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Palästinenser stehen hinter einer Absperrung, während israelische Streitkräfte am 20. November 2025 in der Ortschaft Halhul in der Nähe von Hebron im besetzten Westjordanland Bauern den Zugang zu ihren Feldern verwehren. © 2025 Mosab Shawer/Middle East Images/AFP via Getty Images

Die Verpflichtung der Europäischen Union, den Handel mit Israels illegalen Siedlungen zu verbieten, steht außer Frage. Fraglich ist vielmehr seit Langem der politische Wille ihrer Führung, dieser Verpflichtung auch nachzukommen. 

Nach zunehmendem Druck von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften, Rechtswissenschaftler:innen, einigen EU-Regierungen und Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie nach einer Reihe einseitiger Verbote durch einzelne EU-Mitgliedstaaten könnte die Europäische Kommission nun endlich vor dem Treffen der EU-Außenminister am 13. Juli eine „Liste von Optionen“ zur Einschränkung dieses rechtswidrigen Handels auf EU-Ebene vorlegen. 

Doch die fortgesetzte Darstellung eines Verbots als bloße „Option“ ist irreführend: Wie mehr als 50 Organisationen in einem Schreiben an die Kommission vom 22. Juni betonten, gibt es nur eine „Option“, die mit dem Völkerrecht und dem EU-Recht vereinbar ist – ein Verbot. 

Israels Siedlungen sind illegal. Der Transfer von Zivilpersonen aus Israel in die palästinensischen Gebiete stellt ein Kriegsverbrechen dar. Dies geschieht im Kontext einer sich verschärfenden ethnischen Säuberung und Apartheid gegenüber der palästinensischen Bevölkerung sowie einer jahrzehntelangen Besatzung, die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) als rechtswidrig eingestuft wurde. 

In seinem Gutachten von 2024 stellte der Gerichtshof fest, dass alle Staaten verpflichtet sind, „Maßnahmen zu ergreifen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der durch Israel im [palästinensischen Gebiet] geschaffenen rechtswidrigen Situation beitragen“. 

Die Europäische Kommission behauptet, ihre Handelspolitik entspreche den vom IGH formulierten Verpflichtungen, da die Handelsvergünstigungen, die Israel im Rahmen des bilateralen Assoziierungsabkommens gewährt werden, nicht auf die illegalen Siedlungen ausgedehnt würden. 

Diese Behauptung ist jedoch offenkundig fehlerhaft. 

Denn selbst wenn Zölle auf Waren und Dienstleistungen aus den Siedlungen lückenlos erhoben würden (was nicht geschieht), würde dies den Handel mit den Siedlungen nicht verhindern. Dieser Handel trägt weiterhin zu ihrer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit bei – und verstößt damit gegen das Völkerrecht. 

Die Bestimmungen der EU-Verträge und die einschlägige Rechtsprechung sind eindeutig: Der Handel der EU muss mit dem Völkerrecht im Einklang stehen. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall. 

Die Kommission hat daher die Pflicht, diesen Zustand zu korrigieren, indem sie im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik der EU ein Verbot vorschlägt. Ein solcher Vorschlag müsste anschließend von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie vom Europäischen Parlament gebilligt werden. 

Die EU hat jahrzehntelang ihre „Besorgnis“ geäußert, während die Palästinenser:innen schwerste internationale Verbrechen erleiden mussten und Israels illegale Siedlungspolitik sowie die damit verbundenen Rechtsverletzungen weiter zunahmen. 

Sie sollte zumindest aufhören, diese mitzufinanzieren. Und das ist keine „Option“.

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