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Messages of mourning, candles and flowers are placed by people for Susanna F., the teenager who was found dead two days ago, in Wiesbaden-Erbenheim, Germany, June 8, 2018. © 2018 Reuters

Die Ermordung eines 14-jährigen Mädchens Ende Mai in Wiesbaden hat viele Menschen in Deutschland tief getroffen. Nach Informationen der Polizei hat ein 20-jähriger Mann aus dem Irak, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, das Verbrechen am Wochenende gestanden, nur Tage nachdem die Leiche des Mädchens gefunden worden war.

Der Fall rief auch deshalb ein großes Medienecho hervor, weil der Mord an Susanna F. einer von mehreren Fällen in den letzten Monaten war, die in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wurden und bei denen Mädchen und Frauen von ausländischen Männern getötet worden waren. Einige Täter kamen als Asylsuchende nach Deutschland. Die deutschen Medien haben sich nun auf diese Fälle konzentriert, nachdem sie lange Zeit dafür kritisiert worden waren, dass sie Gewaltverbrechen durch Asylsuchende ignoriert hätten.

Die Themen Asyl, Integration und Verbrechen führen in Deutschland zu starken Diskussionen in der Öffentlicheit, seit die Regierung 2015 aus humanitären Gründen die Grenzen für Flüchtlinge geöffnet hat.

Doch wie es unredlich ist, zu behaupten, dass Asylsuchende keine Verbrechen begehen können, so sollten auch nicht einzelne Fälle herausgegriffen werden, bei denen die Täter Asylsuchende oder Muslime sind. Denn dann besteht die Gefahr, dass dies eine fremdenfeindliche Agenda nährt, die sich gegen Muslime oder Flüchtlinge richtet. Dies ignoriert auch die Tatsache, dass in Deutschland – wie in anderen Ländern auch – Frauen und Mädchen unter Gewalt von Tätern leiden, die aus verschiedensten Glaubensrichtungen und Milieus kommen. Etwa 22% der deutschen Frauen werden in ihrem Leben Opfer von häuslicher Gewalt, 7% werden von Fremden sexuell missbraucht.

Deutschland hat das Recht, ausländische Kriminelle abzuschieben, so lange dies nicht dazu führt, dass ihnen Folter und Verfolgung drohen oder das Recht auf Familie verletzt wird. Im Fall des mutmaßlichen Täters von Susanna F. hat Deutschland richtigerweise entschieden, das Verfahren im eigenen Land durchzuführen, und nicht im Irak, wo ihm möglicherweise die Todesstrafe gedroht hätte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte diese Woche, dass der Mord an Susanna F. zeige, wie wichtig es sei, dass Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, schnell ihr Verwaltungsgerichtsverfahren bekommen und dann auch schnell wieder nach Hause geschickt werden können. Schnelle Rückführungen nach einem fairen Verfahren senden ein klares Signal, dass das Asylsystem funktioniert.

Am wichtigsten ist jetzt jedoch, dass Susanna F.s Mörder – und alle anderen, die für Gewalt gegen Frauen verantwortlich sind – vor Gericht gestellt werden, ohne Rücksicht auf die Herkunft des Täters und des Opfers. Zudem muss deutlich sein, dass die Strafverfolgung funktioniert, fair und effizient.

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