(Moskau) – Nach dem Treffen mit Edward Snowden am 12. Juli 2013 wiederholte Human Rights Watch die Forderung, Snowdens Asylantrag fair zu prüfen.
Tanja Lokschina, die Leiterin des Russlandprogramms von Human Rights Watch, traf den ehemaligen Mitarbeiter des US-Geheimdiensts NSA am 12. Juli gemeinsam mit anderen Menschenrechtlern auf dem Moskauer Flughafen Scheremetjewo. Snowden gab bekannt, er wolle vorläufig in Russland Asyl beantragen.
„Edward Snowden hat einen ernstzunehmenden Asylantrag, über den Russland oder jedes andere Land, in dem er ihn stellt, fair entscheiden soll“, so Dinah PoKempner, Rechtsberaterin bei Human Rights Watch. „Man sollte ihm zumindest gestatten, den Antrag zu stellen und sich damit Gehör zu verschaffen.“
Snowden hat schwere Menschenrechtsverletzungen durch die USA aufgedeckt. Das US-Recht bietet Whistleblowern – wenn Informationen betroffen sind, die der Geheimhaltung unterliegen – jedoch keinen ausreichenden Schutz. Die USA haben gegen Snowden Anklage wegen Verstoßes gegen das Spionagegesetz erhoben, einem vage formulierten Gesetz, welches keine Ausnahmen oder Schutzmechanismen für Whistleblower enthält, die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit offenlegen.
Die USA werden möglicherweise Snowdens Auslieferung beantragen, um ihn vor einem US-Gericht anzuklagen. Snowdens Asylantrag sollte jedoch in jedem Fall vor dem Auslieferungsantrag geprüft werden.
Das Vorgehen der US-Regierung soll offenbar verhindern, dass Snowden die Möglichkeit erhält, einen Asylantrag zu stellen. Dies verstößt gegen sein völkerrechtlich verbrieftes Recht, Asyl zu suchen.
„Dass Staaten Asylsuchende zwingen, für lange Zeiträume in Botschaften zu leben, statt ein sicheres Refugium zu erreichen, hat leider Tradition“, so Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch. „Die USA sollten nicht an diese Tradition anknüpfen.“