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Deutschland muss sich zunehmender Hasskriminalität stellen

Bundesregierung soll Einhaltung von OSZE-Menschenrechtsstandards überprüfen

Die deutschen Behörden sollen entschiedener gegen die zunehmende Hasskriminalität vorgehen, so die Empfehlung eines neu veröffentlichten, unabhängigen Evaluierungsberichts. Offiziellen Angaben zufolge, wurden in Deutschland im Jahr 2015 10.373 Hassverbrechen verübt, ein Anstieg um 77 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Die Evaluierung wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt, der unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution in der Bundesrepublik.

Die Evaluierung ist nicht nur wegen ihrer Ergebnisse, sondern auch auf Grund ihrer Entstehungsgeschichte wichtig. Sie wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und finanziert, da Deutschland dieses Jahr den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) inne hat. Untersucht wurde, inwieweit Deutschland eine Reihe von Menschenrechtsstandards einhält, die für alle 57 Mitgliedsstaaten der OSZE gelten.

Anders als die Vereinten Nationen, verfügt die OSZE nicht über einen Mechanismus zur Überprüfung der Menschenrechtslage in ihren Mitgliedsstaaten, zu denen die europäischen Staaten, die USA, Kanada und die Länder der ehemaligen Sowjetunion gehören. Das ist hochproblematisch in einer Region, in der regelmäßig Menschenrechte verletzt und grundlegende Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass Deutschland die Studie in Auftrag gegeben und damit freiwillig hat überprüfen lassen, inwieweit es die Menschenrechte einhält. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Evaluierungsschwerpunkte gesetzt. Sowohl die Bundesregierung, als auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie Human Rights Watch haben den Bericht kommentiert.

Der Bericht definiert Hassverbrechen als Straftaten, die „durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert sind“. Er kritisiert die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in mindestens zehn Morden, die die Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in den Jahren zwischen 2000 und 2007 verübt hat. Darüber hinaus identifiziert er deutliche „Mängel“ bei der Anwendung des Gesetzes gegen Hassverbrechen, „insbesondere im Umgang mit Betroffenen von Hasskriminalität“. Deutschland soll Polizisten und Staatsanwälte besser darin ausbilden, Opfer zu schützen. Darüber hinaus sollen umfassendere Daten zu den mutmaßlichen Tätern erhoben werden, auch zur Zahl der verfolgten Fälle und zu den ergangenen Urteilen. Außerdem soll sich der Staat stärker darum bemühen, die Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Hasskriminalität einzubeziehen.

Weiterhin soll Deutschland besser gegen sexualisierte und häusliche Gewalt vorgehen und Menschenhandel, besonders von Kindern, durch geeignete Maßnahmen verhindern.

Deutschland ist das dritte Land, das im Zuge seines OSZE-Vorsitzes eine Selbstüberprüfung durchgeführt hat. Die Schweiz bereitete diesem Verfahren im Jahr 2014 den Weg, Serbien folgte im vergangenen Jahr. Die schweizerische Regierung hat nach ihrer Selbstüberprüfung Maßnahmen ergriffen, um den Menschenrechtsschutz zu verbessern, etwa, indem Diplomaten nun besser zum Thema Menschenhandel ausgebildet werden.

Deutschlands Selbstevaluierung vermittelt den anderen OSZE-Mitgliedsstaaten die wichtige Botschaft, dass die Menschenrechtsstandards der Organisation ein elementarer Bestandteil ihres Sicherheitskonzepts in der Region sind. Es ist nun an der Bundesregierung, den nächsten Schritt zu gehen. Sie muss die Empfehlungen des Berichts umsetzen und sich auch in der Praxis für die Menschenrechte einsetzen.

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