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Wichtige Entscheidung über Unternehmensverantwortung in der Schweiz

Volksabstimmung über Gesetz zu Menschenrechts- und Umweltschutzmaßnahmen in Lieferketten

Geschäft eines Goldhändlers in Santa Milagrosa, Jose Panganiban, Philippinen. © 2014 Mark Z. Saludes for Human Rights Watch

Im November werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob Schweizer Unternehmen verpflichtet werden sollen, Menschenrechts- und Umweltschutzbestimmungen in ihre globalen Geschäftspraktiken einzuführen. Ein positives Votum in der Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative könnte dazu beitragen, das Leben vieler Arbeitnehmer und Gemeinschaften auf der ganzen Welt zu verbessern.

Schweizer Unternehmen beziehen häufig Rohstoffe wie beispielsweise Gold und Diamanten aus weit entfernten Ländern, was das Risiko erhöht, dass sie zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. In Venezuela kontrollieren bewaffnete Gruppen illegale Goldminen und haben schreckliche Übergriffe gegen Minenarbeiter und die lokale Bevölkerung begangen, unter anderem Folter und Strafamputationen. In Ghana verrichten Kinder gefährliche Arbeiten im Kleingoldbergbau. Und in Simbabwe hat ein staatliches Diamantenunternehmen private Sicherheitsbeamte beschäftigt, die Anwohner misshandelt haben, die des Diamantenabbaus beschuldigt werden, unter anderem, indem sie Hunde auf sie hetzten.

Gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie anderen internationalen Normen haben Unternehmen die Verantwortung sicherzustellen, dass sie in ihren Lieferketten keine Rechtsverletzungen verursachen oder zu solchen beitragen. Unternehmen sollten Menschenrechts- und Umweltvergehen in ihren Lieferketten erkennen, verhindern und angehen und öffentlich über ihre Bemühungen berichten.

Leider tun sie das nicht immer. Die neue Untersuchung von Human Rights Watch über die menschenrechtlichen Maβnahmen von 15 großen Schmuck- und Uhrenmarken ergab, dass die meisten - darunter die Schweizer Juweliere Cartier, Chopard und Harry Winston (Swatch) - keine vollständige Rückverfolgbarkeit ihrer Diamanten gewährleisten können, keine Menschenrechtsuntersuchungen vor Ort durchführen und keine ausreichenden Einzelheiten über ihre Sorgfaltspflicht veröffentlichen.

Die meisten bestehenden Standards für Unternehmen sind freiwillig und haben Missstände in Lieferketten nicht ausreichend eingedämmt. Letztlich kann nur die Gesetzgebung die notwendigen fairen Wettbewerbsbedingungen schaffen. Das in der Schweiz zur Abstimmung gestellte Gesetz für verantwortungsvolle Unternehmen könnte echten Schutz für das Leben von Arbeitnehmern und lokalen Gemeinschaften am unteren Ende der Schweizer Lieferketten bringen. Es würde zudem den wachsenden Trend hin zu unternehmerischer Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Europa und darüber hinaus unterstützen.

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