, dass sie Informationen, darunter auch Anklageschriften, häufig über Medienkanäle erhielten. Die Anklageschrift gegen den Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, wurde ebenfalls tagelang unter Journalist*innen verbreitet, bevor sie offiziell von einem Gericht angenommen und die Anwält*innen von Özer entsprechend benachrichtigt wurden.
Hindernisse für eine wirksame Verteidigung
Die Vorgehensweise der Istanbuler Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen und der Anklageerhebung gegen die Stadtverwaltung von Istanbul wirft eine Reihe schwerwiegender Bedenken hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren auf. Die Entscheidung, so viele Personen auf einmal anzuklagen und eine so große Anzahl von Sachverhalten aus einem Zeitraum von zehn Jahren zu untersuchen, was zu einer über 3.700 Seiten starken Anklageschrift führte, lässt vermuten, dass sich das Gerichtsverfahren über viele Jahre hinziehen könnte, wie es bei anderen Massenprozessen in der Türkei bereits der Fall war. Der Umfang des vorgelegten Beweismaterials birgt die Gefahr, dass das Verfahren überladen wird und die Fähigkeit der Anwält*innen, ihre Mandanten effektiv zu vertreten und eine wirksame Verteidigung aufzubauen, untergräbt.
Darüber hinaus werden den Inhaftierten keine ausreichenden Möglichkeiten eingeräumt, um ihre eigene Verteidigung vorzubereiten. Wie İmamoğlus Anwalt Human Rights Watch mitteilte, wurden İmamoğlu die Anklageschrift und ihre Anhänge – insgesamt 80.000 Seiten – auf sechs DVDs zur Verfügung gestellt. Als Inhaftierter darf er jedoch nur zwei Stunden pro Woche einen Computer benutzen.
Verlass auf geheime Zeugen und solche, die „tätige Reue“ zeigen
Der Großteil der Beweise im Fall der Stadtverwaltung von Istanbul basiert auf den Aussagen von 15 geheimen Zeugen und den Aussagen von 76 weiteren Angeklagten, die sich unter Berufung auf die Bestimmungen zur „tätigen Reue” als Informanten angeboten haben. Generalstaatsanwalt Gürlek betonte in einem Medieninterview die Schlüsselrolle solcher Beweise in dieser Untersuchung.
Mehrere der befragten Anwält*innen äußerten Bedenken hinsichtlich des möglichen Missbrauchs solcher Bestimmungen zur „tätigen Reue”, welche die Möglichkeit einer Strafminderung bieten, und insbesondere hinsichtlich des Risikos, dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Verdächtigen im Gegenzug für das Angebot der Freilassung aus der Haft ihre eigene Darstellung der Ereignisse aufzwingen könnten. Darüber hinaus stellt der Einsatz geheimer Zeugen eine erhebliche Herausforderung für die Angeklagten und ihre Anwält*innen dar. Beide Aspekte untergraben das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren, in dem sie die gegen sie erhobenen Vorwürfe wirksam anfechten können.
Anwält*innen der CHP haben behauptet, dass einige Angeklagte in der Untersuchung Druck und Zwang ausgesetzt waren, bevor sie sich entschlossen, sich auf die Bestimmungen zur „tätigen Reue” zu berufen. Einige gaben über Monate hinweg mehrere Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft ab. Ein Betroffener wurde freigelassen und dann erneut inhaftiert.
Am 14. August 2025 reichte Özel als Reaktion auf diese Vorwürfe eine Beschwerde beim Rat der Richter und Staatsanwälte ein und beantragte eine Untersuchung des Fehlverhaltens der Istanbuler Staatsanwaltschaft. Es gibt keine Informationen darüber, ob der Rat eine solche Untersuchung durchgeführt hat oder wie deren Ergebnis ausgefallen ist.
Inhaftierung von İmamoğlus Anwalt
İmamoğlus Anwalt, Mehmet Pehlivan, wurde am 19. Juni 2025 als Verdächtiger in der Untersuchung der Stadtverwaltung von Istanbul festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er wird am 9. März zusammen mit seinem Mandanten vor Gericht stehen. Pehlivan wird wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Verschleierung von Beweismitteln angeklagt, wobei sich die Anklage auf vage und widersprüchliche Zeugenaussagen stützt, wonach er anderen Anwälten Anweisungen gegeben und darauf hingewiesen habe, dass es zu weiteren Verhaftungen kommen könnte. Seine Inhaftierung und Strafverfolgung geben Anlass zu ernsthaften Bedenken, dass er wegen seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ins Visier genommen wurde und dass die Strafverfolgung zumindest teilweise durch den Wunsch motiviert ist, Imamoğlus Möglichkeiten zur Ausübung seines Rechts auf Verteidigung einzuschränken.