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Deutschland: Empörung über Besuch des usbekischen Geheimdienstchefs

Besuch zur gleichen Zeit wie Verurteilung eines Regimekritikers

(New York, 28. Oktober 2008) - Die Bundesregierung hätte den Deutschlandbesuch des usbekischen Geheimpolizeichefs nicht genehmigen dürfen, so Human Rights Watch. Der Besuch findet unmittelbar nach Aufhebung von EU-Sanktionen gegen Usbekistan statt, die nach einem Massaker im Jahr 2005 verhängt worden waren.

Rustam Inoyatov, der Leiter des Nationalen Sicherheitsdienstes in Usbekistan, reiste am 23. Oktober nach Deutschland. Am selben Tag verurteilte ein usbekisches Gericht einen prominenten Menschenrechtler aus politischen Gründen zu zehn Jahren Haft.

Während der letzten drei Jahre verhinderte ein Einreiseverbot, dass Inoyatov und sieben weitere hochrangige usbekische Funktionäre EU-Staaten besuchen konnten. Der Erlass galt zunächst für zwölf Länder, wurde im Frühjahr 2007 jedoch auf acht beschränkt. Das Verbot wurde am 13. Oktober 2008 aufgehoben.

Akzam Turgunov, der verurteilte Menschenrechtler, wurde während seiner Verhöre misshandelt. Unter anderem wurde ihm kochendes Wasser über den Rücken gegossen, bis er bewusstlos wurde.

„Inoyatovs Besuch zeigt, warum die Reisebeschränkungen nicht aufgehoben werden durften", so Rachel Denber, Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Dieser Mann steht in Verbindung mit dem Tod Hunderter Menschen. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung ihm so schnell einen Besuch erlaubt hat. Besonders erschreckend ist, dass Inoyatov genau an dem Tag in Deutschland ankommt, an dem Usbekistan einen weiteren mutigen Dissidenten ins Gefängnis wirft."

Uzmetronom, ein unabhängiges Online-Nachrichtenportal, berichtete am 23. Oktober, dass Inoyatov und eine Delegation usbekischer Sicherheitsbeamter zu einem offiziellen Besuch nach Deutschland geflogen seien. Es ist nicht bekannt, wie lange sie dort bleiben wollen.

Im Oktober 2005 hatte die EU ein Einreiseverbot gegen Inoyatov und andere usbekische Offizielle verhängt, nachdem die Regierung eine unabhängige, internationale Untersuchung des Massakers von Andischan (Ost-Usbekistan) im Mai 2005 abgelehnt hatte und darauf hin die Zivilgesellschaft zunehmend unterdrückt hat. Dieses Verbot und andere EU-Sanktionen sollten aufgehoben werden, sobald die usbekische Regierung bestimmte Bedingungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage erfüllt hätte. Dazu gehörten die Freilassung aller inhaftierten Bürger- und Menschenrechtler, das Ende ihrer Drangsalierung, die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für den Usbekistan Researcher von Human Rights Watch und die Kooperation mit UN-Beobachtern, insbesondere dem Sonderberichterstatter für Folter.

Die usbekische Regierung kam diesen Forderungen nicht nach. Zwar setzte sie einige Regimekritiker wieder auf freien Fuß, ließ in den vergangenen Monaten aber gleichzeitig andere festnehmen. Weiterhin sitzen mindestens neun Personen aus politischen Gründen hinter Gittern, einer von ihnen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Die Führung in Taschkent verweigert dem Usbekistan-Experten von Human Rights Watch nicht nur die Arbeitserlaubnis, sondern verwies ihn sogar des Landes. Obwohl UN-Beobachter seit langem und wiederholt um eine offizielle Einladung gebeten haben, verweigert die Regierung ihnen die Einreise.

Obwohl Usbekistan die Todesstrafe abgeschafft und die gerichtliche Überprüfung von Haftstrafen in das Rechtswesen eingeführt hat, ist grausame Folter immer noch verbreitet. Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Religionsfreiheit unterliegen schweren Einschränkungen.

„Es ist absurd zu behaupten, die usbekische Regierung habe bei den Menschenrechten Fortschritte gemacht", erklärte Denber. „Die Bundesregierung hat sich an erster Stelle für die Aufhebung der Reisebeschränkungen eingesetzt. Dies ist ein Armutszeugnis für ihre Menschenrechtspolitik."

Der 56-jährige Dissident Akzam Turgunov, der am 23. Oktober verurteilt wurde, ist Leiter der Menschenrechtsorganisation Mazlum („Die Unterdrückten") mit Sitz in Taschkent. Er wurde für eine offenbar von der Polizei inszenierte Erpressung verurteilt und ist bereits der zweite Regimekritiker, der in den vergangenen zwei Wochen aus politischen Gründen schuldig gesprochen wurde. Erst am
10. Oktober 2008 wurde der für seine kritische Berichterstattung über die Regierung bekannte Journalist Solijon Abdurakhmanov nach einer dubiosen Anklage wegen Drogenhandels zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Ein rein symbolisches Waffenembargo gegen Usbekistan, das ebenfalls im Oktober 2005 verhängt wurde, ist weiterhin in Kraft.

Im Mai 2005 kam es nach einem bewaffneten Aufstand in Andischan, einer Stadt im Osten Usbekistans, zu Massenprotesten gegen die Regierungspolitik. Nachdem die Sicherheitskräfte den Protest gewaltsam aufgelöst hatten, schossen sie in eine Menge fliehender - größtenteils unbewaffneter - Demonstranten. Hunderte Menschen starben. Die Regierung lehnt jegliche Verantwortung für den Vorfall ab.

„Die Bundesregierung muss auf die Freilassung Turgunovs und anderer inhaftierter Regimekritiker bestehen", forderte Denber. „Das ist das Mindeste, was sie jetzt tun kann."

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