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Inmitten der ansteigenden Welle der Gewalt gegen Migranten und Flüchtlinge in Deutschland hat letzte Woche ein Richter eine unmissverständliche Botschaft an jene gesendet, die rassistisch motivierte Straftaten begehen.

Zwei Männer und eine Frau wurden zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und acht
Jahren verurteilt, nachdem sie letztes Jahr einen Molotov-Cocktail in eine Wohnung einer Asylbewerberunterkunft geworfen hatten.

Migrants and asylum seekers wait to be registered outside the Berlin Office of Health and Social Affairs (LAGESO) in Germany, December 9, 2015. © 2015 Reuters

Migranten und Asylsuchende warten vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (LAGESO), 9. Dezember 2015.

Der Anschlag war motiviert von dem „nationalsozialistischen Fremden- und Rassenhass”, meinte der Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover, Wolfgang Rosenbusch, am 17. März.

Der Anschlag in der Nacht vom 28. August im niedersächsischen Salzhemmendorf galt einer Mutter aus Simbabwe und ihren drei Kindern. Der Molotov-Cocktail landete im Zimmer des 11-jährigen Sohnes, der zu dieser Zeit jedoch mit seinen Geschwistern im Zimmer der Mutter schlief.

„Das, was Sie getan haben, ist nichts anderes als das, was die SA am 9. November 1938 getan hat", sagte Richter Rosenbusch.

Die hohen Haftstrafen sind eine Warnung für alle, die ähnliche Anschläge verübt haben oder Anschläge auf Ausländer in Deutschland planen: die Gerichte werden bei solchen Taten harte Strafen verhängen.

Deutschland hat seit Januar 2015 mehr als eine Million Asylsuchende aufgenommen. Die Gewalt gegen diese Menschen und andere Migranten nimmt immer weiter zu. Innerhalb der letzten 15 Monate kam es zu ca. 1200 Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte, so die Amadeu Antonio Stiftung, eine unabhängige Organisation, die sich mit rassistisch motivierten Straftaten befasst.

Im Juli letzten Jahres trat ein neues Gesetz in Kraft. Demnach haben Gerichte „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive” als strafschärfende Umstände zu werten. Ein wesentlicher Schritt besteht nun darin, die Strafverfolgungsbehörden und die Justizbehörden entsprechend zu schulen, sodass die Ermittlungen und die Strafverfolgung bei rassistisch motivierten Straftaten verbessert werden.

Das Urteil des Landgerichts Hannover soll Vorbildcharakter haben und zeigen, dass der deutsche Rechtsstaat mit aller Härte gegen rassistisch motivierte Straftäter vorgehen wird. 

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