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Sehr geehrte Frau Bundesministerin Nahles,

Im Namen von Human Rights Watch grüßen wir Sie herzlich. Human Rights Watch ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die in rund 90 Ländern weltweit recherchiert und für den Schutz der Menschenrechte eintritt. Wir arbeiten zu einem breiten Spektrum von Themen, insbesondere auch zu Menschenrechtsverletzungen im Kontext globaler Lieferketten.

Der diesjährige G20-Gipfel und das ihm vorausgehende Treffen der Arbeitsminister sind wichtige Gelegenheiten, das politische Bekenntnis der G20-Staaten zum Schutz der Menschenrechte innerhalb der globalen Lieferketten zu untermauern. Wir glauben, dass die deutsche G20-Präsidentschaft und insbesondere auch Ihr Ministerium eine Schlüsselrolle bei der Formulierung einer starken Agenda im Hinblick auf globale Lieferketten spielen können. In dieser Frage kann Deutschland an seine Führungsrolle bei den G7 und innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation anknüpfen. Deshalb wenden wir uns mit Empfehlungen für die Erklärung der Arbeitsminister und für die G20-Abschlusserklärung an Sie.

Wie die Recherchen von Human Rights Watch zeigen, kommen viele Regierungen ihrer Verpflichtung, unternehmerische Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte zu regulieren, sowohl innenpolitisch als auch international nicht nach. Viele Unternehmen besitzen nur unzureichende Schutzmechanismen, was eine Weiterverbreitung von Menschenrechtsverletzungen ermöglicht hat. Human Rights Watch hat ein breites Spektrum von Menschenrechtsproblemen im Kontext der globalen Lieferketten dokumentiert. Dazu gehören Arbeitsrechtsverletzungen und gewerkschaftsfeindliche Taktiken gegen Fabrikarbeiter, die Markenbekleidung und -schuhe herstellen, gefährliche Kinderarbeit beim 

Tabakanbau für internationale Zigarettenhersteller sowie tödliche Unfälle in Kleinbergwerken, die den Weltmarkt mit Gold beliefern.

Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollten Unternehmen über ein Verfahren zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verfügen (Human Rights Due Diligence). Dies beinhaltet eine objektive Beurteilung der Menschenrechtsrisiken der Geschäftstätigkeiten sowie wirksame Maßnahmen zur Minderung und Verhütung von Risiken. Wirtschaftsunternehmen tragen auch eine Verantwortung dafür, den Leidtragenden von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu angemessenen Entschädigungsmechanismen zu geben. Damit beschreiben die UN-Leitprinzipien ein praxisgerechtes Bezugssytem für eine verantwortungsvolle Unternehmenspolitik. Freiwillige Normen sind jedoch nicht ausreichend, um die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten zu garantieren. Die Freiwilligkeit der Standards bedeutet, dass es keine Strafen für Unternehmen gibt, die sie ignorieren oder die keine ernsthaften Anstrengungen unternehmen, um ihnen gerecht zu werden. Überall dort, wo Menschenrechtsnormen im Rahmen einer verbindlichen Sorgfaltspflicht gesetzlich oder regulatorisch festgelegt wurden, hatte dies positive Maßnahmen von Seiten der Unternehmen zur Folge, etwa bei der öffentlichen Berichterstattung.

Im Hinblick auf den bevorstehenden G20-Gipfel appelliert Human Rights Watch an Sie, in den Entwurf der Ministererklärung, die Sie beim Treffen der Arbeitsgruppe Beschäftigung am 27.-28. März in Genf vorbereiten und beraten werden, robuste Verpflichtungen für eine Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte aufzunehmen. Wir fordern Sie zudem auf, dafür zu sorgen, dass solche Verpflichtungen auch in der Abschlusserklärung der G20-Staatschefs verankert werden. Insbesondere empfehlen wir:

  • Die Regierungen der G20 sollen sich verpflichten, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten einzuführen (Human Rights Due Diligence). Dabei sollen sie auf die Modelle aufbauen, die in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden entwickelt wurden. Die Hauptelemente dieser menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, sollten auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aufbauen.
  • Die Regierungen der G20 sollen Gesetze erlassen, die Unternehmen zur Offenlegung ihrer Zulieferer und zur Berichterstattung über alle Maßnahmen verpflichten, die sie im Rahmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei ihren weltweiten Geschäftstätigkeiten durchführen.
  • Die Regierungen der G20 sollen ihre Unterstützung für den Beschluss der Internationalen Arbeitskonferenz aus dem Jahr 2016 zum Ausdruck bringen, wonach die geltenden ILO-Normen geprüft und die Frage untersucht werden soll, ob zusätzliche Standards benötigt werden, um die Menschenrechte innerhalb globaler Lieferketten besser zu schützen.
  • Die Regierungen der G20 sollen sich verpflichten, den Arbeitnehmern in den globalen Lieferketten unabhängige Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen zugänglich zu machen. Diese sollten auf den Prinzipien für außerjustizielle Beschwerdewege beruhen, die in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte definiert sind, und sich an bewährte Verfahrensweisen anlehnen, die für bereits existierende Beschwerdemechanismen entwickelt wurden, wie z.B. die Ombudsstelle des International Finance Corporation (IFC). Ein Beschwerdemechanismus sollte Methoden zur Konfliktbewältigung beinhalten, die Möglichkeit unabhängiger Untersuchungen bieten und die regelmäßige Veröffentlichung von Fortschrittsberichten vorsehen, welche über die Maßnahmen zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen aufklären.
  • Die Regierungen der G20 sollen sich verpflichten, Freiräume für Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und andere Personenkreise zu schaffen und zu erhalten, damit diese Menschenrechtsverletzungen innerhalb globaler Lieferketten bloßstellen und bekämpfen können.
  • Die Regierungen der G20 sollen sich zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bekennen und sich verpflichten, konkrete nationale Aktionspläne zu ihrer Implementierung zu entwickeln, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
  • Die Regierungen der G20 sollen sich zur Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verpflichten und dafür sorgen, dass ihre nationalen Kontaktstellen (NCP) unabhängig bleiben und wirksam gegen Verstöße vorgehen können. Zudem sollen sie sich verbindlichen gegenseitigen Kontrollen mit anderen NCP unterwerfen.
  • Die Regierungen der G20 sollen sich verpflichten, den „Vision Zero Fund“, einen von der G7 initiierten globalen Fond zur Verhütung von tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz und zur wirksamen Durchsetzung der ILO-Normen innerhalb globaler Lieferketten, auf alle G20-Staaten auszuweiten.

Gerne erörtern wir diese Empfehlungen mit Ihnen im Detail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Hochachtungsvoll,

Wenzel Michalski                   Juliane Kippenberg Deutschland Direktor              Stellvertretende Direktorin für Kinderrechte Human Rights Watch             Human Rights Watch

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