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Warum Deutschland Folter-Verbrechen der USA untersuchen kann und soll

Veröffentlicht in: Frankfurter Rundschau

Im Jahr 2004 erstatteten vier Iraker beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen leitende US-Beamte wegen Folter und anderer Verbrechen der amerikanischen Streitkräfte im Gefängnis Abu Ghraib im Irak. Die US-Regierung protestierte vehement dagegen und drohte damit, dass dieser Fall die deutsch-amerikanischen Beziehungen belasten könnte. Der Generalbundesanwalt untersuchte die einzelnen Vorwürfe erst gar nicht, sondern wies die Klage zurück. Die pauschale Begründung dafür lautete: Es bestünden keine Anhaltspunkte, daß die Behörden und Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika von strafrechtlichen Maßnahmen wegen Folter in amerikanischen Hafteinrichtungen im Irak Abstand genommen hätten oder Abstand nehmen würden.

Zehn Jahre später ist klar, dass die USA die meisten in Abu Ghraib verübten Verbrechen nicht effektiv und unabhängig untersucht haben. Das gleiche gilt, für das noch viel umfangreichere, staatlich geförderte Folterprogramm, das nach den Anschlägen vom 11. September aufgebaut wurde.

Genau vor einem Jahr veröffentlichte der US-Senat eine vernichtende, 499-seitige Zusammenfassung seiner Untersuchung des geheimen Entführungs-, Haft- und Verhörprogramms der CIA. Dieser Kurzbericht bestätigte frühere Meldungen über schwere Misshandlungen von Gefangenen und enthüllte, dass US-Beamte brutaler, systematischer und umfangreicher gefoltert haben, als dies zuvor bekannt war. Gefangene wurden wochen-, monate- oder jahrelang in stockfinstere, fensterlose Zellen gesperrt und nackt oder mit Windeln an Wände gekettet. Andere wurden auf schockierende Art „rektal ernährt“ oder dem sogenannten „Waterboarding“ unterzogen. Ein Gefangener musste ohne Schlaf tagelang mit gebrochenen Knochen stehen.

US-Beamte haben im völkerrechtlichen Sinne schwerste Verbrechen verübt. Die US-Regierung ist rechtlich dazu verpflichtet, die Verantwortlichen zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Aber offensichtlich fehlt den Behörden jeder politische Wille, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Umso wichtiger ist es, dass andere Länder, auch Deutschland, im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv werden und verhindern, dass die CIA-Folterer ihrer Strafe entgehen.

In einem am 1. Dezember veröffentlichten Bericht weist Human Rights Watch die Argumente zurück, mit denen die US-Behörden die Straflosigkeit rechtfertigen, darunter die Position von Präsident Obama, es sei „Zeit, nach vorne statt nach hinten zu sehen“, und Behauptungen, dass rechtliche Hindernisse strafrechtliche Untersuchungen unmöglich machten. Der Bericht zeigt, dass es nach US-Recht möglich ist, die Verbrechen zu untersuchen. Wenn die Regierung weiter untätig bleibt, verletzt sie nicht nur ihre völkerrechtlichen Pflichten, sondern lässt auch die Möglichkeit offen, dass zukünftige US-Beamte erneut menschenrechtswidrige Praktiken anwenden. Diese Sorge ist nicht unbegründet, denn einige Präsidentschaftskandidaten für die Wahlen im kommenden Jahr haben bereits angedeutet, dass sie die Folter-Politik wiederbeleben wollen, wenn sie gewählt werden.

Die USA tragen die Hauptverantwortung dafür, Vorwürfe gegen ihre Beamten zu untersuchen und Folter-Opfer zu entschädigen. Das US-Justizministerium sollte neue Ermittlungen einleiten. Aber Prozesse sind auch in anderen Ländern möglich.

Nach deutschem Recht sind hiesige Gerichte für bestimmte, schwerste internationale Verbrechen zuständig, auch wenn diese im Ausland gegen Ausländer oder von Ausländern verübt wurden. Das entspricht dem wichtigen, völkerrechtlichen „Weltrechtsprinzip“. Im Jahr 2009 richtete die deutsche Regierung eine hochspezialisierte Zentralstelle für Kriegsverbrechen beim Bundeskriminalamt und bei der Generalbundesanwaltschaft ein. Es wurden bereits zwei Prozesse gegen Verantwortliche für in Ruanda und in der Demokratischen Republik Kongo verübte Verbrechen geführt. Mehrere andere Untersuchungen laufen noch, darunter auch „strukturelle Ermittlungen“, in deren Zuge ohne konkrete Tatverdächtige Informationen und Beweise gesammelt werden - etwa für anhaltende Völkerrechtsverstöße in Syrien.

Die völkerrechtlichen Grundlagen und der politische Wille, Straflosigkeit für unvorstellbare Gräueltaten zu beenden, haben ihren Ursprung in der Verurteilung der nationalsozialistischen Verbrechen und in den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg. Vor dem Hintergrund seiner Geschichte zählt Deutschland heute zu den Ländern, die eine Führungsrolle dabei spielen, dass schwerste Verbrechen nicht ungeahndet bleiben.

Nach der Veröffentlichung des US-Senatsberichts wurde im Dezember 2014 in Deutschland erneut Strafanzeige gegen US-Beamte im Zusammenhang mit Folter gestellt.

Der Generalbundesanwalt sollte erwägen, eine „strukturelle Untersuchung“ schwerster Verbrechen von US-Beamten nach dem 11. September einzuleiten. Das wäre ein deutliches Signal, dass sogar die Vertreter eines mächtigen Staates wie der USA nicht außerhalb des Rechts stehen, wenn sie foltern oder auf andere Art massiv gegen das Völkerrecht verstoßen. Und es würde beweisen, dass Deutschland sich überall gegen Straflosigkeit einsetzt - egal, ob die Verantwortlichen aus Ruanda, Syrien oder den USA stammen.

Die im Zuge einer strukturellen Untersuchung gesammelten Informationen können in zukünftigen Strafverfahren genutzt werden, sofern die Verdächtigen jemals nach Deutschland kommen. Und selbst dann, wenn sie niemals in Deutschland oder andere Länder einreisen, in denen derartige Ermittlungen eingeleitet werden können, wäre nichts verloren. Die Reisefreiheit mutmaßlicher Täter einzuschränken und Beweise zur späteren Verwendung zu sammeln, ist nur ein kleiner Schritt für die Gerechtigkeit. Doch es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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